Details

eazy: Auch Vodafone-Kabel-Kunden dürfen wechseln

Nach dem bundes­weiten Neustart des Discoun­ters eazy im Voda­fone-Kabel­netz gibt es keine Flex-Tarife mehr. Auch Voda­fone-Kabel-Kunden dürfen zu eazy wech­seln.
Von

Weitere Details zu neuen Tarifen von eazy Weitere Details zu neuen Tarifen von eazy
Bild: eazy / Vertriebswerk GmbH
eazy war als Kabel-Discounter im Netz von Unity­media gestartet und hat sich nach der Einglie­de­rung von Unity­media in Voda­fone nun wie berichtet ganz neu aufge­stellt. Die Tarife sind jetzt nicht mehr nur in den bishe­rigen Unity­media-Gebieten, sondern bundes­weit buchbar, aller­dings auch etwas teurer geworden.

Außer den Ände­rungen bei Up- und Down­stream-Geschwin­dig­keiten und Minu­ten­preisen für die Tele­fonie ins deut­sche Fest­netz gibt es weitere Beson­der­heiten, die Inter­es­senten an den eazy-Tarifen beachten sollten. Der Voda­fone-Home­spot-Service kann von eazy-Kunden übri­gens im Kunden­portal deak­ti­viert bzw. akti­viert werden.

Keine Flex-Tarife mehr bei eazy

Weitere Details zu neuen Tarifen von eazy Weitere Details zu neuen Tarifen von eazy
Bild: eazy / Vertriebswerk GmbH
Seit dem Neustart der eazy-Webseite ist klar: Die bishe­rigen Flex-Tarife gibt es nun nicht mehr. Wer bei eazy einen Vertrag abschließt, macht das grund­sätz­lich immer für 24 Monate, Tarife mit drei­mo­na­tiger Kündi­gungs­frist gibt es nicht mehr.

Vorzeitig aus dem Vertrag kommt also nur, wer umzieht und am neuen Wohnort den eazy-Tarif wegen eines fehlenden Voda­fone-Kabel­an­schlusses in der neuen Wohnung nicht weiter nutzen kann.

So läuft der Umstieg von Voda­fone Kabel zu eazy

Gute Nach­richt gibt es aber für Bestands­kunden eines Kabel-Tarifs bei Voda­fone, denen der aktu­elle Tarif mögli­cher­weise zu teuer ist. Ein Wechsel ist nach Erfül­lung des aktu­ellen Vertrags möglich, ein vorzei­tiger Wechsel noch während der Mindest­lauf­zeit jedoch nicht. Auf der Seite Wechsel von Voda­fone erläu­tert eazy das Proze­dere. Eine Kündi­gung ist nicht notwendig, jedoch eine recht­zei­tige Bestel­lung. Auf der Bestell­seite muss unter den Wahl­op­tionen dann "ich wechsle von Voda­fone" ausge­wählt werden.

Für einen reibungs­losen Wechsel müssen die Daten der Bestel­lung bei eazy mit denen des jetzigen Vertrags­part­ners über­ein­stimmen. Eine Portie­rung der Rufnummer ist nicht nötig, die Rufnummer wird auto­ma­tisch über­nommen. Der jetzige Router kann weiter genutzt werden - mit einer Ausnahme: Wenn es eine AVM FRITZ!Box ist, muss der Kunde diese zurück­senden und eazy schickt dem Kunden einen neuen Router zu: Den Compal CH7466CE oder die Connect-Box, wenn der Kunde in Nord­rhein-West­falen, Baden-Würt­tem­berg oder Hessen wohnt.

Auch bei einem Wechsel von Voda­fone Kabel fällt die einma­lige und recht hohe Akti­vie­rungs­ge­bühr von 49,99 Euro an. Wenn kein Router­tausch notwendig ist, entfällt aller­dings die Versand­ge­bühr von 9,99 Euro.

eazy kündigt nicht bei vorhe­rigen Anbie­tern

Falls der Kunde von einem Voda­fone-DSL-Vertrag oder einem anderen Provider zu eazy wech­seln möchte, gilt es eine unge­wöhn­liche Beson­der­heit zu beachten. eazy schreibt dazu: "Kündige selbst recht­zeitig Deinen Vertrag. Wir können das nicht für Dich machen."

Damit signa­li­siert eazy, dass es offenbar nicht an dem von der Bundes­netz­agentur empfoh­lenen Verfahren zum Anbie­ter­wechsel teil­nimmt, bei dem der Kunde in der Regel keine Kündi­gung mehr an den alten Provider senden, sondern die Kündi­gung durch den neuen Anbieter ausführen lassen soll, damit beide sich über eine reibungs­lose Portie­rung verstän­digen können.

Es bleibt abzu­warten, ob die Nicht­teil­nahme an diesem System durch eazy in Zukunft dazu führen wird, dass Rufnum­mern-Portie­rungen fehl­schlagen oder tage­lange Versor­gungs­un­ter­bre­chungen eintreten - was die BNetzA mit diesem Verfahren eigent­lich ausschließen wollte.

Weg von eazy: Kündi­gung bei Voda­fone notwendig

Wer eazy nach den 24 Monaten Mindest­ver­trags­lauf­zeit wieder verlassen will, muss beachten, dass die Kündi­gung nicht direkt an eazy geschickt werden darf. Sie muss an Voda­fone gesandt werden, und auch hier offen­bart sich - wie beim Router - noch die ehema­lige Tren­nung von Unity­media und Voda­fone.

Kunden aus Nord­rhein-West­falen, Baden-Würt­tem­berg oder Hessen können entweder mit einer E-Mail an kunden­ser­vice@unitymedia.de oder über das noch aktive Unity­media-Online­for­mular kündigen. Alle anderen Kunden müssen das Online­for­mular von Voda­fone verwenden.

Das regu­läre Proze­dere bei einem Wechsel des Anbie­ters erläu­tern wir auf unseren Ratge­ber­seiten zum Anschluss­wechsel.

Mehr zum Thema Internet über TV-Kabel