Recovery-Wiederverkauf

Microsoft kassiert Lizenzgebühr bei Weiterverkauf von Windows

Händler muss bei Weiterverkauf gebrauchter Recovery-CDs für Lizenzen zahlen
Von mit Material von dpa

BGH-Urteil zum Weiterverkauf gebrauchter Betriebssystem-Lizenzen BGH-Urteil zum Weiterverkauf gebrauchter Betriebssystem-Lizenzen
Montage: teltarif.de
Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt. Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf andere als den ursprünglichen Computer aufspielt. Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10).

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Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderer Rechnern, die er dann verkaufte. Außerdem klebte er abgelöste Zertifikatsaufkleber auf andere als die ursprünglichen Datenträger und verkaufte diese separat ohne Computer. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Markengesetz untersagt Veränderung oder Verschlechterung des Artikels

In seinem Urteil beruft sich der Bundesgerichtshof auf § 24 des Markengesetz. Dort steht im ersten Absatz, dass der Inhaber einer Marke nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen, die Marke für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke in den Verkehr gebracht worden sind. Im zweiten Absatz heißt es allerdings wörtlich:

"Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Das Ablösen der Lizenzetiketten und ihre Kombination mit anderen Datenträgern oder Computern sah der Bundesgerichtshof wohl als eine solche Veränderung oder Verschlechterung. Interessant ist übrigens die Tatsache, dass es sich bei dem gebraucht weiterverkauften Betriebssystem um Windows 2000 handelte, für das Microsoft seit 30. Juni 2005 keine Hotline-Unterstützung mehr anbietet und für das im Rahmen des "Extended Support" am 13. Juli 2010 letzmalig Sicherheitsaktualisierungen erschienen sind.

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