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Sofortüberweisung


15.10.2013 21:15 - Gestartet von LilaFox
"Wer solche Dienste nutzt, verstößt ... gegen Geschäftsbedingungen, ... Denn die Kreditinstitute verbieten ... sensible Daten wie PIN und TAN an Dritte weiterzugeben."

Aber warum Sperren die Banken nicht die Fremden Dienste aus?

Warum reagiert hier niemand?
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[1] spunk_ antwortet auf LilaFox
16.10.2013 06:31
Benutzer LilaFox schrieb:
"Wer solche Dienste nutzt, verstößt ... gegen Geschäftsbedingungen, ... Denn die Kreditinstitute verbieten ... sensible Daten wie PIN und TAN an Dritte weiterzugeben."

Aber warum Sperren die Banken nicht die Fremden Dienste aus?

das Problem ist: die banken erwarten ja bei der Nutzung von Internetbankdienstleistungen dass die daten in fremde Oberflächen eingetragen werden (es werden fremde Geräte - der Rechner - mit fremden betriebssystemen und fremden Zugangsprogrammen - der browser - verlangt.
ob diese Geräte und Programme nun lokal beim Kunden oder sonstwo - sofortüberweisung - stehen ist kaum ein unterschied, der Kunde hat keinen Einfluss ob die daten korrekt verarbeitet werden.

ich selbst kenne keine bank die eigene Zugangsgeräte oder zumindest auf Fremdgeräten eigene Zugangssysteme verlangt oder mindestens anbietet.


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[1.1] LilaFox antwortet auf spunk_
17.10.2013 12:24
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer LilaFox schrieb:
"Wer solche Dienste nutzt, verstößt ... gegen Geschäftsbedingungen, ... Denn die Kreditinstitute verbieten ... sensible Daten wie PIN und TAN an Dritte weiterzugeben."

Aber warum Sperren die Banken nicht die Fremden Dienste aus?

das Problem ist: die banken erwarten ja bei der Nutzung von Internetbankdienstleistungen dass die daten in fremde Oberflächen eingetragen werden (es werden fremde Geräte - der Rechner - mit fremden betriebssystemen und fremden Zugangsprogrammen - der browser - verlangt.
ob diese Geräte und Programme nun lokal beim Kunden oder sonstwo - sofortüberweisung - stehen ist kaum ein unterschied, der Kunde hat keinen Einfluss ob die daten korrekt verarbeitet werden.

ich selbst kenne keine bank die eigene Zugangsgeräte oder zumindest auf Fremdgeräten eigene Zugangssysteme verlangt oder mindestens anbietet.

Dabei verbieten die gar die Mobile Tan nicht auf dem gleichen Gerät zu empfangen wie die Überweisung eingetragen wird. Bieten aber Apps an die trotzdem so was senden. irgendwie *kopfschüttelt* ^^

Das aber Nachweisleich ein fremder Dienst hier die Kontobewegungen auch durchgeht, zeigt doch das die ganze Sache ausser Fugen geraten ist.
Es macht doch keinen Sinn diese Daten durchzugehen, wenn ein Guthaben da ist, reicht das doch. Da muss man nicht durchschauen was so noch auf dem Konto bewegt. Das haben ich damals über den Bericht über den Skandal schon nicht verstanden.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf LilaFox
17.10.2013 12:30
Benutzer LilaFox schrieb:

Dabei verbieten die gar die Mobile Tan nicht auf dem gleichen Gerät zu empfangen wie die Überweisung eingetragen wird. Bieten aber Apps an die trotzdem so was senden. irgendwie *kopfschüttelt* ^^

vor allem werden diese Programme (meinetwegen auch Apps) sogar auf fremden Geröten zugelassen die durchaus mit kompletten Betriebssystemen betrieben werden dürfen.

also es wird von den Bankn keineswegsd verboten die Daten in fremde Programme und Geräte einzutragen.

wer also ein solches Programm auf dem Mobiltelefon nutzt kann keinerlei Probleme mit anderen Dienstleistern haben die auch nur daselbe auf fremden Geräten mit fremden Programmen anbieten.

Das aber Nachweisleich ein fremder Dienst hier die Kontobewegungen auch durchgeht, zeigt doch das die ganze Sache ausser Fugen geraten ist.

die Schufa (und die anderen Dienstleister diser Art) machen dahingehend sogar noch ein geschäft und werten diese Daten für Fremde aus.

Es macht doch keinen Sinn diese Daten durchzugehen, wenn ein Guthaben da ist, reicht das doch. Da muss man nicht

keineswegs: es wird die Dienstleistung angeboten "in die Zukunft" zu schauen ob die betreffende Person mehr oder weniger Kreditwürdig ist.

