Gutachter: Abhörpraxis des BND ist verfassungswidrig
Der BND darf durch seine
Aufgabenzuweisung auch den Telekommunikationsverkehr im Ausland überwachen
Bild: dpa
Das Online-Magazin Spiegel Online berichtet im Fall zum NSA-Untersuchungsausschuss,
dass die Abhörpraxis des BND für verfassungswidrig gehalten wird.
Zu diesem Schluss kommt eine gutachterliche Stellungnahme des Mannheimer Professors für
Öffentliches Recht, Matthias Bäcker. Bei der Grundrechtsverletzung gehe es
um das in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Seine 23-seitigen Ausführungen liegen dem Spiegel vor.
Regierung weist Vorwürfe ab
Die Bundesregierung ist anderer Ansicht. Nach Auffassung der Regierung dürfe der BND allein durch seine Aufgabenzuweisung auch den Telekommunikationsverkehr im Ausland überwachen. In dem Papier heißt es weiter, dass demnach der Auslandsdienst annähernd beliebig Überprüfungen erheben, auswerten, bevorraten sowie übermitteln könne. Dabei verkenne die Bundesregierung jedoch, so der Gutachter, "den räumlichen Anwendungsbereich und den extraterritorialen Schutzgehalt des Fernmeldegeheimnisses".
Der BND darf durch seine
Aufgabenzuweisung auch den Telekommunikationsverkehr im Ausland überwachen
Bild: dpa
Bäcker ist der Meinung, dass es aus diesen von ihm aufgeführten Gründen einer zusätzlichen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Diese müsse allerdings noch in der Hinsicht definiert werden, wann ein solcher Eingriff in das Grundrecht verhältnismäßig sei.
Folge man der Rechtsauffassung der Bundesregierung wäre "rechtlich der Weg frei für eine Sammlungspraxis, die dem Vorgehen ausländischer Nachrichtendienste in nichts nachstünde", so der Gutachter. Bäcker soll morgen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen.
20 Prozent der Auslandskommunikation wird überwacht
Eingriffe seien im internationalen Datenstrom hingegen kaum messbar, so der Betreiber des zentralen Internet-Austauschknotens DE-CIX. Am Frankfurter Internetknoten sind jedoch auch Leitungen vorhanden, die über eine Nebenstrecke Informationen direkt in die Zentrale des BNDs liefern. Laut Spiegel dürfe der Auslandsdienst bis zu 20 Prozent der Kommunikation im und ins Ausland kopieren und auswerten. Dabei sind die Informationen nach genehmigten Suchbegriffen gefiltert und vorab entsprechend sortiert.
Was der Betreiber des zentralen Internet-Austauschknotens in Deutschland über die Zugriffe ausländischer Geheimdienste auf den Datenverkehr sagt, lesen Sie in einer eigenen Meldung.