Unitymedia startet seine WiFiSpots
Unitymedia startet WiFiSpots
Bild: Unitymedia
Für Kunden des Kabelnetzbetreibers Unitymedia soll
mobiles Surfen künftig noch bequemer werden. Das Kölner Unternehmen
hat heute den Startschuss für eines der größten drahtlosen Netze
(WLAN) in Deutschland gegeben. Bis zum Jahresende sollen im
Verbreitungsgebiet von Unitymedia 1,5 Millionen Zugangspunkte, so
genannte WiFiSpots, für die Kunden in Nordrhein-Westfalen, Hessen
und Baden-Württemberg verfügbar sein. Die Nutzung der Zugänge sei für
die berechtigten Internetkunden kostenlos und das Angebot ab sofort
Bestandteil der Internet-Tarife. Über WLAN erhielten die Kunden einen
Zugang zum Kabelnetz und könnten so ihre Datenkontingente des
Mobilfunktarifs schonen.
Das Angebot steht für Privatkunden mit einem Internet-Tarif ab dem 8. April 2013 ohne zusätzlichen Kosten zur Verfügung. Alle Neukunden können ebenfalls ab sofort die WiFiSpots nutzen. Unitymedia-Kunden haben ab heute die Möglichkeit, über ihr Kundenkonto bei Unitymedia ein Passwort festzulegen, um damit beliebig viele Endgeräte konfigurieren zu können. Bis zu fünf mobile Endgeräte sind gleichzeitig an einem WiFiSpot verwendbar. Wer die Freigabe seines Routers für die Nutzung der WiFiSpots nicht wünscht, der muss dem aktiv widersprechen.
In unserem Hintergrundbericht erfahren Sie, wer für Rechtsverstöße über die Zwangs-WiFiSpots haftet.
Kunden-Router werden zu Hotspots
Unitymedia startet WiFiSpots
Bild: Unitymedia
Private WLAN-Hotspots hatte Branchenprimus Vodafone Kabel Deutschland
bereits Ende 2013 geschaltet. Inzwischen sollen einschließlich der
öffentlichen Zugangspunkte in Gebäuden und im Freien über eine
Million Hotspots für schnelles Surfen verfügbar sein. Bei der
Deutschen Telekom heißt das Produkt WLAN-to-go, das nach Auskunft des
Unternehmens weltweit auf 18 Millionen Zugangspunkte kommt. Der
Telekom-Service wird in Kooperation mit dem spanischen Unternehmen
Fon angeboten.
Bei solchen WLAN-Netzen werden private Router für andere Kunden des gleichen Anbieters geöffnet und praktisch zu einem virtuellen Netz verbunden. Da bei Unitymedia die Kunden ausdrücklich der Öffnung widersprechen müssen, hatte die Verbraucherzentrale NRW das Vorgehen als unzulässige Erweiterung eines bestehenden Vertragsverhältnisses moniert und Klage beim Kölner Landgericht angekündigt. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob ein solcher Hotspot geschaltet wird oder nicht.
Der Unitymedia-Chef hatte sich Anfang Juni zu der Kritik an den WiFiSpots geäußert.