BNetzA plant WLAN-Frequenz bei 6 GHz im kommenden Jahr
Die BNetzA plant weitere 480 MHz im 6 GHz-Bereich für WLAN ab 2021 freizugeben.
Fotos: Netgear/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Alle Funk-Frequenzen gehören dem Bund und werden von der Bundesnetzagentur hoheitlich verwaltet.
Die BNetzA plant nun, "im 2. Quartal 2021" einen weiteren Frequenzbereich für die Funkübertragung von WLAN (englisch WiFi) bereitzustellen. Bisher stehen Frequenzen bei 2,4 GHz (stark überlastet) und
5 GHz (gemeinsam mit Flugfunk-Radar) zur Verfügung.
Neue Frequenzen mit 480 MHz Spektrum
Die BNetzA plant weitere 480 MHz im 6 GHz-Bereich für WLAN ab 2021 freizugeben.
Fotos: Netgear/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Für die neuen (zusätzlichen) Frequenzen wird es eine "Allgemeinzuteilung" für "Jedermann" geben (früher "allgemeine Genehmigung" genannt). Diese Genehmigung ist kostenlos, legt aber bestimmte Rahmenbedingungen vor. Wer sich daran hält, kann die Frequenzen mit passenden Geräten, die "konform" (früher "zugelassen") sein müssen, nutzen. Im Karton liegt eine Konformitätsbescheinigung, worin der Hersteller oder "Inverkehrbringer" (= Importeur, Großhändler) garantiert, dass das Gerät bestimmte elektrische Grenzwerte und Normen einhält.
Für die neue WLAN-Nutzung wird es zusätzliches Spektrum von 480 MHz im Frequenzbereich bei 6 GHz geben. Das bedeutet mehr Kapazität für WLAN-Anwendungen, vielleicht auch innovative Anwendungen oder neue Nutzungen für Verbraucher und Industrie.
Neue Router erforderlich
Wer die neuen Frequenzen nutzen möchte, braucht einen topaktuellen Router, der die neuen WLAN-Frequenzen bei 6 GHz Frequenz schon unterstützt, ältere Router können das nicht. Die Reichweite bei 5 oder 6 GHz ist geringer als bei 2,4 GHz, die zu vernetzenden Geräte sollten also möglichst "Sicht" zur Antenne des Routers haben. Alternativ könnte ein Mesh-Netzwerk, was aus verschiedenen Repeatern besteht, die über Kabel oder eigene Frequenzen verbunden sind, helfen.
Einheitliche europäische Regeln beschlossen
Voraussetzung für die geplante Zuteilung des Frequenzbereichs durch die Bundesnetzagentur war eine Entscheidung auf der europäischen Ebene. Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) hat jetzt über die Einführung von WLAN im 6-GHz-Frequenzbereich entschieden. Unter Beteiligung der Bundesnetzagentur wurden die technischen Grundlagen für einen gemeinsamen europäisch harmonisierten Markt für 6-GHz-WLAN geschaffen. Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung in Deutschland.
Zugleich verabschiedete das ECC auch einen CEPT-Bericht, mit welchem der Europäischen Kommission empfohlen wird, diese technischen Bedingungen zur Einführung verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der EU zu regulieren.
Hintergrund: Wer ist das ECC?
Das Electronic Communications Committee (ECC) ist das für Frequenzfragen verantwortliche Gremium der Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT), einem Zusammenschluss der 48 europäischen Staaten in Sachen Post und Telekommunikation.
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