Streaming

Ländersperren bei Streaming-Diensten aufgeweicht

Wenn es in den Urlaub geht, sind Streaming-Abos von Netflix, Amazon und anderen Anbietern nicht mehr nutzbar. Das Geoblocking verhindert das Anschauen von Serien im Urlaub, aber nun kommt Bewegung in die Sache.
Von Stefan Kirchner

Streaming innerhalb der EU Es kommt Bewegung in den Streaming-Markt: Das Geoblocking soll innerhalb der EU gemildert werden
Foto: teltarif.de/Gina Sanders-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Anbieter wie Netflix, Amazon oder auch Sky sorgen mit dem sogenannten Geoblocking dafür, dass die lizenzierten Inhalte auch nur im jeweiligen Heimatland abrufbar sind. Das grenzüberschreitende Streamen von Filmen, Serien oder auch Musik wird durch technische Maßnahmen blockiert. Grund dafür sind die dahinterliegenden Lizenzrechte, die nicht immer auch im Urlaubsland gelten, beziehungsweise vom Streaming-Anbieter nicht erworben wurden.

Als Kunde des Streaming-Anbieters fragt man sich da nicht ohne Grund, wieso es überhaupt solche Nutzungsbeschränkungen gibt, obwohl man für die Nutzung der Inhalte schließlich bezahlt hat. "Tatsächlich fordern die Verbraucherzentralen bereits seit langem, dass gekaufte Dienste ungeachtet von Ländergrenzen nutzbar sein müssen", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten das einfach nur für eine Selbstverständlichkeit."

Nun hat das Europäische Parlament beschlossen [Link entfernt] , dass im kommenden Jahr neue Änderungen in Kraft treten sollen, die sich mehr den Nutzern zuwenden als bisher. Unter dem Begriff der neuen Portabilitätsverordnung können Streaming-Angebote wie beispielsweise Maxdome, Netflix oder Sky Ticket, die kostenpflichtig in Deutschland abonniert wurden, ab 2018 auch im EU-Ausland genutzt werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Nutzer authentifiziert und die Nutzung nur für begrenzte Zeit gültig ist.

Welchen Zeitraum genau das EU-Parlament unter "begrenzter Zeit" versteht, lässt die Verordnung offen. Unklar ist zudem, wie genau die Authentifizierung der Nutzer von den Streaming-Anbietern umgesetzt wird. Der Nachweis über den Wohnsitz muss jedenfalls bei Vertragsschluss und auch bei einer Vertragsverlängerung überprüft werden. Entscheidend ist, in welchem Land der Abonnent hauptsächlich lebt. Danach richtet sich letzten Endes das Angebot im Ausland, so wie es das EU-Parlament sich vorstellt. Die Möglichkeiten für die Authentifizierung selbst reichen dabei von einer Kopie des Personalausweises bis hin zur IP-Adresse des jeweiligen Abonnenten.

Einschränkungen auf den zweiten Blick

Streaming innerhalb der EU Es kommt Bewegung in den Streaming-Markt: Das Geoblocking soll innerhalb der EU gemildert werden
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Bei diesem Vorstoß will es das EIU-Parlament allerdings bis auf weiteres belassen. Vereinfacht gesagt wird damit der Kniefall vor der internationalen Filmindustrie vollzogen, die sich vor zu großen Einbußen bei den Lizenzeinnahmen fürchtet.

Die neue Regelung schließt allerdings explizit diejenigen Streaming-Angebote aus, die gebühren- oder werbefinanziert sind. Dazu gehören insbesondere die Mediathek-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF, sowie der privaten Sender TV Now oder 7TV. Es gilt ebenso für Serien, die in anderen Ländern lizenziert sind, sodass Serien, die in Großbritannien verfügbar sind, nicht automatisch mit einem deutschen Nutzer-Account gesehen werden können.

"Mit einem längst überfälligen europäischen digitalen Binnenmarkt hat das nichts zu tun", findet Henschler. Angesichts der großen Anstrengungen aus den Reihen der Lobby-Mitarbeiter wird sich diesbezüglich an der Regelung so schnell auch nichts ändern. Doch zunächst muss die Neuregelung der Portabilitätsverordnung den Rat der Europäischen Union passieren, was in gewisser Weise nur eine reine Formsache ist.

In unserer Übersicht der Streaming-Anbieter finden Sie die wichtigsten Vertreter in Deutschland.

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