Themenspezial: Verbraucher & Service Odyssee

Blackview Einfuhr-Verbot: Kunde erhält sein Geld zurück (Update)

Unser Bericht zu einem Leser, der per Kick­starter ein Black­view-Smart­phone gekauft hatte, dem vom Zoll die Einfuhr verwei­gert wurde, stieß auf großes Inter­esse. Nun erhielt der Kunde sein Geld zurück - nach einer Odyssee.
Von

Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de
Unser Bericht zum Fall eines teltarif.de-Lesers, dessen in China bestelltes Black­view BV9800 (Pro) vom Zoll einbe­halten worden war, hat großes Inter­esse ausge­löst. Nach der ersten Ankün­digung des Smart­phones mit Wärme­bild-Kamera hatte der Leser das Gerät über die Crowd­funding-Platt­form Kick­starter bestellt - und das war offenbar ein Fehler.

Bis heute ist uns Black­view eine Erklä­rung schuldig geblieben, warum man einem über Kick­starter erwor­benen Smart­phone vor dem Versand in die EU nicht die für die EU-Einfuhr vorge­schrie­benen Produkt-Kenn­zeich­nungen mitge­geben hat. Ein noch schlech­teres Bild in der Geschichte hat Kick­starter abge­liefert - die Platt­form hat es bis heute nicht für nötig gehalten, auf unsere Anfrage zu antworten.

Immerhin hat der Leser inzwi­schen sein Geld zurück erhalten - dafür war aber einiges an Arbeit notwendig.

Gerät zurück­geschickt - und nun?

Der deut­sche Zoll, der das Gerät bei der Einfuhr einbe­halten hatte, bot dem deut­schen Kunden ledig­lich zwei Möglich­keiten an: Rück­sendung an den Absender oder sofor­tige Zerstö­rung des Geräts. Eine Bedenk­zeit würde teuer werden, denn dafür verlangt der deut­sche Zoll Lager­gebühren.

Unser Leser entschied sich für die Rück­sendung des Geräts. In so einem Fall steht der Kunde dann aller­dings mögli­cher­weise ohne weitere Infor­mationen da, was den Verbleib des Pakets betrifft. Auch für die Infor­mation des Kunden über den Status seines Anlie­gens fühlt sich ab diesem Zeit­punkt niemand mehr zuständig. Die teltarif.de-Redak­tion musste etwas inves­tiga­tive Energie aufwenden, um dem Leser weiterhin helfen zu können. Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück Blackview Wärmebild-Phone: teltarif.de-Leser erhält Geld zurück
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de

Die Suche nach dem Paket

Der Leser ging davon aus, dass weiterhin der deut­sche Zoll und DHL für sein Anliegen zuständig seien und wandte sich per E-Mail an diese beiden Stellen, um etwas über den Verbleib seines Pakets zu erfahren. Das war aber ein Irrtum, dort konnte man ihm natur­gemäß nicht helfen. Denn die Track­ingnummer, die dem Kunden vorlag, war ja keine DHL-Nummer, und deswegen gab es bei der DHL-Sendungs­verfol­gung bei der Suche mit dieser Nummer auch kein Ergebnis.

Wir beru­higten also den Leser und machten uns selbst auf die Suche. Black­view hatte dem Kunden in der E-Mail-Kommu­nika­tion glück­licher­weise einmal einen Tracking-Link für den Hinweg des Pakets geschickt. Dieser verwies auf das Portal 17Track. Bei 17Track handelt es sich offenbar um ein Anbieter-über­grei­fendes Portal, das von mehreren Logis­tikun­ternehmen für die Paket­verfol­gung verwendet wird.

Unter diesem Link war aber nach wie vor nur der Hinweg des Pakets sichtbar, über die Ereig­nisse in Deutsch­land und den Rück­versand durch den deut­schen Zoll war dort nichts zu lesen.

Ein Monat auf dem Rückweg - wohin?

In der E-Mail-Korre­spon­denz des Kunden mit Black­view fanden wir aber noch einen anderen ganz kurzen Hinweis, der uns weiter half. Black­view hatte ganz kurz erwähnt, dass das Paket mit der Singa­pore Post versandt worden war.

Also machten wir uns auf die Suche nach dem Tracking-Portal der Singa­pore Post und wurden unter singpost.com/track-items fündig. Anschlie­ßend extra­hierten wir aus dem Tracking-Link von 17Track die Paket­nummer und gaben diese bei der Singa­pore Post ein.

Und siehe da - es funk­tionierte: Nun konnten wir auch den Rückweg des Pakets sehen. Aus dem Tracking war ersicht­lich, dass das Paket zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar rund einen Monat unter­wegs nach Hause gewesen war. Unter dem Datum 17. Februar stand dann der engli­sche Hinweis "Please contact Lodger" im Tracking.

Black­view erstattet schließ­lich den Kauf­preis

Dieser Hinweis mag bei manchen Beob­achtern nun erneut Verun­siche­rung auslösen, uns war das Phänomen aller­dings bekannt. Denn zahl­reiche chine­sische Online-Shops geben bei dem Versand chine­sischer Waren keine Firmen-Adresse, sondern eine Privat-Adresse als Absender an.

