Blackview Einfuhr-Verbot: Kunde erhält sein Geld zurück (Update)
Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de
Unser Bericht zum Fall eines teltarif.de-Lesers, dessen in China bestelltes Blackview BV9800 (Pro) vom Zoll einbehalten worden war, hat großes Interesse ausgelöst. Nach der ersten Ankündigung des Smartphones mit Wärmebild-Kamera hatte der Leser das Gerät über die Crowdfunding-Plattform Kickstarter bestellt - und das war offenbar ein Fehler.
Bis heute ist uns Blackview eine Erklärung schuldig geblieben, warum man einem über Kickstarter erworbenen Smartphone vor dem Versand in die EU nicht die für die EU-Einfuhr vorgeschriebenen Produkt-Kennzeichnungen mitgegeben hat. Ein noch schlechteres Bild in der Geschichte hat Kickstarter abgeliefert - die Plattform hat es bis heute nicht für nötig gehalten, auf unsere Anfrage zu antworten.
Immerhin hat der Leser inzwischen sein Geld zurück erhalten - dafür war aber einiges an Arbeit notwendig.
Gerät zurückgeschickt - und nun?
Der deutsche Zoll, der das Gerät bei der Einfuhr einbehalten hatte, bot dem deutschen Kunden lediglich zwei Möglichkeiten an: Rücksendung an den Absender oder sofortige Zerstörung des Geräts. Eine Bedenkzeit würde teuer werden, denn dafür verlangt der deutsche Zoll Lagergebühren.
Unser Leser entschied sich für die Rücksendung des Geräts. In so einem Fall steht der Kunde dann allerdings möglicherweise ohne weitere Informationen da, was den Verbleib des Pakets betrifft. Auch für die Information des Kunden über den Status seines Anliegens fühlt sich ab diesem Zeitpunkt niemand mehr zuständig. Die teltarif.de-Redaktion musste etwas investigative Energie aufwenden, um dem Leser weiterhin helfen zu können.
Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de
Die Suche nach dem Paket
Der Leser ging davon aus, dass weiterhin der deutsche Zoll und DHL für sein Anliegen zuständig seien und wandte sich per E-Mail an diese beiden Stellen, um etwas über den Verbleib seines Pakets zu erfahren. Das war aber ein Irrtum, dort konnte man ihm naturgemäß nicht helfen. Denn die Trackingnummer, die dem Kunden vorlag, war ja keine DHL-Nummer, und deswegen gab es bei der DHL-Sendungsverfolgung bei der Suche mit dieser Nummer auch kein Ergebnis.
Wir beruhigten also den Leser und machten uns selbst auf die Suche. Blackview hatte dem Kunden in der E-Mail-Kommunikation glücklicherweise einmal einen Tracking-Link für den Hinweg des Pakets geschickt. Dieser verwies auf das Portal 17Track. Bei 17Track handelt es sich offenbar um ein Anbieter-übergreifendes Portal, das von mehreren Logistikunternehmen für die Paketverfolgung verwendet wird.
Unter diesem Link war aber nach wie vor nur der Hinweg des Pakets sichtbar, über die Ereignisse in Deutschland und den Rückversand durch den deutschen Zoll war dort nichts zu lesen.
Ein Monat auf dem Rückweg - wohin?
In der E-Mail-Korrespondenz des Kunden mit Blackview fanden wir aber noch einen anderen ganz kurzen Hinweis, der uns weiter half. Blackview hatte ganz kurz erwähnt, dass das Paket mit der Singapore Post versandt worden war.
Also machten wir uns auf die Suche nach dem Tracking-Portal der Singapore Post und wurden unter singpost.com/track-items fündig. Anschließend extrahierten wir aus dem Tracking-Link von 17Track die Paketnummer und gaben diese bei der Singapore Post ein.
Und siehe da - es funktionierte: Nun konnten wir auch den Rückweg des Pakets sehen. Aus dem Tracking war ersichtlich, dass das Paket zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar rund einen Monat unterwegs nach Hause gewesen war. Unter dem Datum 17. Februar stand dann der englische Hinweis "Please contact Lodger" im Tracking.
Blackview erstattet schließlich den Kaufpreis
Dieser Hinweis mag bei manchen Beobachtern nun erneut Verunsicherung auslösen, uns war das Phänomen allerdings bekannt. Denn zahlreiche chinesische Online-Shops geben bei dem Versand chinesischer Waren keine Firmen-Adresse, sondern eine Privat-Adresse als Absender an.
