Cybercrime

Miese Masche: Transportkosten-Betrug bei Kleinanzeigen

Die große Mehr­heit der Käufer und Verkäu­ferinnen auf Klein­anzei­gen­märkten im Internet ist ehrlich, bemüht und hilfs­bereit. Das nutzen einige wenige Krimi­nelle schamlos aus.
Von dpa /

Kleinanzeigen: Derzeit werde ein Trick angewandt, um Transportkosten abzuzocken Kleinanzeigen: Derzeit werde ein Trick angewandt, um Transportkosten abzuzocken
Bild: (c) dpa
Betrüger denken sich immer neue Maschen aus, um arglosen Privat­ver­käu­fern auf Online-Klein­anzei­gen­märkten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Derzeit werde dazu verstärkt ein Trick ange­wandt, bei dem die Krimi­nellen versu­chen, ihre Opfer über die Trans­port­kosten abzu­zocken, warnt die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg.

Der vermeint­liche Käufer bekundet sofort großes Inter­esse an der ange­botenen Ware und versucht noch nicht einmal, den gefor­derten Preis herun­ter­zuhan­deln. Versucht der Verkäufer, einen Termin zur Abho­lung und Bezah­lung zu verein­baren, kann der Kauf­inter­essent diesen auf einmal nicht wahr­nehmen, weil er sich gerade angeb­lich im Ausland befindet.

Gefälschte Bestä­tigungs­mails

Kleinanzeigen: Derzeit werde ein Trick angewandt, um Transportkosten abzuzocken Kleinanzeigen: Derzeit werde ein Trick angewandt, um Transportkosten abzuzocken
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Als Lösung bietet der Inter­essent an, den Kauf­preis und die Trans­port­kosten auf das Bank­konto des Verkäu­fers zu über­weisen und eine Spedi­tion mit der Abho­lung zu beauf­tragen. Geht der Verkäufer darauf ein, erhält er eine Mail eines Bezahl­dienstes, die bestä­tigt, dass der Kauf­preis inklu­sive der Abhol­kosten vom Konto des Käufers abge­bucht wurde.

Die Mail ist natür­lich gefälscht; auf dem Konto des Verkäu­fers wird niemals auch nur ein Cent eingehen. Statt­dessen bittet der Verkäufer, die Spedi­tions­kosten über einen Geld­trans­fer­dienst an das angeb­liche Trans­port­unter­nehmen im Ausland zu schi­cken. Das Geld ist dann auf nimmer Wieder­sehen weg.

Finger weg von Geld­trans­fers

Deshalb sollten Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher spätes­tens zu diesem Zeit­punkt den vermeint­lichen Verkauf abbre­chen und nichts mehr unter­nehmen, warnen die Verbrau­cher­schützer. Das gelte auch dann, wenn der angeb­liche Käufer weiter versucht, den Verkäufer zum Geld­transfer zu bewegen und sogar mit recht­lichen Schritten droht.

Zahlungs­auf­for­derungen und Droh­mails könnten Betrof­fene getrost igno­rieren, so die Verbrau­cher­zen­trale. Die genannten Inkas­sobüros, Banken und Spedi­tionen exis­tierten meist nicht.

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