Prüfung

BNetzA: Kritische Prüfung der Handynetz-Versorgung

Im Jahre 2019 wurden Frequenzen für Mobil­funk verstei­gert, an vier Betreiber. Die mussten bis Ende 2022 bestimmte Ausbau­kri­terien erfüllen. Haben sie das alle geschafft? Einer nicht.
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Wie schon berichtet, haben die Mobil­funk­netz­betreiber "Telefónica Germany GmbH & Co. oHG", Telekom Deutsch­land GmbH", "Voda­fone GmbH" und "1&1 Mobil­funk GmbH" ihre Berichte zur Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lagen aus der Verstei­gerung 2019 vorge­legt. „Wir prüfen die Berichte sehr genau und werden auch vor Ort Messungen vornehmen, ob die gemel­dete Versor­gung tatsäch­lich vorhanden ist. Wenn die Auflagen nicht erfüllt sind, werden wir alle verfüg­baren Sank­tionen ergreifen“, betont Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur in einer heute veröf­fent­lichten Erklä­rung.

In den letzten Monaten hatten die Netz­betreiber "erkenn­bare Anstren­gungen unter­nommen", um die Auflagen zu erfüllen und es wurden erheb­liche Verbes­serungen bei der Versor­gung mit mobilem Breit­band gemeldet. Zum Teil wurden tempo­räre mobile Stand­orte errichtet, die künftig durch fest aufge­baute Mobil­funk­masten ersetzt werden sollen. Es bleiben aber verein­zelt auch noch Lücken, stellt die Netz­agentur fest.

Angaben der Unter­nehmen

Klaus Müller, aktueller Chef der Bundesnetzagentur will sich die Ausbauberichte der 4 Anbieter genauer ansehen. Klaus Müller, aktueller Chef der Bundesnetzagentur will sich die Ausbauberichte der 4 Anbieter genauer ansehen.
Foto: Picture Alliance/dpa
Wie berichtet, haben alle drei Mobil­funk­netz­betreiber "nach eigenen Angaben" die gefor­derte Versor­gung von 98 Prozent der Haus­halte mit mindes­tens 100 MBit/s je Bundes­land erreicht. Auch die Verkehrs­wege im Sinne der Auflage seien nahezu voll­ständig mit 100 MBit/s versorgt. Die aufer­legte Verpflich­tung zur Inbe­trieb­nahme von jeweils 1.000 5G-Basis­sta­tionen sei über­wie­gend erreicht worden.

Es gibt noch Lücken

Aller­dings fehlen auch noch verein­zelte Stand­orte, beispiels­weise an Verkehrs­wegen und insbe­son­dere Bahn- oder Straßen-Tunnel. Nach Ansicht der Mobil­funk­netz­betreiber konnten diese Stand­orte nicht frist­gerecht fertig gestellt werden, weil Geneh­migungen fehlten, die Mitwir­kung Dritter erfor­der­lich war, die Akzep­tanz in der Bevöl­kerung für Mobil­funk­stand­orte fehlte oder auch Natur­schutz­aspekte gegen einen Ausbau spre­chen.

Problem­fall 1&1

Nach eigenen Angaben hat der Neuein­steiger 1&1 im Dezember 2022 ein 5G-Mobil­funk­netz für die öffent­liche Endkun­den­nut­zung in Betrieb genommen, aller­dings wurde die Versor­gungs­auf­lage zu Inbe­trieb­nahme von 1000 5G-Basis­sta­tionen nicht frist­gerecht erreicht. Auch hierfür wurden Verzö­gerungs­gründe vorge­tragen. 1&1 habe zuge­sagt, das Ziel in diesem Jahr zu errei­chen.

Über­prü­fung durch die Bundes­netz­agentur

Die Bundes­netz­agentur über­prüft derzeit die Angaben der Mobil­funk­netz­betreiber und wird sich speziell die vorge­tra­genen Verzö­gerungs­gründe anschauen. Dabei sollen auch stich­pro­ben­artige Messungen durch den Prüf- und Mess­dienst der Bundes­netz­agentur vor Ort erfolgen.

Das hat 2022 bereits statt­gefunden. Da schaute sich der Prüf- und Mess­dienst die Mobil­funk­ver­sor­gung der Netz­betreiber bereits stich­pro­ben­artig auf einer Fläche von rund 15.000 km² und einer Mess­fahr­strecke von rund 50.000 km genauer an. Entlang der Bundes­auto­bahn A7 wurde außerdem die Mobil­funk­ver­sor­gung in beiden Rich­tungen mit einer Gesamt­fahr­strecke von rund 2.000 km mess­tech­nisch erfasst.

Im Rahmen einer Gesamt­betrach­tung will die Bundes­netz­agentur über die Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lage entscheiden und prüfen, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, damit die Versor­gungs­ziele wirk­lich erreicht werden. Diese Prüfungen sollen im März 2023 abge­schlossen werden.

Zum Hinter­grund: Die Versor­gungs­auf­lagen

2019 wurden Frequenzen verstei­gert. In ihrer Funk­geneh­migung ("Zutei­lung") hatte die Bundes­netz­agentur dazu Auflagen gemacht, dass die Mobil­funk­netz­betreiber bis Ende letzten Jahres 98 Prozent der Haus­halte bundes­weit, alle Bundes­auto­bahnen, die wich­tigsten Bundes­straßen sowie die wich­tigsten Schie­nen­wege mit einer Mindest­daten­rate von 100 MBit/s pro Anten­nen­sektor zu versorgen haben. Für alle Bundes­auto­bahnen und Bundes­straßen wird zudem eine Latenz von 10 Milli­sekunden vorge­schrieben. Zusätz­lich sind je Betreiber 1.000 Basis­sta­tionen für 5G und 500 Basis­sta­tionen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten. Für den Newcomer 1&1 gelten geson­derte Versor­gungs­auf­lagen.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Liest man sich die Versor­gungs­auf­lagen nochmal in Ruhe durch und vergleicht das mit dem eigenen Alltags­erlebnis, kommen einem gewisse Zweifel, ob die Jubel­mel­dungen mit der Wirk­lich­keit immer zusam­men­passen. Eins ist klar: Der Neuling 1&1 hat mit nur drei (!) aktiven Stationen sein Ziel von eintau­send Stationen nicht erreicht und gelobt feier­lich Besse­rung.

Keine Frage: Alle Netz­betreiber haben den Ernst der Lage begriffen. Es wurde (bei den etablierten Drei) viel gebaut und sie bauen weiter, aber der Teufel steckt im Detail: Bedenken vor Ort, lang­atmige Geneh­migungen und mögli­cher­weise auch Liefer­pro­bleme bei Bauteilen. Nur: Der Druck der Politik und der Bundes­netz­agentur sollte nicht nach­lassen. Es muss noch viel ausge­baut werden und das kann nur gemeinsam gelingen. Und die Politik sollte ihre Hoff­nungen auf lukra­tive Frequenz-Auktionen schnell beer­digen, weil sie sonst die Gans, die goldene Eier legen soll, schlachten würde.

Die Aufgaben der Bundes­netz­agentur erklären wir in einem eigenen Artikel.

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