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[1.1.1.1] LilaFox antwortet auf spunk_
17.10.2013 12:44
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer LilaFox schrieb:

Es macht doch keinen Sinn diese Daten durchzugehen, wenn ein Guthaben da ist, reicht das doch. Da muss man nicht

keineswegs: es wird die Dienstleistung angeboten "in die Zukunft" zu schauen ob die betreffende Person mehr oder weniger Kreditwürdig ist.

Was gegen sämtlichen Datenschutz geht. Ok in diesem Deutschland gibt es das eh nicht mehr ;-)
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[2] Christian_Wien antwortet auf LilaFox
20.10.2013 00:29
Benutzer LilaFox schrieb:
"Wer solche Dienste nutzt, verstößt ... gegen Geschäftsbedingungen, ... Denn die Kreditinstitute verbieten ... sensible Daten wie PIN und TAN an Dritte weiterzugeben."

Aber warum Sperren die Banken nicht die Fremden Dienste aus?

Warum reagiert hier niemand?


Sperren könnten sie höchstens den IP-Range des Dienstleisters Sofortüberweisung, um den es hier geht.
Doch wäre das dann auch seitens des Anbieters leicht zu umgehen.

Neben dem zweifelhaften Dienst Sofortüberweisung gibt es aber auch z.B. den sicheren und unbedenklichen Dienst Giropay, wo der Händler über offizielle Bankenschnittstellen einen fertigen Überweisungsdatensatz an deine Bank schickt und du dort über dein Onlinebanking eben diese Überweisung angezeigt bekommst und mittels (i/m)TAN freigibst.
Bei Freigabe bekommt der Händler ebenfalls die Zahlungsbestätigung und kann daher versenden, ohne auf den gebuchten Geldeingang warten zu müssen.
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[2.1] LilaFox antwortet auf Christian_Wien
20.10.2013 00:37
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Neben dem zweifelhaften Dienst Sofortüberweisung gibt es aber auch z.B. den sicheren und unbedenklichen Dienst Giropay,

... leider aber unterstützen diesen Service nur wenige grosse Banken

Das ist wohl der Grund warum noch immer die Anbieter auf Sofortüberweisung überhaupt setzen.

Seltsam aber das Bspw. Conrad, in letzter Zeit durch viele günstige Angebote aufgefallen, Bestellern über Sofortüberweisung 0-Versandkosten anbietet. Scheinbar wird hier mehr mit den Daten gemacht, als wohl erlaubt. Irgendwas ist da im "Busch"
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[2.1.1] VariusC antwortet auf LilaFox
20.10.2013 01:28
Benutzer LilaFox schrieb:
>[...]
Seltsam aber das Bspw. Conrad, in letzter Zeit durch viele günstige Angebote aufgefallen, Bestellern über Sofortüberweisung 0-Versandkosten anbietet. Scheinbar wird hier mehr mit den Daten gemacht, als wohl erlaubt. Irgendwas ist da im "Busch"

Komisch, genau das geht mir auch seit Sommer durch den Kopf.
Deswegen wollte ich letztens einen Artikel direkt bei Conrad kaufen. Da habe ich aber Augen gemacht, als die im Laden nen höheren Preis ansagten als im Internet. Für meine Mühe muss ich nun also auch noch mehr berappen? Da kaufe ich lieber gleich woanders. Bei Conrad jedenfalls nur noch im Notfall und dann online per Vorkasse.
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[2.1.2] Christian_Wien antwortet auf LilaFox
20.10.2013 23:24
Benutzer LilaFox schrieb:

... leider aber unterstützen diesen Service nur wenige grosse Banken

Das ist wohl der Grund warum noch immer die Anbieter auf Sofortüberweisung überhaupt setzen.


Das ist sicher EIN Grund.
Außerdem wird wohl Sofortüberweisung günstigere Disagio-Konditionen haben.


