Gerichtsverhandlung

Sex-Party-Bilder: Google wehrt sich gegen den Einsatz von Filtersoftware

Für Freitag wird ein Urteil vom Hamburger Landgericht erwartet, das den Rechtsstreit zwischen Google und Mosley klären soll. Dabei geht es um Sex-Party-Bilder, die aus den Suchergebnissen entfernt werden soll. Google wehrt sich gegen den Einsatz von Filtersoftware.
Von dpa / Jennifer Buchholz

 Ex-Motorsportboss Mosley klagt weiter gegen Google Ex-Motorsportboss Mosley klagt weiter gegen Google
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Im Rechts­streit zwischen Ex-Motor­sportboss Max Mosley und Google um heimlich auf­genommene Sex-Bilder will das Hamburger Landgericht am 24. Januar eine Ent­scheidung verkünden. Der 73-Jährige will erreichen, dass der Such­maschinen­be­treiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten heraus­filtert und sperrt - und damit in seinen Such­er­gebnissen gar nicht erst anzeigt. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln ab­gemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind.

Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, heraus­filtern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen - wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registrierten Rechts­verstoß 1 000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor.

Google zum Einsatz von Filtersoftware verpflichtet

Auch im Hamburger Zivilprozess ist abzusehen, dass der Rechts­streit nach der Verkündung weitergeht. Die Vorsitzende Richterin der Presse­kammer, Simone Käfer, hat in dem Verfahren bereits deutlich gemacht, dass Google möglicher­weise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware ver­pflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Such­maschine werde dann eine "Zensur­maschine".

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Käfer betonte, einige der Fotos seien rechts­verletzend: "Es sind Bilder, die schwerste Verletzungen der Intimsphäre des Klägers darstellen." Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechts­verletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Auf­forderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhand­lungstermin im September: "Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss." Möglicherweise müsse Google eine Filtersoftware entwickeln, damit die beanstandeten Bilder nicht mehr auffindbar sind. Konkret geht es um zehn Fotos aus dem Video.

Google befürchtet Einschränkung der Informationsfreiheit

Die Presse­kammer geht von einer sogenannten Störerhaftung von Google aus. Juristisch gesehen ist Google kein Täter, sondern als Verbreiter der Bilder lediglich "Störer". Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Unternehmen in einem solchen Fall nur haftet, wenn es zumutbare Prüfpflichten verletzt.

Google-Anwalt Jörg Wimmers erklärte bei der Verhandlung im September, was die Kammer gesagt habe, werde zu einem "ziemlichen Beben im Unternehmen führen". Der Suchmaschinenbetreiber als "passiver, neutraler Vermittler" habe kein System, das Kopien verbotener Bilder aufspürt und sperrt: "All das gibt es nicht." Technologie arbeite zudem nicht fehlerfrei, es werde immer Seiten geben, die trotz Rechts­verletzungen angezeigt würden - und Seiten blockiert, die nicht gesperrt werden sollten.

Mit einer Filter­software würden zudem alle Inhalte im Netz vorbeugend und zeitlich unbegrenzt durchsucht, kritisierte der Anwalt. "Wir kommen zu einem Sperren auf Zuruf." In dem Hamburger Verfahren gehe es um Grundrechte wie Informationsfreiheit, aber auch unternehmerische Freiheit. Nur Kinderpornografie werde bei Google - nach einer Vorprüfung durch das Bundeskriminalamt - in einem aufwendigen Verfahren herausgefiltert.

Mosleys Interesse sei, dass die Bilder aus dem Netz verschwinden, sagte Wimmers: "Aber das erreicht er hier nicht." Denn Zugang zu Inhalten im Netz gebe es nicht nur über Suchmaschinen.

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