Themenspezial: Verbraucher & Service Haftungsrisiko

Unitymedia: Wer haftet für Rechtsverstöße über Zwangs-WiFiSpots?

Die Störerhaftung soll erst im Herbst wegfallen. Doch müssen Unitymedia-Kunden für die strafbare Nutzung der WiFiSpots haften? Das Unternehmen bezieht Stellung dazu.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar? Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?
Bild: dpa
Unitymedia will im Sommer mit seinen WiFiSpots starten. Dabei wird ein zweites separates WLAN-Netz über den Router des Kunden erzeugt. Da dies ungefragt geschieht, haben die Verbraucher­schützer das Vorhaben kritisiert. Unitymedia hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert. Aber auch das Thema Sicherheit und Störer­haftung darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Die Bundesregierung hatte am 11. Mai bekannt gegeben, dass im Herbst die Störer­haftung wegfällt und damit der Weg für offene Hotspots frei gemacht wird. Unitymedia begrüßt diesen Vorstoß "weil er die Digi­talisierung Deutschlands weiter vorantreibt und offenen WLAN-Netzen Auftrieb geben wird". Doch noch ist die Störer­haftung bis dahin gültig. Bleibt somit die Frage offen, ob die Unitymedia-Kunden für eine strafbare Nutzung über die WiFiSpots haftbar gemacht werden.

Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?

Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar? Sind Unitymedia-Kunden für WiFiSpots haftbar?
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Wie Unitymedia mitgeteilt hat, liegt das Haftungsrisiko und damit die Störerhaftung im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung des WiFiSpots beim Kabelnetz­betreiber. Damit muss der Kunde für Verstöße von unbefugten Dritten nicht haften. Zudem will Unitymedia für die Sicherheit des heimischen Netzwerkes sorgen. Dafür sind das private WLAN-Netz und das öffentliche WLAN-Angebot strikt voneinander getrennt. Der Router sei derart konfiguriert, dass dieser zwei WLAN-Signale sendet.

Außerdem garantiert Unitymedia, dass die gebuchte Bandbreite durch die Frei­schaltung des WLAN-Hotspots nicht beeinträchtigt wird. Für den WiFiSpot wird zusätzliche Bandbreite von bis zu 10 MBit/s im Downstream zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, den WiFiSpot seines WLAN-Routers zu deaktivieren. Unitymedia teilt weiterhin mit: "Bis heute hat nur eine sehr geringe Anzahl unserer Kunden die Öffnung des Hotspot-Services abgelehnt, was uns in der Fortsetzung unserer WLAN-Strategie bestärkt."

Lesen Sie in einem Artikel, was die WLAN-Router-Hersteller zum Wegfall der Störerhaftung sagen und warum das Thema Sicherheit nicht vernachlässigt werden darf.

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