Kabel Deutschland verankert Daten-Drosselung in AGB
Kabel Deutschland verankert eine Filesharing-Datendrossel in seine AGB
Foto: Kabel Deutschland
Trafficlimitierungen und Drosselungen sind ein Thema, seit es DSL-Flatrates gibt. Die Telekom drosselt
heute bei VDSL bereits ab 100 GB im Monat,
1&1 hat vor einigen Jahren DSL-Verträge aufgelöst, wurde
diese Grenze erreicht. Nun hat Kabel Deutschland - einer der wenigen Anbieter in Deutschland, die Anschlüsse
mit 100 MBit/s im Downstream schalten - Drosselungs- und Priorisierungs-Grenzen in seine
AGB verankert. Die neuen AGB gelten für alle Kunden, die seit Mai einen Vertrag bei Kabel Deutschland
abgeschlossen haben oder ihn aktiv verlängern.
Kabel Deutschland verankert eine Filesharing-Datendrossel in seine AGB
Foto: Kabel Deutschland
Unter Punkt 8.2 der Internetleistungsbeschreibung heißt es seitdem, dass Kabel Deutschland
"Qualitätssicherungsmaßnahmen" nutzt, um allem Kunden jederzeit die schnellstmögliche
Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz zu bieten.
Dazu werde an den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes automatisch
Gesamtverkehrsvolumenmessungen durchgeführt. "Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig
durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, wird in den betroffenen
Netzsegmenten der Verkehr zur Sicherung der Servicequalität" in einer festgelegten Reihenfolge
priorisiert. Demnach genießen zeitkritische Anwendungen wie
Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie und Online-Gaming
Vorrang vor allen anderen Verkehren. In der nächsten Stunde haben
darüber hinaus haben alle andere Anwendungen, Dienste und
Protokolle immer Vorrang vor File-Sharing-Anwendungen. Hier nennt Kabel Deutschland nicht
nur Peer-to-Peer (P2P), sondern auch One-Click-Hoster als Beispiel.
Durch diese Priosierungen "kann sich in den betroffenen Netzsegmenten
die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren."
Ab 10 GB pro Tag wird Filesharing gedrosselt
In einem weiteren Absatz geht Kabel Deutschland auch auf den einzelnen Kunden ein. Es heißt dort: "Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar."
Kabel Deutschland behält sich vor, die beiden Maßnahmen anzupassen, "wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und/oder derzeit noch nicht absehbarem Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können".
Auf Nachfrage heißt es bei Kabel Deutschland, dass das Gesamtdatenvolumen aktuell nicht bei 10 GB, sondern bei 60 GB pro Tag liegt. Erst dann greift eine Drosselung der Filesharing-Dienste auf 100 kBit/s. Aktuell seien bei Kabel Deutschland nur etwa 0,1 Prozent der Kunden von den Maßnahmen bei File-Sharing-Anwendungen betroffen. "Im Gegenzug profitieren etwa 99,9 Prozent der Kunden von einer hohen Servicequalität und Sicherheit", ließ uns ein Sprecher der Unternehmens wissen.