Themenspezial: Verbraucher & Service Reform

EU-Zollreform: Online-Shopping könnte teils teurer werden

Bislang muss bei einem Internet-Einkauf außer­halb der EU kein Zoll gezahlt werden, wenn der Waren­wert unter 150 Euro liegt. Das könnte sich nun für einige Produkte ändern.
Von dpa /

Neue Zoll-Regeln für Einfuhr geplant Neue Zoll-Regeln für Einfuhr geplant
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Für Online-Einkäufer könnte das Shop­ping außer­halb der Euro­päi­schen Union in Zukunft teurer werden. Die EU-Kommis­sion plant, dass zahl­reiche Waren unter 150 Euro zoll­pflichtig werden, wie EU-Kommissar Paolo Genti­loni heute in Brüssel ankün­digte.

Wie groß die Preis­stei­gerung ausfallen könnte, blieb zunächst unklar. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Waren­wert unter 150 Euro liegt - Ausnahmen gibt es laut Kommis­sion nur wenige, etwa für Tabak oder Parfüm.

Zölle und Mehr­wert­steuer oft nicht abge­führt

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Mit der Reform sollen nun vor allem Online-Shop­ping­por­tale dafür verant­wort­lich gemacht werden, dass die Zölle und die Mehr­wert­steuer beim Kauf gezahlt werden. Somit würden die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher nicht mehr mit versteckten Gebühren oder uner­war­tetem Papier­kram konfron­tiert werden, wenn das Paket ankommt, hieß es in einer Mittei­lung. Derzeit werden Waren nach ihrer Ankunft in der EU im Allge­meinen von den Zoll­behörden einbe­halten und erst dann ausge­lie­fert, wenn die Empfänger den Zoll bezie­hungs­weise andere notwen­dige Abgaben gezahlt haben, wie die Kommis­sion auf ihrer Inter­net­seite schreibt.

Einkäufe im Urlaub, die im persön­lichen Gepäck in die EU einge­führt werden, blieben aber durch die Reform ausge­nommen, teilte eine Spre­cherin der Deut­schen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Regeln am Flug­hafen würden von den Mitglied­staaten selbst fest­gelegt.

Eine Preis­stei­gerung beim Kunden von Waren mit geringem Wert unter 150 Euro sei aller­dings nicht das Ziel, erklärte Genti­loni. Die Zölle wären für diese Pakete sehr gering. "Sie machen die über­wäl­tigende Mehr­heit dessen aus, was heute durch unseren Zoll geht."

Shop­ping-Platt­formen seien durchaus in der Lage, diese Zoll­gebühr in ihre Dienst­leis­tung einzu­beziehen, führte er aus. Durch den Wegfall der Zoll­befreiung für Waren unter 150 Euro könnten der EU etwa eine Milli­arde Euro im Jahr mehr zur Verfü­gung stehen, teilte er mit.

Noch sind die Reform­pläne nur ein Vorschlag der Kommis­sion, als nächstes müssen die Staaten der Euro­päi­schen Union und das Parla­ment diesem noch zustimmen.

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