Weitergabe von Meldedaten: Massiver Protest gegen neues Gesetz
Ilse Aigner und Horst Seehofer
haben Widerstand gegen
das neue Meldegesetz angekündigt
Foto: dpa
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner
(beide CSU) wollen das vom Bundestag verschärfte Meldegesetz stoppen. "Wenn das stimmt, was ich
bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen". Das sagte Seehofer heute vor einer Sitzung des
CSU-Vorstands in München. Aigner sagte mit Blick auf die Bundesratsberatungen über das Gesetz:
"Bayern kann hier seine Stimme erheben - und dafür werde ich auch werben."
Ilse Aigner und Horst Seehofer
haben Widerstand gegen
das neue Meldegesetz angekündigt
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Aigner machte erneut klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung
vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe. In der ursprünglichen
Gesetzesfassung sei "aus guten Gründen" vorgesehen gewesen, dass die Bürger der Weitergabe
persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der verschärften
Gesetzesfassung ist nun vorgesehen, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen. "Das wollen
wir nicht", betonte Aigner.
Das neue Meldegesetz steht damit wieder auf der Kippe: Denn auch die Opposition will den Entwurf im Bundesrat stoppen, wenn die Länderkammer im Herbst darüber berät. Im Bundestag war das Gesetz am Abend des Fußball-EM-Halbfinal-Spiels Deutschland gegen Italien innerhalb weniger Minuten - und mit nur minimaler Abgeordneten-Besetzung im Bundestag - durchgewunken worden.
Schaar: Neues Gesetz ist "Geschenk für die Werbewirtschaft"
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Schwarz-Gelb mit Blick auf das umstrittene Meldegesetz Klientelpolitik vorgeworfen. Klar sei, dass dieses Vorhaben - so wie es der Bundestag jetzt beschlossen hat - ein Geschenk für die Werbewirtschaft sei, sagte Schaar im Deutschlandfunk. Das Gesetz enthalte "massive Verschlechterungen".
Meldeämter dürfen personenbezogene Daten schon heute zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben. Um das zu verhindern, können Verbraucher jederzeit - idealerweise gleich bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt - Widerspruch einlegen und eine Datensperre verlangen.
Neues Meldegesetz würde Datensperre praktisch wirkungslos machen
Das Problem: Das vom Bundestag Ende Juni beschlossene, neue Meldegesetz (soll 2014 in Kraft treten) sieht vor, dass die Datenweitergabe von Ämtern an Adresshändler erleichtert wird. Das eben angesprochene Widerspruchsrecht wird nach dem neuen Meldegesetz massiv aufgeweicht, so dass die Datensperre sehr einfach von Unternehmen unterlaufen werden kann. Denn: Die Datensperre greift immer dann nicht, wenn die Informationen ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden - was regelmäßig der Fall sein dürfte.
In Zukunft werde ein Widerspruch beim Amt quasi keine Wirksamkeit mehr haben, sagt Glatzner. "Umso wichtiger wird es also sein, direkt bei Unternehmen zu widersprechen." Dazu müsse man ab 2014 regelmäßig beim Meldeamt Auskunft darüber verlangen, an wen die Daten weitergegeben werden.
Meldeämter geben die Daten gegen eine Gebühr an Unternehmen weiter, die ein "berechtigtes Interesse" nachweisen, erklärt der Verbraucherschützer. "Die Hürde dafür ist sehr gering."