Auktion

Abbruchjäger auf eBay erleiden Schlappe vor Gericht

Manche eBay-Nutzer spekulieren auf den vorzeitigen Abbruch einer Auktion und erhoffen sich dadurch Schadensersatz. Ob diese Masche rechtens ist, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden.
Von dpa / Daniel Rottinger

Ausnutzung der Abbruchjäger-Masche in Ordnung? Ausnutzung der Abbruchjäger-Masche in Ordnung?
Bild: eBay
Abbruchjäger auf eBay haben es einzig und allein auf Schadenersatz abgesehen - sie bieten mit, um hinterher klagen zu können. Oft genug haben sie mit ihrer Masche Erfolg. Doch das ändert sich nun.

Ausnutzung der Abbruchjäger-Masche in Ordnung? Ausnutzung der Abbruchjäger-Masche in Ordnung?
Bild: eBay
Ob ausrangiertes Smartphone oder das alte Auto - was nicht mehr gebraucht wird, lässt sich mit etwas Glück auf eBay wieder zu Geld machen. Sofern die Online-Auktion nicht zur Falle wird: Zwei private Verkäufer haben stattdessen jetzt Klagen auf Tausende Euro Schadenersatz am Hals. Denn unter den Bietern verbergen sich schwarze Schafe, die aus den Regeln der Handelsplattform mit einer perfiden Masche Profit schlagen. Heute hat ihnen der Bundesgerichtshof (BGH) das Handwerk gelegt.

Wie funktioniert diese Masche?

Wer auf eBay eine Auktion startet, darf sie nicht ohne Weiteres wieder abbrechen - zum Beispiel weil kaum einer mitbietet oder sich vielleicht anderweitig ein Käufer gefunden hat. Ausnahmsweise erlaubt ist der Abbruch aus "berechtigten Gründen": wenn man sich beim Einstellen mit wichtigen Infos vertan hat oder die Ware inzwischen beschädigt oder gestohlen ist. Trotzdem gibt es immer wieder Verkäufer, die einen Rückzieher machen. Genau darauf spekulieren sogenannte Abbruchjäger: Sie steigern mit kleinem Einsatz in möglichst vielen Auktionen um teure Waren mit - in der Hoffnung, dass die Gebote im Keller bleiben und der Anbieter kalte Füße bekommt.

Was passiert dann?

Der Abbruchjäger fordert als Höchstbietender die ersteigerte Ware ein - lässt sich dabei aber eine Menge Zeit. "Nach einem halben Jahr ist die Sache ziemlich sicher anderweitig verkauft", erläutert der Kölner Anwalt Christian Solmecke, der als Spezialist für IT-Recht regelmäßig mit eBay-Fällen zu tun hat. Für den Abbruchjäger ist damit der Weg frei, um Schadenersatz zu fordern. In dem einen Fall vor dem BGH hatte der Kläger einen Euro für ein gebrauchtes Motorrad geboten, das 4900 Euro wert sein soll. Er will also 4899 Euro.

Das geht so ohne Weiteres?

An sich nicht - aber hier fangen die Probleme an. Denn das Geschäftsmodell von eBay lebt ja gerade von der Idee, mit etwas Glück ein echtes Schnäppchen schießen zu können. Wo also beginnt der Missbrauch? "Allein aus der Tatsache, dass ein Mitglied auf eine Vielzahl von Auktionen bietet und einmalig Schadenersatz geltend macht, können wir nicht schließen, dass es sich um missbräuchliches Verhalten handelt", teilt eBay auf Anfrage mit. Die Zahl der von Abbruchjägern betroffenen Auktionen sei "gegenüber den Millionen vollkommen problemlos abgewickelten Transaktionen sehr gering".

Wie gingen die Gerichte bislang damit um?

Bisher hatten unvorsichtige Verkäufer mit hohem Verlust in Karlsruhe eher schlechte Karten. 2014 etwa urteilte der BGH, dass ein "grobes Missverhältnis" zwischen Maximalgebot und tatsächlichem Wert der Ware nicht ohne Weiteres "auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters" schließen lässt. Der Anbieter, der seinen VW Passat nicht für einen Euro hatte abgeben wollen, musste Schadenersatz zahlen.

Was ändert sich mit dem neuen Urteil?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute klargestellt, dass systematische Abbruchjäger auf eBay, die sich nur an Online-Auktionen beteiligen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können, sich rechtsmissbräuchlich verhalten. Über die Schadenersatz-Klage eines als Abbruchjäger verdächtigen Mannes urteilten die Karlsruher Richter allerdings gar nicht, sondern wiesen sie aus formalen Gründen als unzulässig ab.

In einer weiteren Meldung hatten wir über den Start von eBay-WLAN-Hotspots berichtet, die Nutzer in Einkaufszonen antreffen.

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