Unitymedia: Wer haftet für Rechtsverstöße über Zwangs-WiFiSpots?
Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?
Bild: dpa
Unitymedia will im Sommer mit seinen WiFiSpots starten. Dabei wird ein zweites separates WLAN-Netz über
den Router des Kunden erzeugt. Da dies ungefragt geschieht, haben die Verbraucherschützer das Vorhaben kritisiert. Unitymedia hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert. Aber auch das Thema Sicherheit und Störerhaftung darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Die Bundesregierung hatte am 11. Mai bekannt gegeben, dass im Herbst die Störerhaftung wegfällt und damit der Weg für offene Hotspots frei gemacht wird. Unitymedia begrüßt diesen Vorstoß "weil er die Digitalisierung Deutschlands weiter vorantreibt und offenen WLAN-Netzen Auftrieb geben wird". Doch noch ist die Störerhaftung bis dahin gültig. Bleibt somit die Frage offen, ob die Unitymedia-Kunden für eine strafbare Nutzung über die WiFiSpots haftbar gemacht werden.
Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?
Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?
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Wie Unitymedia mitgeteilt hat, liegt das Haftungsrisiko und damit die Störerhaftung im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung des WiFiSpots beim Kabelnetzbetreiber.
Damit muss der Kunde für Verstöße von unbefugten Dritten nicht haften. Zudem will Unitymedia für die Sicherheit des heimischen Netzwerkes sorgen. Dafür sind das
private WLAN-Netz und das öffentliche WLAN-Angebot strikt voneinander getrennt. Der Router sei derart konfiguriert, dass dieser zwei WLAN-Signale sendet.
Außerdem garantiert Unitymedia, dass die gebuchte Bandbreite durch die Freischaltung des WLAN-Hotspots nicht beeinträchtigt wird. Für den WiFiSpot wird zusätzliche Bandbreite von bis zu 10 MBit/s im Downstream zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, den WiFiSpot seines WLAN-Routers zu deaktivieren. Unitymedia teilt weiterhin mit: "Bis heute hat nur eine sehr geringe Anzahl unserer Kunden die Öffnung des Hotspot-Services abgelehnt, was uns in der Fortsetzung unserer WLAN-Strategie bestärkt."
Lesen Sie in einem Artikel, was die WLAN-Router-Hersteller zum Wegfall der Störerhaftung sagen und warum das Thema Sicherheit nicht vernachlässigt werden darf.