Verbraucher

Kündigung eines DSL-Vertrags bei Tarif-Wechsel oder Umzug: So geht’s

Wer seinen DSL- oder VDSL-Anschluss im Rahmen eines Umzugs kündigen will, muss einiges dabei beachten. Wir haben wichtige Tipps dazu zusammen­getragen, die den Kunden in puncto Internet- und Telefon-Anschluss helfen.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Der Umzug eines DSL-Anschlusses will geplant sein Der Umzug eines DSL-Anschlusses will geplant sein
Bild: Irina Fischer - Fotolia.com
Wer kennt das nicht - ein DSL- oder VDSL-Tarif wird mit besseren Konditionen von einem anderen Provider feilgeboten oder ein Umzug steht bevor. In den meisten Fällen scheitert die Buchung eines Angebotes oder die Neubuchung eines Tarifs bei Umzug aber an der Kündigungs­frist bzw. dem Provider. Daher sollte der Kunde nicht unüberlegt handelt und sich genau beim derzeitigen Anbieter informieren, welche Konditionen in puncto Kündigung oder beim Umzug bestehen.

Anders als bei der Kündigung eines Mobilfunk-Vertrags, muss der Kunde bei einem DSL- oder VDSL-Vertrag nicht selbst kündigen, da dies von dem neuen Anbieter übernommen wird. In der Regel besteht bei einer Mindest­vertrags­laufzeit von 24 Monaten eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Daher will eine Kündigung rechtzeitig geplant sein. Gerade beim Umzug kann die Wohnung schon mal schneller frei sein als man den Anschluss kündigen kann.

Hier bestehen nun zwei Möglichkeiten: Entweder man schaut, ob der bisherige Anbieter auch noch am neuen Wohnort den gewünschten Anschluss schalten kann und nimmt diesen mit oder man sucht sich rechtzeitig einen neuen Provider. Der alte Anbieter muss den Kunden auf Grund eines bevor­stehenden Wohnort-Wechsels nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, kann aber unter Umständen aus Kulanz handeln. Dies ist aber natürlich vom jeweiligen Fall abhängig.

Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden

Der Umzug eines DSL-Anschlusses will geplant sein Der Umzug eines DSL-Anschlusses will geplant sein
Bild: Irina Fischer - Fotolia.com
Dabei ist zu beachten, dass der Provider dem Kunden im Rahmen des Umzugs keine neue Vertrags­laufzeit aufdrücken darf, wenn der bestehende Tarif mitgenommen wird. Natürlich sind beide Parteien in der Pflicht, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Weiterhin können vom Anbieter beim Anschlusswechsel durch den Umzug einmalige Kosten in Rechnung gestellt werden, die aber nicht höher ausfallen dürfen als bei einem Neuanschluss.

Doch was passiert, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss stellen kann? Hier greift das Telekommunikationsgesetz (TKG), wodurch dem Kunden eine außer­ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten ermöglicht wird. Außerdem muss der Kunde genau wissen, ob er die bestehende Festnetz-Nummer mit zum neuen Anbieter nimmt, da es sich bei den meisten Offerten um Tarife mit Telefon- und Internet-Anschluss handelt. Hinweis für den Telefon-Anschluss: Die Portierung der Rufnummer muss beim neuen Anbieter entsprechend angegeben werden.

Fazit: Die rechtzeitige Planung ist alles

Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die rechtzeitige Planung einer Kündigung bzw. des Umzugs in Bezug auf den Internet-Zugang am wichtigsten ist. Wer dem möglichen Kündigungs­frust aus dem Weg gehen möchte, kann auch auf einen DSL- oder VDSL-Tarif ohne Mindest­­vertragslaufzeit ausweichen. Hier beträgt die Kündigungs­frist je nach Anbieter zwei bis vier Wochen zum Monatsende. Damit ist der Interessent bedeutend flexibler und kann rechtzeitig auf gute Angebote oder bei einem kurzfristigen Umzug reagieren.

Unsere aufgeführten Tipps sind nur ein Auszug dessen, was der Kunde beim Thema Kündigung des DSL- oder VDSL-Anschlusses beachten muss. Daher haben wir für Sie eine ausführliche Ratgeberseite verfasst, auf der das Thema Umzug mit dem Internet- und Telefon-Anschluss behandelt wird. Außerdem stellen wir Ihnen am Ende der Seite eine kurze Umzugs-Checkliste zur Verfügung.

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