Bandenbetrug?

Rechnungen bis zu 23000 Euro: Kein Ende im Flirt-SMS-Prozess

Mitte Dezember steht der 300. Verhandlungstag an
Von dpa / Ralf Trautmann

Kein Ende im Flirt-SMS-Prozess Kein Ende im Flirt-SMS-Prozess
Bild: teltarif.de
Gutgläubige gingen von einem ehrlichen Kontakt mit einem Traumpartner aus. Stattdessen kamen die Kurznachrichten auf dem Handy von bezahlten Profis, plötzlich waren horrende Summen fällig. So sehen es jedenfalls die Staatsanwälte. Der Kieler Prozess um einen möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS schleppt sich schon seit Jahren hin. Nähere Auskünfte zum zähen Wirtschaftsstrafverfahren sind von den Justizbehörden nicht zu erwarten. Die Sprecher des Landgerichts winken müde ab. Auch die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt. Unisono heißt es: "Es ist kein Ende in Sicht".

Schon seit September 2009 müssen sich in dem Fall drei Betreiber von Call-Centern verantworten. Die Anklage: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Trio soll im Flirt-Chat mit Kurznachrichten richtig abgezockt haben: Demnach wurden mehr als 700000 Handy-Nutzer um insgesamt rund 46 Millionen Euro geschädigt.

Das Geschäft wurde laut Anklage mit Franchise-Nehmern über ein Geflecht von 350 Briefkastenfirmen mit Hauptsitz in Flensburg aufgezogen. Die Masche: Statt mit möglichen Partnern chatteten die Kunden mit bezahlten Animateuren. Arbeitsauftrag der Profis mit gefälschten Identitäten: den SMS-Chat wo möglich "bis zum Ruin" aufrechtzuerhalten. So flatterten 53 in der Anklage namentlich genannten mutmaßlichen Opfern Alptraum-Rechnungen von bis zu 23 000 Euro ins Haus. Das Geld kam in den teilweise monatelangen Chats schnell zusammen. Pro SMS wurden 1,99 Euro fällig.

Betrug oder Dienstleistung?

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Vor Gericht geht es um die entscheidende Frage: War der Chat Betrug oder hätten die Kunden wie bei Telefonsex wissen müssen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt? Da die mutmaßlichen Drahtzieher schweigen, müssen Zehntausende SMS vor Gericht akribisch überprüft werden. Jahre nach den Chats sollen sich die Kunden genau erinnern, was sie damals dachten, fühlten und wollten. Hatten sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kontakts und chatteten trotzdem weiter? Dann lägen weder Irrtum noch Täuschung und mithin auch kein Betrug vor.

Die Verteidiger rügen "Fantasiezahlen". Sie halten die Grundannahme der Anklage für widerlegt, Kunden hätten in den Chats stets einen Partner kennenlernen wollen. Die Zeugen hätten viele Gründe genannt - Einsamkeit, Frustration, Langeweile und Neugier. Der Kontakt sei für sie "durchaus wertvoll" gewesen. Für widerlegt halten die Verteidiger auch die Annahme der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten seien die Drahtzieher gewesen - und die Franchisenehmer ihre Erfüllungsgehilfen. Diese hätten vielmehr eigenständig und für mehrere Auftraggeber gehandelt. So betont Verteidiger Michael Gubitz auch, was für ihn und seine Kollegen schon seit Beginn des Verfahrens gilt: "Das Verteidigungsziel bleibt Freispruch."

Doch Illusionen macht sich Gubitz wohl nicht: "Die Kammer gibt zu erkennen, dass sie dennoch in den Angeklagten Täter und in den Kunden durchweg Geschädigte sieht." Spontane Äußerungen der Berufsrichter zu Erklärungen der Verteidiger deuteten eher auf eine Verfestigung der Fronten hin. "So kann der Prozess noch Jahre dauern."

Termin für Urteilsverkündung ist offen

Wann ein Urteil fallen könnte, ist offen. Mitte Dezember steht der 300. Verhandlungstag an. Bis Mai 2014 sind weitere Termine verplant. Ein zeitsparender Deal, in Wirtschaftsverfahren durchaus üblich, scheiterte bisher trotz etlicher Anläufe an unvereinbaren Positionen.

Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Wahrscheinlich würden die Verteidiger bei einem Schuldspruch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Verfahren müsste dann womöglich neu aufgerollt werden.

Dass die Wahrheitsfindung teuer wird, zeigte schon eine erste Schätzung nach über 200 Verhandlungstagen. Damals beliefen sich die Honorare für die sechs Pflichtverteidiger der drei Hauptangeklagten auf einige hunderttausend Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für drei Berufsrichter, Protokollantin und zwei Staatsanwälte sowie Aufwandsentschädigungen für vier Schöffen. Auch fallen für über 100 Zeugen und die ihnen beigeordneten Rechtsanwälte Verdienstausfall, Entschädigungen, Fahrtkosten, Stunden- oder Tagessätze an.

Auch die Angeklagten kostet das Verfahren etliches: Nicht nur, dass sie 19 Monate in Untersuchungshaft saßen. Seit Prozessbeginn konnte keiner von ihnen parallel zu dem Verfahren arbeiten. Lange wurde an bis zu drei Tagen pro Woche zumeist ganztägig verhandelt. Inzwischen trifft man sich zumeist an nur einem Tag pro Woche.

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