Digitalradio

NDR will Schlagerwelle statt Verkehrs­kanal über DAB+ starten

NDR und WDR wollen neue Schlagerwellen über DAB+ starten. Im NDR-Sendegebiet soll hierfür der Verkehrskanal NDR Traffic eingestellt werden, auch im WDR-Sendegebiet könnte ein Ende eines Kanals besiegelt sein.
Von

NDR: Schlager statt Verkehrskanal? NDR: Schlager statt Verkehrskanal?
Bild: NDR
Es gibt sie vom Bayerischen, vom Norddeutschen und vom Westdeutschen Rundfunk: Verkehrskanäle im Digitalradio DAB+, die rund um die Uhr von einer Computerstimme vorgelesene Meldungen zur Verkehrslage ausstrahlen. Zumindest in Norddeutschland dürfte das Ende von NDR Traffic jedoch ab Sommer besiegelt sein: Die niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche den NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Das teilt die Staatskanzlei mit. Der zwischen den vier NDR-Staatsvertragsländern (neben Niedersachsen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) ausgehandelte Änderungsstaatsvertrag sieht vor, dass der NDR anstelle des bisherigen Hörfunkdigitalprogramms mit Schwerpunkt Verkehrsinformationen ein ergänzendes digitales Musikprogramm mit dem Schwerpunkt "Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen" veranstalten soll.

WDR plant Seniorenwelle und könnte Verkehrskanal aufgeben

NDR: Schlager statt Verkehrskanal? NDR: Schlager statt Verkehrskanal?
Bild: NDR
Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) plant eine neue digitale Schlagerwelle für die Zielgruppe 70+ über DAB+. Gerne möchte die Rundfunkanstalt diese Welle zusätzlich zum bisherigen Angebot verbreiten. Dem könnte jedoch der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag im Weg stehen, so dass auch der WDR darüber nachdenkt, seinen Verkehrskanal "Vera" zugunsten des neuen Seniorensenders im Digitalradio einzustellen.

Dass ARD-Anstalten keine weiteren Digitalwellen mehr starten dürfen, ohne dabei bestehende Angebote einzustellen, hängt mit einer Klausel im Rundfunkstaatsvertrag zusammen. Hier heißt es wörtlich: "Die Gesamtzahl der terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten darf die Zahl der zum 1. April 2004 terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme nicht übersteigen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass die jeweilige Landesrundfunkanstalt zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme veranstaltet wie sie Länder versorgt." Der WDR ist nur für ein Bundesland (Nordrhein-Westfalen) zuständig und darf daher seit 1.4.2004 nur ein weiteres digitales Hörfunkprogramm verbreiten. Die ARD-Anstalt hat mit ihrem digitalen Kinderkanal "KiRaKa", der am 4. September 2006 gestartet ist, diese Möglichkeit ausgeschöpft. Weitere digitale Angebote darf er nur als Austausch zu bestehenden starten.

Deckelung von Digitalangeboten nicht mehr zeitgemäß

Die Regelung im Rundfunkstaatsvertrag soll das Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunkveranstaltern beibehalten. Für Kritiker ist diese Deckelung jedoch nicht mehr zeitgemäß: Sie stammt einerseits noch aus einer Zeit, als es noch den alten DAB-Hörfunk gab, der weniger Programme in einem Bouquet ermöglichte. Andererseits wurden bereits Forderungen aus ARD-Anstalten laut, zumindest das Datum des Stichtags 1. April 2004 nach hinten zu verschieben. Damit wären weitere digitale Wellen möglich, selbst wenn die ARD-Anstalten nach 2004 bereits neue Digitalprogramme gestartet haben. Letztlich stellt sich freilich zudem die Frage, inwiefern ein Kanal mit Verkehrsinformationen überhaupt als vollwertiges Hörfunkprogramm gilt oder dieser nicht eher als Mediendienst eingestuft werden sollte.

In Bayern ist der Rundfunkstaatsvertrag ohnehin Makulatur: Der Freistaat hat Landesrecht über die bundesweite Regelung gestellt, wodurch der Bayerische Rundfunk (BR) mit Puls, Bayern plus und BR Heimat bereits drei zusätzliche Digitalwellen über DAB+ gestartet hat, und mit einem Kinderradio gar ein viertes neues Programm plant.

In Niedersachsen müsste der Verkehrskanal NDR Traffic eigentlich nicht eingestellt werden. Von der bestehenden Möglichkeit, ein viertes digitales Hörfunkangebot zu beauftragen, machen die Länder jedoch keinen Gebrauch. Nach der anschließenden Ratifizierung in den vier Landesparlamenten sollen die Änderungen zum NDR-Digitalradio-Staatsvertrag zum 1. Juli 2016 in Kraft treten, sprich: Ab Sommer könnte die neue Schlagerwelle auf Sendung gehen.

Mehr zum Thema Radio