Verfahren

Google droht ein Bußgeld in Millionenhöhe

Bundeskartellamt leitet Verfahren nach Ciao-Beschwerde ein
Von Marie-Anne Winter

Das Bundeskartellamt hat nach einer Beschwerde des Shopping-Portals Ciao ein Untersuchungsverfahren gegen den Internet-Konzern Google eingeleitet. Die Microsoft-Tochter wirft dem Suchmaschinen-Spezialisten vor, laufende Verhandlungen über die Fortsetzung eines bestehenden Werbevertrags aus dem Grund abgebrochen zu haben, dass Ciao sich an die Kartellbehörde gewandt habe.

Wenn das zutrifft, dann trifft es den Kern der Vorschrift des Paragrafen 21, Absatz 4 (GWB) und könnte dann sanktioniert werden", sagte ein Sprecher der Behörde heute in Bonn. Berichte, wonach am Mittwoch eine Verlautbarung seines Hauses zu anderen Beschwerden gegen Google zu erwarten sei, wies der Sprecher als nicht zutreffend zurück.

Paragraf 21, Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet es, einem anderen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat.

Ciao hatte beim Kartellamt nach bisherigen Informationen Teile des Vertrags mit Google über das Online-Werbesystem AdSense auf den Websites von Drittanbietern moniert. Ciao war erst nach Abschluss des Vertrags vom Google-Konkurrenten Microsoft übernommen worden.

Bußgeld in Millionenhöhe droht

Der Bußgeldrahmen, an dem sich das Bundeskartellamt in dem Fall orientieren kann, liegt nach Recherchen der WirtschaftsWoche bei bis zu zehn Prozent des von Google erwirtschafteten weltweiten Umsatzes. Tatsächlich dürfte es dem Bericht zufolge aber deutlich niedriger ausfallen. Allerdings schließen Experten einen Bußgeld in Höhe von einigen Millionen Euro nicht aus.

Dem Bundeskartellamt liegen auch Beschwerden der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger vor, in denen Google Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen wird. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Internetkonzern seine Suchergebnisse wettbewerbswidrig und nicht fair präsentiere, sollen die Vorwürfe unter anderem lauten. Das Bundeskartellamt hatte diese Klagen - ohne sie dezidiert zu überprüfen - an Google weitergereicht und um eine Stellungnahme gebeten. Dies sei nicht unüblich, sagte der Sprecher. Es werde nun geraume Zeit vergehen, bis die Stellungnahmen eingingen. Dann werde es wieder geraume Zeit dauern, diese zu prüfen und zu erörtern.

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