Kunden-Router

Unitymedia startet seine WiFiSpots

Unitymedia hat den Startschuss für seine WiFiSpots gegeben. Bis Ende dieses Jahres will der Kabel-Internet-Anbieter 1,5 Millionen WLAN-Hotspots über die Kunden-Router zur Verfügung stellen. Wir klären auf, was Kunden nun in puncto Sicherheit und Haftung zu beachten haben.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Unitymedia startet WiFiSpots Unitymedia startet WiFiSpots
Bild: Unitymedia
Für Kunden des Kabelnetzbetreibers Unitymedia soll mobiles Surfen künftig noch bequemer werden. Das Kölner Unternehmen hat heute den Startschuss für eines der größten drahtlosen Netze (WLAN) in Deutschland gegeben. Bis zum Jahresende sollen im Verbreitungsgebiet von Unitymedia 1,5 Millionen Zugangspunkte, so genannte WiFiSpots, für die Kunden in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg verfügbar sein. Die Nutzung der Zugänge sei für die berechtigten Internetkunden kostenlos und das Angebot ab sofort Bestandteil der Internet-Tarife. Über WLAN erhielten die Kunden einen Zugang zum Kabelnetz und könnten so ihre Datenkontingente des Mobilfunktarifs schonen.

Das Angebot steht für Privatkunden mit einem Internet-Tarif ab dem 8. April 2013 ohne zusätzlichen Kosten zur Verfügung. Alle Neukunden können ebenfalls ab sofort die WiFiSpots nutzen. Unitymedia-Kunden haben ab heute die Möglichkeit, über ihr Kundenkonto bei Unitymedia ein Passwort festzulegen, um damit beliebig viele Endgeräte konfigurieren zu können. Bis zu fünf mobile Endgeräte sind gleichzeitig an einem WiFiSpot verwendbar. Wer die Freigabe seines Routers für die Nutzung der WiFiSpots nicht wünscht, der muss dem aktiv widersprechen.

In unserem Hintergrundbericht erfahren Sie, wer für Rechtsverstöße über die Zwangs-WiFiSpots haftet.

Kunden-Router werden zu Hotspots

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Bild: Unitymedia
Private WLAN-Hotspots hatte Branchenprimus Vodafone Kabel Deutschland bereits Ende 2013 geschaltet. Inzwischen sollen einschließlich der öffentlichen Zugangspunkte in Gebäuden und im Freien über eine Million Hotspots für schnelles Surfen verfügbar sein. Bei der Deutschen Telekom heißt das Produkt WLAN-to-go, das nach Auskunft des Unternehmens weltweit auf 18 Millionen Zugangspunkte kommt. Der Telekom-Service wird in Kooperation mit dem spanischen Unternehmen Fon angeboten.

Bei solchen WLAN-Netzen werden private Router für andere Kunden des gleichen Anbieters geöffnet und praktisch zu einem virtuellen Netz verbunden. Da bei Unitymedia die Kunden ausdrücklich der Öffnung widersprechen müssen, hatte die Verbraucherzentrale NRW das Vorgehen als unzulässige Erweiterung eines bestehenden Vertragsverhältnisses moniert und Klage beim Kölner Landgericht angekündigt. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob ein solcher Hotspot geschaltet wird oder nicht.

Der Unitymedia-Chef hatte sich Anfang Juni zu der Kritik an den WiFiSpots geäußert.

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