Gleichzeitig wird der Wert der Ware in den Zollpapieren meist weit unter dem tatsächlichen Wert angegeben oder das Paket sogar als Geschenk deklariert, um die Zollbehörden des Empfänger-Landes in die Irre zu führen. Chinesische Firmen denken wohl noch immer, dass sie dem Empfänger damit Zollgebühren ersparen können. Der deutsche Zoll fällt allerdings auf derartige Machenschaften schon lange nicht mehr herein.
"Please contact Lodger" heißt übersetzt: "Bitte bei Nachbar oder Mitbewohner nachfragen". Das war für uns der endgültige Beweis dafür, dass das Paket bei einem Nachbarn oder Mitbewohner im Umfeld der Absenderadresse abgegeben und damit ordnungsgemäß zugestellt worden war. Somit hatte Blackview keinerlei Ausrede mehr, die Auszahlung des Kaufpreises zu verweigern.
Wir konfrontierten Blackview mit dem Ergebnis unserer Recherche. Blackview, das übrigens nur noch recht einsilbig mit wenigen Worten mit uns kommunizierte, forderte die PayPal-Daten des Käufers an, um das Geld zu erstatten. Am 9. März meldete unser Leser schließlich: "Gerade ist die PayPal-Zahlung eingetroffen! Ganz herzlichen Dank für Ihre erfolgreichen Bemühungen!"
Fazit: Warnung vor Kauf per Kickstarter
Nach diesem Fall schließen wir uns der Praxis anderer Online-Magazine an und warnen explizit vor einem Kauf hochpreisiger Geräte über Kickstarter. Wenn Kickstarter dabei mitwirken würde, asiatische Firmen auf die Einhaltung europäischer Zollvorgaben zu verpflichten und sich besser um die Kampagnen-Teilnehmer kümmern würde, müssten wir eine derartige Warnung kaum aussprechen.
Dass aber Kickstarter keinerlei Interesse daran gezeigt hat, an der Aufklärung dieses Falls mitzuwirken, lässt die Plattform in keinem guten Licht erscheinen. Man darf allerdings nicht vergessen: Eine komfortable Shopping-Plattform mit exzellentem Kundenservice nach deutschem Verbraucherrecht wollte und will Kickstarter auch gar nicht sein. Bei einer Investitions-Plattform kann es auch immer vorkommen, dass ein Investitionsziel nicht erreicht wird, das Produkt gar nicht hergestellt wird, der Initiator sich klammheimlich aus dem Staub macht - und das Geld möglicherweise endgültig weg ist.
Wer auf guten Kundenservice Wert legt und kein Geld zu verschenken hat, sollte also lieber bei deutschen bzw. europäischen Online-Shops bestellen, die den europäischen Verbraucher-Richtlinien unterliegen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber: So erkennen Sie einen seriösen Online-Shop.
Update 11. März: Kickstarter äußert sich zum Fall
Erst nach diesem zweiten Bericht hat nun ein Sprecher von Kickstarter auf unsere Berichterstattung reagiert und uns das folgende Statement zukommen lassen. Das Original kam in englischer Sprache, die Übersetzung stammt von teltarif.de:
Ich bin im Kommunikationsteam von Kickstarter und habe Ihre Anfrage erhalten. Vielen Dank, dass Sie sich gemeldet haben, und ich entschuldige mich dafür, dass ich nicht früher geantwortet habe und auf Englisch antworte. Zunächst einige Hintergrundinformationen zu Kickstarter. Kickstarter ist keine Einkaufsplattform oder Investitionsplattform. Hier finden Künstler, Filmemacher, Designer und andere Schöpfer Unterstützung für ihre kreativen Projekte. Es ist für Menschen, die etwas Neues machen wollen, und für Menschen, die die Entwicklung neuer Dinge unterstützen wollen. Es liegt in der Verantwortung des Projekterstellers, sein Projekt abzuschließen. Kickstarter ist nicht an der Entwicklung der Projekte selbst beteiligt, garantiert auch keine Projekte und untersucht nicht die Fähigkeit eines Erstellers, sein Projekt abzuschließen. Weitere Informationen zur Funktionsweise unserer Plattform finden Sie hier. Es ist bedauerlich, dass der Ersteller des von Ihnen besprochenen Projekts die Zollbestimmungen nicht berücksichtigt hat. Es freut mich zu hören, dass Sie einem Unterstützer des Projekts helfen konnten, eine Rückerstattung zu erhalten. Ich hoffe, das hilft. Lassen Sie es mich wissen, wenn Sie weitere Fragen haben.Ende des Updates.