BNetzA: Offener Netzzugang in Fördergebieten?
„Wir wollen den Kundinnen und Kunden auf mit Steuermitteln errichteter Infrastruktur eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preise ermöglichen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in blumigem Amtsdeutsch.
Theorie und Praxis
Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Gespräch mit einem seiner Chefs, Wirtschaftsminister Robert Habeck
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In der Praxis bedeutet das: Wenn in einem Gebiet das Festnetz auf aktuelle Internetgeschwindigkeiten gebracht wird, etwa durch Verlegung von Glasfaser (bis ins Haus oder bis zum Schaltverteiler), mussten die Kunden das Angebot genau dieser Firma nehmen, die da baut, oder auf schnelleres Internet verzichten.
Ist dabei staatliche Förderung im Spiel, müssten die bauenden Firmen ihrer Telekommunikations-Konkurrenz eigentlich Angebote unterbreiten, damit die ihre Kunden auch versorgen können. Das heißt aber nicht, dass es diese Produkte dann auch wirklich gibt. Oft ist das in der Praxis nicht der Fall.
Das möchte die Bundesnetzagentur ändern.
Offener Netzzugang bei gefördertem Breitbandausbau
Mit sogenannten "Grundsätzen" soll ein Beitrag zur Investitionssicherheit für ausbauende Telekommunikationsunternehmen geleistet und zugleich nachfragenden Unternehmen Möglichkeiten und Grenzen eines offenen Netzzugangs im geförderten Breitbandausbau aufgezeigt werden.
In Gebieten, in denen ein Breitbandausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist, können unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen eingesetzt werden. Dazu gibt es Förderprogramme des Bundes oder der Länder. Wenn es Geld gibt, ist das seit Jahren an die Verpflichtung geknüpft, Wettbewerbern Zugang zu der mithilfe dieser Gelder gebauten Netze zu gewähren.
Angebote für die Konkurrenten
Dafür müssen die Netzbetreiber ihren Konkurrenten Angebote machen, damit die eigene Breitbandangebote für den Endkunden gestalten können.
Wenn also in A-Dorf die Firma B-Glas ein Netz auf- oder ausbaut, muss sie von vorneherein auch anderen Telekommunikationsanbietern (z.B. Telekom, Vodafone, C-Tel, D-Tel, E-Tel etc.) die Möglichkeit bieten, dass die ihre Bestandskunden über die Leitungen von B-Glas versorgen können.
Damit sollen regionale Monopole verhindert und Wettbewerb auf der Infrastruktur ermöglicht werden. Endnutzern soll so eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preisen zur Verfügung stehen wie in privatwirtschaftlich erschließbaren Gebieten.
In der Praxis ist das bislang meistens nicht der Fall.
Stellungnahmen erwünscht
Die Bundesnetzagentur will diese Grundsätze in Abstimmung mit dem Digitalminister (Wissing) und dem Wirtschaftsminister (Habeck) veröffentlichen. Dazu hat sie alle "Akteure im Markt" eingeladen, sich zu Wort zu melden. Neben Netzbetreibern oder Technik-Lieferanten können das auch Endkunden sein, die bis zum 31. Januar 2023 ihre Stellungnahmen einreichen können.