Wettbewerb

Monopolkommission: TK-Regulierung auf Postgesetz anwenden

Funktionierender Wettbewerb der TK-Branche als Vorbild
Von dpa /

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auf Postgesetz anwenden
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Die Monopol­kommission hat Über­legungen, die für den Herbst geplante Novellierung des Post­gesetzes zu verschieben, kritisiert. Das sei eine ganz unglückliche Entwicklung, sagte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Daniel Zimmer, heute der Deutschen Presse-Agentur. Der Wett­bewerb im Post­bereich stagniere seit Jahren. Nach Be­rech­nungen der Bundes­netz­agentur liege der Markt­an­teil der Deutschen Post im Briefmarkt weiter bei knapp 90 Prozent. "Wenn die Novelle jetzt lautlos beerdigt würde, dann könnten wir möglicher­weise noch viele Jahre auf wett­be­werb­liche Ver­hält­nisse am Postmarkt warten."

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Unter Berufung auf Koalitionskreise hatte es Anfang der Woche in Medienberichten geheißen, das Gesetzgebungsverfahren für die von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) Anfang des Jahres angekündigte Novelle des Postgesetzes sei gestoppt worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde es in dieser Legislaturperiode mit der Reform nichts mehr.

Zimmer plädiert für die Aufnahme einer Vorschrift in das Postgesetz, die die Deutsche Post verpflichtet, Verträge mit Großkunden über Massenbriefsendungen bereits bei Abschluss der Verträge der Bundesnetzagentur anzuzeigen. So würde die Netzagentur auch über Rabattgewährungen informiert, die der Postkonkurrenz das Leben schwer machten. Im Telekommunikationsgesetz gebe es entsprechende Regelungen seit langem. Die Reformüberlegung hinter der Novelle sei, das Postgesetz auf den gleichen Stand zu bringen.

Vorschriften der TK-Regulierung als Vorbild für die Briefpost

Im Telekommunikationsbereich, in dem der Wettbewerb schon einigermaßen fortgeschritten sei, bestünden strenge Vorschriften, sagte Zimmer. In anderen Bereichen aber wie dem Postwesen und dem Bahnsektor, in denen der Wettbewerb bis heute stagniere, erscheine es besonders schwierig, eine ähnlich effektive Regulierung einzuführen. "Das ist bizarr."

Auffällig sei, dass es immer dann besonders schwierig sei, solche Regulierungen durchzusetzen, wenn auch noch große Staatsbeteiligungen an den Unternehmen bestünden, sagte Zimmer. Das spreche dafür, dass der Bund seine Beteiligungen an der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG, soweit rechtlich zulässig, veräußere. Diese Konzerne sollten normale Unternehmen im Wettbewerb werden, so dass nicht noch ein zusätzlicher Einfluss im Gesetzgebungsverfahren entstehe, der auf fiskalische Interessen des Bundes zurückgehe.

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