Themenspezial: Verbraucher & Service Nach Schonfrist

Ältere Smartphones: Mit Umsicht weiternutzen?

Im schlech­testen Fall erhalten Smart­phones nur zwei oder drei Jahre Updates, besten­falls sind es sieben oder acht Jahre. Fest steht: Irgend­wann ist es vorbei mit den Aktua­lisie­rungen. Was dann?
Von dpa /

Altes Smartphone weiter nutzen: Zum Beispiel als Fernbedienung Altes Smartphone weiter nutzen: Zum Beispiel als Fernbedienung
Bild: teltarif.de
Je länger ein Smart­phone keine Updates mehr erhalten hat, desto mehr Sicher­heits­lücken tun sich wahr­schein­lich in dem Gerät auf.

Aller­dings kann man ein Telefon in vielen Fällen durchaus noch ein Jahr ohne größere Bedenken weiter­nutzen, nachdem es sein letztes Sicher­heits­update erhalten hat, berichtet das Verbrau­cher­portal "Mobilsicher.de".

Das sollte nicht mehr genutzt werden

Altes Smartphone weiter nutzen: Zum Beispiel als Fernbedienung Altes Smartphone weiter nutzen: Zum Beispiel als Fernbedienung
Bild: teltarif.de
Nach dieser Schon­frist sollte die Nutzung dann aber sinn­voll einge­schränkt werden. Das bedeute: Möglichst nur noch eine gleich­blei­bende Auswahl an Apps nutzen, möglichst nur noch bekannte Webseiten aufrufen und keine Links in Nach­richten öffnen. Wer das berück­sich­tigt, mini­miere die Wahr­schein­lich­keit eines Angriffs.

Folgende Apps nutzt man auf einem veral­teten Gerät sicher­heits­halber am besten gar nicht mehr, rät "Mobilsicher.de":

  • Banking-Apps und Anwen­dungen, in denen Bezahl-, Führer­schein- oder Ausweis­daten hinter­legt werden, also etwa Anwen­dungen für Mobi­lität oder zum Shoppen.
  • Apps, mit denen man auf sensible, also etwa dienst­liche Infra­struktur wie Firmen-Clouds und -E-Mails oder Kolla­bora­tions­tools zugreift.
  • Andere Anwen­dungen wie Mail- oder Social-Media-Apps, bei denen man sich per Pass­wort anmelden muss - abhängig davon, wie hoch man hier für den jewei­ligen Dienst oder das jewei­lige Konto das eigene indi­vidu­elle Schutz­bedürfnis einstuft.

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