Benutzer SOFORT AG schrieb:
Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert,
einen diskriminierungsfreien Zugang für bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen.
Wenn ich mich recht entsinne, wurde diese
Stellungnahme damals in einem Verfahren am Landgericht Köln abgegeben. Was ist eigentlich daraus geworden?
Konkreter Anlass für das Einschreiten des
Bundeskartellamts war eine Klage [...] der
Giropay GmbH [...]
Ja, ist bekannt, das ging damals auch durch die Presse.
Das Verfahren wurde [...] auf unbestimmte
Zeit ausgesetzt. Das Verfahren des Bundeskartellamts dauert wie gesagt noch an, da die Banken die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Regelungen so anzupassen, dass diese
kartellrechtskonform sind. Dies bedingt eine Regelung, die SOFORT Überweisung den Marktzugang ermöglicht und erhält.
Das kartellrechtliche Problem ist doch im Wesentlichen, dass die Banken die Schnittstelle zu ihren Online-Systemen exklusiv ihrem eigenen Dienstleister giropay zugänglich machen, aber nicht für Wettbewerber öffnen. Nur vor diesem Hintergrund kann man darauf kommen, dass die Banken Wettbewerber (wie SOFORT) dann wenigstens nicht auch noch daran hindern sollten, einen vergleichbaren Dienst auf Umwegen zu realisieren.
Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Banken untersagen, PIN
Das sollte wohl eher heißen "den *Kunden* untersagen".
und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben.
Könnte ich diese Aussage irgendwo im
Gesamtzusammenhang nachlesen oder sonst
irgendwie anhand einer unabhängigen Quelle prüfen?
Dieses Verfahren ist nicht öffentlich. Sie können also leider nichts nachlesen.
Schade aber auch.
Ich kann mir so nämlich kaum vorstellen, dass die Banken tatsächlich ohne Weiteres erlauben müssten, dass ich als Kunde PIN und TAN auf fremden Internetseiten eingebe. Wie wollte man dann noch verhindern, dass diese Daten in unbefugte Hände gelangen?
Und selbst wenn die Banken-AGB an dieser Stelle unzulässig sind, warum geht SOFORT - als betroffener Wettbewerber - nicht direkt dagegen vor?
Mein Eindruck ist eher, beide Seiten - Banken und SOFORT - haben sich mit dem Status quo arrangiert. Wenn sich etwas bewegt, müssen die Banken fürchten, dass sie ihren Online-Dienst für Konkurrenten öffnen müssen, und SOFORT muss fürchten, dass das Verbot der PIN- und TAN-Weitergabe doch rechtens und damit das ganze Geschäftsmodell der Sofortüberweisung im Eimer ist.
Übrigens wussten Sie schon, dass die Raiba in Österreich uns inzwischen offiziell empfiehlt?
Das können Sie hier nachlesen: bit.ly/1b6i5yN
Den Link haben Sie im letzten Beitrag schon gepostet. Ich persönlich bin im Internet allerdings lieber etwas vorsichtig. Deshalb gebe ich PIN und TAN nicht bei einem fremden Dienst wie Sofortüberweisung ein, und deshalb klicke ich auch nicht auf Links in einem Forumsbeitrag, wo ich die eigentliche Ziel-URL nicht sehe.