Appell

VTKE: Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten

Der VTKE-Verband fordert die Bundes­netz­agentur auf, die geltende freie Endge­räte­wahl für Privat- und Firmen­kunden in Deutsch­land tech­nolo­gie­neu­tral beizu­behalten.
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Der Verbund der Tele­kom­muni­kations-Endge­räte­her­steller (VTKE) hat in seiner Stel­lung­nahme an die Bundes­netz­agentur appel­liert, die geltende Regu­lie­rung zur freien Endge­räte­wahl für Privat- und Firmen­kunden in Deutsch­land tech­nolo­gie­neu­tral beizu­behalten.

Keine objek­tiven Grund­lagen - nur Nach­teile

In der Stel­lung­nahme betont der VTKE, dass die von den Bran­chen­ver­bänden bean­tragte Ände­rung des passiven Netz­abschluss­punktes für Passive Opti­sche Glas­faser­netze (PON) auf keiner objek­tiven tech­nischen Grund­lage basiert, sondern viel­mehr zahl­reiche Nach­teile für die Allge­mein­heit und den Breit­band­standort Deutsch­land mit sich bringen würde. Die Routerfreiheit erlaubt Router frei zu wählen. Die Routerfreiheit erlaubt, Router frei zu wählen. Manche Netzbetreiber sind dagegen - das war auch schon beim TV-Kabel so (Bild).
Bild: Kirill M - fotolia.com, AVM / Montage: teltarif.de

Freie Endge­räte­wahl seit 2015 erfolg­reich

Seit der Einfüh­rung der freien Endge­räte­wahl im Jahr 2015 wird die Möglich­keit zur freien Endge­räte­wahl wie Modems, Router, Tele­fonen, Tele­fon­anlagen oder Alar­mie­rungs­sys­temen von den Nutze­rinnen und Nutzern viel­fach gerne in Anspruch genommen.

Es habe sich in den vergan­genen mehr als sieben Jahren in der Praxis gezeigt, dass mit einem passiven Netz­abschluss­punkt Inter­ope­rabi­lität, Sicher­heit, Daten­schutz oder der einfache Betrieb von passiven opti­schen Netzen und entspre­chenden Tele­kom­muni­kati­ons­end­geräten voll gewähr­leistet seien.

Passive opti­sche Netze werden primäre Tech­nologie sein

Aufgrund der jetzt schon bemer­kens­werten Glas­faser-Wachs­tums­raten sei zu erwarten, dass passive opti­sche Netze zukünftig die primäre Anschluss­tech­nologie im gesamten Fest­netz sein werden.

Die Entschei­dung der Bundes­netz­agentur über den Antrag werde also faktisch eine Entschei­dung über die Perspek­tive der freien Endge­räte­wahl für den bald aller­größten Teil der Breit­band­anschlüsse in Deutsch­land sein.

Keine objek­tiven tech­nischen Notwen­dig­keiten

Die prak­tische Umset­zung der gesetz­lichen Vorgaben zur Endge­räte­frei­heit war und ist tech­nisch einwand­frei möglich und erfolg­reich. Es konnten in der Praxis bislang keine objek­tiven tech­nischen Notwen­dig­keiten fest­gestellt werden; diese müssten laut dem Body of European Regu­lators for Elec­tronic Commu­nica­tions (BEREC) vorliegen, wenn das Anschluss­recht eigener Geräte einge­schränkt werden soll.

Auch die natio­nalen Regu­lie­rungs­behörden in den Nieder­landen und seit Anfang Oktober 2023 auch in Belgien haben nach Analyse der BEREC-Leit­linien einen passiven Netz­abschluss­punkt tech­nolo­gie­neu­tral, auch bei Glas­faser, fest­gelegt.

Wer ist der VTKE?

Der Verbund der Tele­kom­muni­kations-Endge­räte­her­steller (VTKE) besteht über­wie­gend aus mittel­großen Unter­nehmen (zumeist Hersteller von Routern, Tele­fon­anlagen und Zubehör), die inner­halb Europas tätig sind. Zusammen machen sie sich dafür stark, den Erfolg eines libe­rali­sierten Tele­kom­muni­kati­ons­marktes lang­fristig zu sichern.

Dabei möchten die Unter­nehmen das Bewusst­sein für die Bedeu­tung der Tele­kom­muni­kations-Endge­räte schärfen. Außerdem arbeiten sie gemeinsam an einem stabilen, zukunfts­ori­entierten gesetz­gebenden und wirt­schaft­lichen Rahmen, da dieser die Grund­lage für ein hohes Inno­vati­ons­niveau im Bereich der Tele­kom­muni­kations-Endge­räte bildet.

Mitglieder im VTKE sind unter anderem Auers­wald, Agfeo, AVM, bintec-elmeg, devolo, DrayTek, Gigaset, Indi­vidual Compu­ters, Lancom, MaxLinear, Nextragen, Patton, snom, tiptel, viprinet, Telegärtner, TAS (Tele­fonbau Arthur Schwabe), TDT, TechniSat Mitglied. Der Sitz der Geschäfts­stelle ist bei AVM in Berlin.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Es gab mal eine Zeit, da gab es einen Netz­betreiber, bei dem man auch die Endge­räte mieten musste, später durfte man sie sogar auch kaufen. Der Anschluss der Geräte durfte nur durch auto­risiertes Personal des Netz­betrei­bers erfolgen, das waren seiner­zeit Beamte, denn der Netz­betreiber hieß Deut­sche (Bundes-)Post und war eine staat­liche Behörde.

Die Libe­rali­sie­rung des Endge­räte­marktes brachte die Wahl­frei­heit bei Anbie­tern und Endge­räten. Bei Routern, welche die Signale aus der Leitung zum Kunden "aufbe­reiten" und nutzbar machen, gibt es wieder Forde­rungen, dass nur Router oder Endge­räte, die dem jewei­ligen Netz­betreiber gefallen oder von ihm gelie­fert wurden, verwendet werden dürfen.

Da spielt die Angst mit, dass an der Hotline Kunden um Hilfe bitten könnten, wenn ihr für den Netz­betreiber unbe­kannter XY-Router nicht sofort funk­tio­niert. Der Netz­betreiber, der sich seine Anlagen mühsam zusam­men­gezim­mert hat und "betet", dass alles läuft, hat keine Zeit, Lust, Geld oder Ressourcen, um sein Netz so aufzu­stellen, dass es mit allen Endge­räten funk­tio­niert und dass er notfalls heraus­finden kann, warum es nicht funk­tio­niert und was da geän­dert werden muss oder was beim Kunden falsch einge­stellt ist.

Sollte die Bundes­netz­agentur den Wünschen der Netz­betreiber nach Einschrän­kungen nach­geben, wäre das ein gewal­tiger Rück­schritt.

Netz­betreiber und Gerä­teher­steller sollten sich zusam­men­setzen und schauen, ob das Regel­werk von ITU oder ETSI noch Lücken aufweist und gemeinsam mithelfen, dass es klar defi­nierte Normen gibt, welche den Anschluss und Service auch künftig verein­fachen. Netz­betreiber, die sich "über­nommen" haben und merken, dass sie es mit zu wenig Personal nicht schaffen, sollten sich ernst­haft über­legen, ob eine Zusam­men­arbeit mit einem anderen größeren oder ähnli­chen Netz­betreiber nicht Vorteile für sich und die Kunden brächte.

Auch die Verbrau­cher­zen­tralen finden wenig schlüs­sige Argu­mente, warum es Einschrän­kungen bei der Router­wahl geben sollte.

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