Seltsam aber das Bspw. Conrad, in letzter Zeit durch viele günstige Angebote aufgefallen, Bestellern über Sofortüberweisung 0-Versandkosten anbietet. Scheinbar wird hier mehr mit den Daten gemacht, als wohl erlaubt. Irgendwas ist da im "Busch"


Conrad bietet aber auch Zahlung mittels Kreditkarte, PayPal, Lastschrift und sogar auf Rechnung (die letzten beiden nur bei entsprechender Bonität) an.
Die "geschenkten" Versandkosten bei Sofortüberweisung sollen die Kunden dort bündeln und als Nebeneffekt wohl im Vergleich zu Kreditkarten und Paypal günstigere Disagio-Konditionen und Spesen ermöglichen.
Das ist genauso, wie manche Onlineshops 3-5% Rabatt bei Vorkassezahlung gewähren.
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[2.1.3] SOFORT AG antwortet auf LilaFox
05.11.2013 17:34
Liebe teltarif.de-Nutzer,

meine Name ist Stefanie Milcke und ich bin Mitarbeiterin der SOFORT AG. Ich habe diesen Thread aufmerksam verfolgt und möchte im Namen der SOFORT AG Stellung zu dem Vorwurf der AGB-Verletzung beziehen:

Von einer Verletzung der AGBs kann nämlich keine Rede sein, denn (und hiermit zitiere ich ein öffentliches Statement unserer Firma): „Der Vorwurf der AGB-Verletzung ist falsch. Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert, einen diskriminierungsfreien Zugang für bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen. Dazu hat das Bundeskartellamt ein Kartellverfahren gegen den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) [nun: die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)] wegen Verabschiedung der Internetseiten-Klausel (AZ B 4 71/10) eingeleitet. Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Banken untersagen, PIN und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben.“

Banken vertrauen auf unsere Dienstleistung, das zeigt eine bestehende Kooperation mit einer österreichischen Bank: http://bit.ly/1b6i5yN

UND übrigens: Bei SOFORT Überweisung findet gerade keine Bonitätsprüfung statt, das ist einer der vielen Vorteile. Vielmehr prüft die Software von SOFORT Überweisung in Sekundenschnelle, ob Ihr Konto den zu überweisenden Betrag abdeckt (Kontodeckungsprüfung) und sofern Sie in den letzten 30 Tagen mit SOFORT Überweisung gezahlt haben automatisiert, ob vorausgegangene SOFORT Überweisungen aus diesem Zeitraum im Konto verbucht wurden oder nicht. Die Prüfung bezieht sich nur auf SOFORT Überweisungs-Transaktionen.

Ich hoffe, ich konnte dazu beitragen, Unklarheiten auszuräumen. Wenn nicht, haben Sie bitte keine Scheu, zu fragen.

Viele Grüße
S. Milcke

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[2.1.3.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf SOFORT AG
05.11.2013 18:39
Benutzer SOFORT AG schrieb:

Von einer Verletzung der AGBs kann [...] keine Rede sein [...]

Dass die SOFORT AG das so sieht, dürfte kaum überraschen. Schließlich basiert ihr gesamtes Geschäftsmodell darauf.

Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert, einen
diskriminierungsfreien Zugang für
bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde diese Stellungnahme damals in einem Verfahren am Landgericht Köln abgegeben. Was ist eigentlich daraus geworden?

Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Banken untersagen, PIN und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben.

Könnte ich diese Aussage irgendwo im Gesamtzusammenhang nachlesen oder sonst irgendwie anhand einer unabhängigen Quelle prüfen?
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[2.1.3.1.1] SOFORT AG antwortet auf Mobilfunk-Experte
07.11.2013 07:50

Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert, einen
diskriminierungsfreien Zugang für bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde diese Stellungnahme damals in einem Verfahren am Landgericht Köln abgegeben. Was ist eigentlich daraus geworden?

Konkreter Anlass für das Einschreiten des Bundeskartellamts war eine Klage unseres Konkurrenten, der Giropay GmbH (mittelbare Gesellschafter: Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Postbank), vor dem LG Köln im Herbst 2009. Das Verfahren wurde vom zuständigen Richter nach Einschreiten des Bundeskartellamts auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das Verfahren des Bundeskartellamts dauert wie gesagt noch an, da die Banken die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Regelungen so anzupassen, dass diese kartellrechtskonform sind. Dies bedingt eine Regelung, die SOFORT Überweisung den Marktzugang ermöglicht und erhält.


Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Banken untersagen, PIN und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben.

Könnte ich diese Aussage irgendwo im Gesamtzusammenhang nachlesen oder sonst irgendwie anhand einer unabhängigen Quelle prüfen?

Dieses Verfahren ist nicht öffentlich. Sie können also leider nichts nachlesen.

Übrigens wussten Sie schon, dass die Raiba in Österreich uns inzwischen offiziell empfiehlt? Das können Sie hier nachlesen: bit.ly/1b6i5yN
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[2.1.3.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf SOFORT AG
07.11.2013 12:27
Benutzer SOFORT AG schrieb:

Das Bundeskartellamt hat bereits im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert,
einen diskriminierungsfreien Zugang für bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde diese
Stellungnahme damals in einem Verfahren am Landgericht Köln abgegeben. Was ist eigentlich daraus geworden?

