Verbraucherzentrale: Hohe Zusatzkosten bei Rechnungskauf
Extra Kosten beim Rechnungskauf im Internet
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Wer im Internet per Rechnung bezahlt, ist zwar
gut vor Betrügern geschützt. Viele Händler verlangen für diese
Zahlungsweise aber eine Gebühr. Darauf weist die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen nach einer Stichprobe bei 100 Onlineshops hin.
Gut ein Drittel von ihnen lässt sich den extra Rechnungskauf bezahlen.
Üblich sind dabei Summen von zwei bis drei Euro, manche Händler
nehmen aber auch bis zu neun Euro. Anderswo hängt die Höhe der Gebühr
vom Wert der gekauften Ware ab. Vor allem bei teuren Bestellungen
werden dann schnell zweistellige Zusatzbeträge fällig.
Hinzu kommen weitere Schikanen für Rechnungskäufer: So bieten einige Händler die Möglichkeit erst an, wenn der Kunde schon einmal ohne Probleme bei Lieferung und Bezahlung etwas bestellt hat. Andere begrenzen für Neukunden den maximalen Warenwert beim Rechnungskauf, wieder andere tun das sogar bei Stammkunden: Mehr als 150 oder 250 Euro dürfen per Rechnung gekaufte Waren dann nicht kosten.
Extra Kosten beim Rechnungskauf im Internet
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Zahlen müssen Kunden beim Rechnungskauf in der Regel innerhalb von 14 Tagen:
40 der 100 geprüften Händler setzten diese Frist. Weitere 30 sind
noch großzügiger und geben Verbrauchern sogar einen Monat Zeit.
Die restlichen Kandidaten wollten spätestens nach zehn Tagen Geld auf
dem Konto sehen. Für Kunden lohnt es sich aber ohnehin, schnell zu
zahlen, raten die Verbraucherschützer: Wer nach einem Rechnungskauf
von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss ab einem Warenwert von
40 Euro die Versandkosten selbst bezahlen - bei anderen
Zahlungsmethoden kommt dafür der Händler auf. Ist das Geld aber
bereits beim Verkäufer eingetroffen, gibt es diesen Nachteil nicht.