Vectoring-Regulierung

Telekom lässt Ausbauzusage vom Notar beurkunden

Wie kann die BNetzA die Telekom zu einer Breitband-Ausbauzusage verpflichten, ohne dabei die Grundsätze einer unabhängigen TK-Regulierung zu verletzen? Die Telekom hat ihr Ausbauversprechen mittlerweile notariell beurkundet.
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Telekom lässt Ausbauzusage vom Notar beurkunden Telekom lässt Ausbauzusage vom Notar beurkunden
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In der momentan hitzig geführten Debatte um den Vectoring-Konsultationsentwurf geht es nicht nur darum, ob exklusiv von der Telekom ausgebautes VDSL-Vectoring im Hvt-Nahbereich oder Glasfaser bis ins Haus (FTTB/FTTH) die beste Technik ist. Hinter all dem steht auch eine juristische Frage: Darf die Bundesrepublik, vertreten durch die BNetzA oder das Bundeswirtschaftsministerium, einen Vertrag abschließen, der sich vereinfacht auf den Nenner bringen lässt: "Die Telekom verpflichtet sich zum Ausbau und der Staat gewährt im Gegenzug Regulierungs-Erleichterungen"?

Die von der Telekom gemachte Ausbauzusage für die Vectoring-Nahbereiche bis zum Jahr 2018 hat die BNetzA bei ihrer Entscheidung seinerzeit zwar mitberücksichtigt. In einem für die BNetzA erstellten Rechtsgutachten des Regensburger Jura-Professors Dr. Jürgen Kühling hatte der Experte formuliert, dass die behördliche Entscheidung und das "Regulierungsermessen" nicht durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vorweg genommen werden dürfen. Die Bundesnetzagentur dürfe sich in einem solchen Vertrag nicht gegenüber der Telekom zu einer Gegenleistung verpflichten, es gebe diesbezüglich eine "nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit".

Telekom lässt Ausbauzusage notariell bekunden

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Die BNetzA kann also der Telekom zwar in einer Regulierungsentscheidung das Recht auf den exklusiven Vectoring-Ausbau erteilen (mit der gleichzeitigen Verpflichtung, den Wettbewerbern ein Vorleistungsprodukt anzubieten). Die Telekom muss aber auf einem anderen juristisch korrekten Weg ihre Ausbauzusage bekräftigen, da beides nicht gemeinsam in einem Vertrag stehen darf, der von der Bundesregierung oder der BNetzA mitunterzeichnet wird.

Die Telekom hat darum mittlerweile einseitig einen juristischen Schritt unternommen. Wie das Handelsblatt berichtet [Link entfernt] , hat die Telekom ihre Ausbauzusage mittlerweile von einem Notar beurkunden lassen. Diese Information hat das Blatt offenbar aus Regierungskreisen erhalten.

Diese notariell beglaubigte Ausbauzusage hat die Telekom offenbar inzwischen an die BNetzA geschickt. Laut der Bundesnetzagentur sei dies eine einseitige Verpflichtungserklärung, eine zweite Unterschrift sei "entbehrlich". Offenbar bleibt die Telekom bei Ihrem Angebot, 3500 Euro Strafe für jeden nicht rechtzeitig mit VDSL-Vectoring aufgerüsteten Kvz zu bezahlen, außerdem solle die BNetzA "weitgehende Kontrollrechte" erhalten. Zur Durchsetzbarkeit der Sanktionen solle es dann laut dem Bericht erst im Ernstfall "persönliche Gespräche" geben. Die Regierung geht offenbar davon aus, als Noch-Miteigentümer der Telekom bei diesen persönlichen Gesprächen zu Sanktionen einen gewissen Einfluss zu haben.

Laut dem Bericht wird die Entscheidung über den Vectoring-Regulierungsentwurf momentan mit EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger abgestimmt, hier sei aber eine formelle Zustimmung zu erwarten. Offenbar soll noch bis Ostern eine endgültige Entscheidung fallen. Dies könnte die Wettbewerber in Zugzwang bringen, die bisher zum Teil schon Ausbauzusagen abgegeben haben. Über die Ausbauzusagen der Stadtwerke Neumünster und EWE Tel hat teltarif.de bereits berichtet, über weitere werden wir in den kommenden Tagen informieren. Die Frist bis Ostern könnte allerdings für die konkurrierenden Breitband-Netzbetreiber recht knapp sein.

Update 18. März: BNetzA dementiert Teile des Handelsblatt-Berichts

In Reaktion auf unsere Berichterstattung gab die BNetzA heute gegenüber teltarif.de eine telefonische Stellungnahme ab. Bis jetzt liege noch kein notariell beurkundetes Ausbauversprechen bei der BNetzA vor. Auf unsere Rückfrage, ob denn derartige notariell beurkundete Selbstverpflichtungen von den Telekom-Konkurrenten vorlägen, hieß es, auch von den Mitbewerbern seien bislang keine notariell beurkundeten Ausbauverpflichtungen eingegangen.

Auch der vom Handelsblatt dargestellte Zeitplan sei so nicht korrekt. Im Moment würde es noch keine Abstimmung mit der EU über den Vectoring-Konsultationsentwurf geben. Dies sei erst für Anfang April geplant. Ende des Updates.

Das Bundeskartellamt hatte ebenfalls eine kritische Stellungnahme zum Vectoring-Konsultationsentwurf veröffentlicht. Exklusiv für teltarif.de hat der Telekommunikations-Experte Torsten J. Gerpott hierzu einen Kommentar abgegeben.

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