Konkreter Anlass für das Einschreiten des
Bundeskartellamts war eine Klage [...] der
Giropay GmbH [...]

Ja, ist bekannt, das ging damals auch durch die Presse.

Das Verfahren wurde [...] auf unbestimmte
Zeit ausgesetzt. Das Verfahren des Bundeskartellamts dauert wie gesagt noch an, da die Banken die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Regelungen so anzupassen, dass diese
kartellrechtskonform sind. Dies bedingt eine Regelung, die SOFORT Überweisung den Marktzugang ermöglicht und erhält.

Das kartellrechtliche Problem ist doch im Wesentlichen, dass die Banken die Schnittstelle zu ihren Online-Systemen exklusiv ihrem eigenen Dienstleister giropay zugänglich machen, aber nicht für Wettbewerber öffnen. Nur vor diesem Hintergrund kann man darauf kommen, dass die Banken Wettbewerber (wie SOFORT) dann wenigstens nicht auch noch daran hindern sollten, einen vergleichbaren Dienst auf Umwegen zu realisieren.

Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Banken untersagen, PIN

Das sollte wohl eher heißen "den *Kunden* untersagen".

und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben.

Könnte ich diese Aussage irgendwo im
Gesamtzusammenhang nachlesen oder sonst
irgendwie anhand einer unabhängigen Quelle prüfen?

Dieses Verfahren ist nicht öffentlich. Sie können also leider nichts nachlesen.

Schade aber auch.

Ich kann mir so nämlich kaum vorstellen, dass die Banken tatsächlich ohne Weiteres erlauben müssten, dass ich als Kunde PIN und TAN auf fremden Internetseiten eingebe. Wie wollte man dann noch verhindern, dass diese Daten in unbefugte Hände gelangen?

Und selbst wenn die Banken-AGB an dieser Stelle unzulässig sind, warum geht SOFORT - als betroffener Wettbewerber - nicht direkt dagegen vor?

Mein Eindruck ist eher, beide Seiten - Banken und SOFORT - haben sich mit dem Status quo arrangiert. Wenn sich etwas bewegt, müssen die Banken fürchten, dass sie ihren Online-Dienst für Konkurrenten öffnen müssen, und SOFORT muss fürchten, dass das Verbot der PIN- und TAN-Weitergabe doch rechtens und damit das ganze Geschäftsmodell der Sofortüberweisung im Eimer ist.

Übrigens wussten Sie schon, dass die Raiba in Österreich uns inzwischen offiziell empfiehlt?
Das können Sie hier nachlesen: bit.ly/1b6i5yN

Den Link haben Sie im letzten Beitrag schon gepostet. Ich persönlich bin im Internet allerdings lieber etwas vorsichtig. Deshalb gebe ich PIN und TAN nicht bei einem fremden Dienst wie Sofortüberweisung ein, und deshalb klicke ich auch nicht auf Links in einem Forumsbeitrag, wo ich die eigentliche Ziel-URL nicht sehe.
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[2.1.3.1.1.1.1] SOFORT AG antwortet auf Mobilfunk-Experte
07.11.2013 14:18
Die rechtliche 'Diskussion' müssen wir leider an dieser Stelle beenden. Dafür ist ein Forum nicht der richtige Ort und ich bin auch keine Expertin in Rechtsfragen. Nur so viel noch: Das Bundeskartellverfahren beinhalte ja gerade auch die Prüfung der Banken-AGB.


Bitte entschuldigen Sie das Ducheinander mit dem Link. Hier ist er in Klartext. Er führt zur Pressemeldung auf der Seite der Raiba AT: https://pr.rzbgroup.at/cont/artikel_center_detail.aspx?news=1073&rk=MCFSBNS682



Übrigens wussten Sie schon, dass die Raiba in Österreich uns inzwischen offiziell empfiehlt? Das können Sie hier nachlesen: bit.ly/1b6i5yN

Den Link haben Sie im letzten Beitrag schon gepostet. Ich persönlich bin im Internet allerdings lieber etwas vorsichtig. Deshalb gebe ich PIN und TAN nicht bei einem fremden Dienst wie Sofortüberweisung ein, und deshalb klicke ich auch nicht auf Links in einem Forumsbeitrag, wo ich die eigentliche Ziel-URL nicht sehe.

Viele Grüße und eine schönes baldiges Wochenende!
S. Milcke