Stellungnahme

Gutachter: Abhörpraxis des BND ist verfassungswidrig

Der BND verstößt laut einer gut­achter­lichen Stellung­nahme gegen das in Artikel 10 des Grund­gesetzes geschützte Brief-, Post- und Fern­melde­geheimnis. Die Vorwürfe lehnt die Bundesregierung ab. Was der BND laut Bundesregierung darf, erfahren Sie in dieser Meldung.
Von Jennifer Buchholz

Der BND darf durch seine Auf­gaben­zu­weisung auch den Tele­kommu­nikations­verkehr im Ausland überwachen Der BND darf durch seine
Auf­gaben­zu­weisung auch den Tele­kommu­nikations­verkehr im Ausland überwachen
Bild: dpa
Das Online-Magazin Spiegel Online berichtet im Fall zum NSA-Unter­suchungs­aus­schuss, dass die Abhör­praxis des BND für ver­fassungs­widrig gehalten wird. Zu diesem Schluss kommt eine gut­achter­liche Stellung­nahme des Mannheimer Professors für Öffentliches Recht, Matthias Bäcker. Bei der Grund­rechts­ver­letzung gehe es um das in Artikel 10 des Grund­gesetzes geschützte Brief-, Post- und Fern­melde­geheimnis. Seine 23-seitigen Ausführungen liegen dem Spiegel vor.

Regierung weist Vorwürfe ab

Die Bundes­regierung ist anderer Ansicht. Nach Auf­fassung der Regierung dürfe der BND allein durch seine Auf­gaben­zu­weisung auch den Tele­kommu­nikations­verkehr im Ausland überwachen. In dem Papier heißt es weiter, dass demnach der Aus­lands­dienst annähernd beliebig Über­prüfungen erheben, auswerten, bevorraten sowie übermitteln könne. Dabei verkenne die Bundes­regierung jedoch, so der Gutachter, "den räumlichen Anwendungs­bereich und den extra­territorialen Schutz­gehalt des Fern­melde­geheimnisses".

Der BND darf durch seine Auf­gaben­zu­weisung auch den Tele­kommu­nikations­verkehr im Ausland überwachen Der BND darf durch seine
Auf­gaben­zu­weisung auch den Tele­kommu­nikations­verkehr im Ausland überwachen
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Bäcker ist der Meinung, dass es aus diesen von ihm auf­geführten Gründen einer zu­sätzlichen gesetzlichen Grund­lage bedürfe. Diese müsse allerdings noch in der Hinsicht definiert werden, wann ein solcher Ein­griff in das Grund­recht verhält­nismäßig sei.

Folge man der Rechts­auf­fassung der Bundes­regierung wäre "rechtlich der Weg frei für eine Sammlungs­praxis, die dem Vorgehen ausländischer Nach­richten­dienste in nichts nach­stünde", so der Gutachter. Bäcker soll morgen vor dem NSA-Unter­suchungs­aus­schuss aussagen.

20 Prozent der Auslandskommunikation wird überwacht

Eingriffe seien im internationalen Datenstrom hingegen kaum messbar, so der Betreiber des zentralen Internet-Aus­tausch­knotens DE-CIX. Am Frankfurter Internetknoten sind jedoch auch Leitungen vorhanden, die über eine Nebenstrecke Informationen direkt in die Zentrale des BNDs liefern. Laut Spiegel dürfe der Auslandsdienst bis zu 20 Prozent der Kommunikation im und ins Ausland kopieren und auswerten. Dabei sind die Informationen nach genehmigten Suchbegriffen gefiltert und vorab entsprechend sortiert.

Was der Betreiber des zentralen Internet-Aus­tausch­knotens in Deutschland über die Zugriffe aus­ländischer Geheim­dienste auf den Daten­verkehr sagt, lesen Sie in einer eigenen Meldung.

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