Sex-Party-Bilder: Google wehrt sich gegen den Einsatz von Filtersoftware
Ex-Motorsportboss Mosley klagt weiter gegen Google
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Im Rechtsstreit zwischen Ex-Motorsportboss Max
Mosley und Google um heimlich aufgenommene Sex-Bilder will das
Hamburger Landgericht am 24. Januar eine
Entscheidung verkünden. Der 73-Jährige will erreichen, dass der
Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer
privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt - und
damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Bisher hat
Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder
nicht mehr zugänglich sind.
Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen - wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registrierten Rechtsverstoß 1 000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor.
Google zum Einsatz von Filtersoftware verpflichtet
Auch im Hamburger Zivilprozess ist abzusehen, dass der Rechtsstreit nach der Verkündung weitergeht. Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer, Simone Käfer, hat in dem Verfahren bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine "Zensurmaschine".
Ex-Motorsportboss Mosley klagt weiter gegen Google
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Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: "Es sind
Bilder, die schwerste Verletzungen der Intimsphäre des Klägers darstellen."
Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen
künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley
konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die
Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: "Wir
meinen, dass die Beklagte mehr machen muss." Möglicherweise müsse
Google eine Filtersoftware entwickeln, damit die beanstandeten Bilder
nicht mehr auffindbar sind. Konkret geht es um zehn Fotos aus dem
Video.
Google befürchtet Einschränkung der Informationsfreiheit
Die Pressekammer geht von einer sogenannten Störerhaftung von Google aus. Juristisch gesehen ist Google kein Täter, sondern als Verbreiter der Bilder lediglich "Störer". Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Unternehmen in einem solchen Fall nur haftet, wenn es zumutbare Prüfpflichten verletzt.
Google-Anwalt Jörg Wimmers erklärte bei der Verhandlung im September, was die Kammer gesagt habe, werde zu einem "ziemlichen Beben im Unternehmen führen". Der Suchmaschinenbetreiber als "passiver, neutraler Vermittler" habe kein System, das Kopien verbotener Bilder aufspürt und sperrt: "All das gibt es nicht." Technologie arbeite zudem nicht fehlerfrei, es werde immer Seiten geben, die trotz Rechtsverletzungen angezeigt würden - und Seiten blockiert, die nicht gesperrt werden sollten.
Mit einer Filtersoftware würden zudem alle Inhalte im Netz vorbeugend und zeitlich unbegrenzt durchsucht, kritisierte der Anwalt. "Wir kommen zu einem Sperren auf Zuruf." In dem Hamburger Verfahren gehe es um Grundrechte wie Informationsfreiheit, aber auch unternehmerische Freiheit. Nur Kinderpornografie werde bei Google - nach einer Vorprüfung durch das Bundeskriminalamt - in einem aufwendigen Verfahren herausgefiltert.
Mosleys Interesse sei, dass die Bilder aus dem Netz verschwinden, sagte Wimmers: "Aber das erreicht er hier nicht." Denn Zugang zu Inhalten im Netz gebe es nicht nur über Suchmaschinen.