Gleich­zeitig wird der Wert der Ware in den Zoll­papieren meist weit unter dem tatsäch­lichen Wert ange­geben oder das Paket sogar als Geschenk dekla­riert, um die Zoll­behörden des Empfänger-Landes in die Irre zu führen. Chine­sische Firmen denken wohl noch immer, dass sie dem Empfänger damit Zoll­gebühren ersparen können. Der deut­sche Zoll fällt aller­dings auf derar­tige Machen­schaften schon lange nicht mehr herein.

"Please contact Lodger" heißt über­setzt: "Bitte bei Nachbar oder Mitbe­wohner nach­fragen". Das war für uns der endgül­tige Beweis dafür, dass das Paket bei einem Nach­barn oder Mitbe­wohner im Umfeld der Absen­deradresse abge­geben und damit ordnungs­gemäß zuge­stellt worden war. Somit hatte Black­view keinerlei Ausrede mehr, die Auszah­lung des Kauf­preises zu verwei­gern.

Wir konfron­tierten Black­view mit dem Ergebnis unserer Recherche. Black­view, das übri­gens nur noch recht einsilbig mit wenigen Worten mit uns kommu­nizierte, forderte die PayPal-Daten des Käufers an, um das Geld zu erstatten. Am 9. März meldete unser Leser schließ­lich: "Gerade ist die PayPal-Zahlung einge­troffen! Ganz herz­lichen Dank für Ihre erfolg­reichen Bemü­hungen!"

Fazit: Warnung vor Kauf per Kick­starter

Nach diesem Fall schließen wir uns der Praxis anderer Online-Maga­zine an und warnen explizit vor einem Kauf hoch­prei­siger Geräte über Kick­starter. Wenn Kick­starter dabei mitwirken würde, asia­tische Firmen auf die Einhal­tung euro­päischer Zoll­vorgaben zu verpflichten und sich besser um die Kampa­gnen-Teil­nehmer kümmern würde, müssten wir eine derar­tige Warnung kaum ausspre­chen.

Dass aber Kick­starter keinerlei Inter­esse daran gezeigt hat, an der Aufklä­rung dieses Falls mitzu­wirken, lässt die Platt­form in keinem guten Licht erscheinen. Man darf aller­dings nicht vergessen: Eine komfor­table Shop­ping-Platt­form mit exzel­lentem Kunden­service nach deut­schem Verbrau­cher­recht wollte und will Kick­starter auch gar nicht sein. Bei einer Inves­titions-Platt­form kann es auch immer vorkommen, dass ein Inves­titi­onsziel nicht erreicht wird, das Produkt gar nicht herge­stellt wird, der Initiator sich klamm­heim­lich aus dem Staub macht - und das Geld mögli­cher­weise endgültig weg ist.

Wer auf guten Kunden­service Wert legt und kein Geld zu verschenken hat, sollte also lieber bei deut­schen bzw. euro­päischen Online-Shops bestellen, die den euro­päischen Verbrau­cher-Richt­linien unter­liegen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber: So erkennen Sie einen seriösen Online-Shop.

Update 11. März: Kick­starter äußert sich zum Fall

Erst nach diesem zweiten Bericht hat nun ein Spre­cher von Kick­starter auf unsere Bericht­erstat­tung reagiert und uns das folgende State­ment zukommen lassen. Das Original kam in engli­scher Sprache, die Über­setzung stammt von teltarif.de:

Ich bin im Kommu­nika­tions­team von Kick­starter und habe Ihre Anfrage erhalten. Vielen Dank, dass Sie sich gemeldet haben, und ich entschul­dige mich dafür, dass ich nicht früher geant­wortet habe und auf Englisch antworte. Zunächst einige Hinter­grund­infor­mationen zu Kick­starter. Kick­starter ist keine Einkaufs­platt­form oder Inves­titi­onsplatt­form. Hier finden Künstler, Filme­macher, Desi­gner und andere Schöpfer Unter­stüt­zung für ihre krea­tiven Projekte. Es ist für Menschen, die etwas Neues machen wollen, und für Menschen, die die Entwick­lung neuer Dinge unter­stützen wollen. Es liegt in der Verant­wortung des Projekter­stel­lers, sein Projekt abzu­schließen. Kick­starter ist nicht an der Entwick­lung der Projekte selbst betei­ligt, garan­tiert auch keine Projekte und unter­sucht nicht die Fähig­keit eines Erstel­lers, sein Projekt abzu­schließen. Weitere Infor­mationen zur Funk­tions­weise unserer Platt­form finden Sie hier. Es ist bedau­erlich, dass der Ersteller des von Ihnen bespro­chenen Projekts die Zoll­bestim­mungen nicht berück­sich­tigt hat. Es freut mich zu hören, dass Sie einem Unter­stützer des Projekts helfen konnten, eine Rück­erstat­tung zu erhalten. Ich hoffe, das hilft. Lassen Sie es mich wissen, wenn Sie weitere Fragen haben.
Ende des Updates.

Mehr zum Thema Smartphone