Klingelton

EU erzwingt Korrektur irreführender Angebote für Handy-Dienste

Weniger böse Überraschungen auf der Telefonrechnung
Von AFP / Marie-Anne Winter

Viele irreführende Internetangebote für Klingeltöne und andere Handydienste in der EU sind in den vergangenen Monaten unter dem Druck der Behörden korrigiert worden. Darüber hinaus sei eine Reihe von Websites geschlossen worden, erklärte die EU-Kommission heute in Brüssel. Verbraucher seien vor allem bei den Preisen getäuscht worden, auch sei die Kontaktaufnahme für Kunden schwer gewesen.

Eine Reihe von Angeboten sei als "gratis" angepriesen worden, die Verbraucher hätten tatsächlich aber langfristige Verträge eingehen müssen. In anderen Fällen seien Gebühren verschwiegen worden. Oft gehe es um Klingeltöne für Handys, beispielsweise Ausschnitte aus bekannten Songs. Der Markt für diese Töne hatte nach Kommissionsangaben 2007 in Europa ein geschätztes Volumen von knapp 700 Millionen Euro. Auch Spiele oder Hintergrundbilder für das Mobiltelefon werden im Internet verkauft.

Klingelton-Angebote zielen nach wie vor oft auf junge Kunden, wie die Kommission feststellte. "Eltern sollten keine bösen Überraschungen mit der Telefonrechnung erleben, wenn ihre Kinder aus Versehen mehr unterschrieben haben als gedacht", erklärte Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva.

Einige Anbieter wehrten sich

Unter der Koordination der Kommission wurden daher seit Mitte 2008 von den nationalen Behörden rund 550 Internet-Seiten kontrolliert. Bei rund 300 Seiten wurden schließlich Verletzungen der gesetzlichen EU-Standards für Verbraucherschutz festgestellt. Die nationalen Behörden hätten darauf die Anbieter kontaktiert und Änderungen gefordert.

Zum Teil wehrten sich die Anbieter laut Kommission mit rechtlichen Mitteln gegen die angemahnten Änderungen. Europaweit seien inzwischen aber 159 Seiten korrigiert und 54 geschlossen worden. Neben den 27 EU-Staaten waren Island und Norwegen beteiligt.

In Deutschland prüfte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 30 Websites. Bei 20 von ihnen gab es Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, bei 13 wurden schließlich auch tatsächlich Verstöße festgestellt, erklärte das BVL. Verbraucherverbände hätten daher in Abstimmung mit dem BVL die Anbieter abgemahnt, Änderungen und Unterlassungserklärungen erwirkt. Bei grenzüberschreitenden Fällen habe das BVL mit Partnerbehörden im Ausland zusammengearbeitet. Inzwischen seien aber Seiten korrigiert worden.