(Nicht) Geprüft

Blackview Wärmebild-Phone: Einfuhr in die EU verboten

Das im Oktober vorge­stellte Outdoor-Smart­phone Black­view BV9800 (Pro) sollte durch seine Wärme­bild­kamera Käufer anlo­cken. Doch einem Kunden wurde nun die Einfuhr verboten. teltarif.de hat nach­gefragt.
Von

Blackview-Smartphone mit Wärmebildkamera: Einfuhr in die EU verboten Blackview-Smartphone mit Wärmebildkamera: Einfuhr in die EU verboten
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de
Dass bei der Einfuhr von Elek­troge­räten aus Asien in die EU immer ein gewisses Risiko besteht, ist bekannt - doch wenn es tatsäch­lich zu einer Ableh­nung der Einfuhr kommt, ist das für den betrof­fenen Kunden ärger­lich. Denn mögli­cher­weise ist sein Geld weg, ohne dass er das bestellte Gerät jemals in der Hand hatte.

Genau das ist einem teltarif.de-Leser kürz­lich passiert, der ein beson­deres Outdoor-Smart­phone direkt in Asien bestellt hatte. Es handelt sich um das Black­view BV9800 Pro mit Wärme­bild­kamera.

Keine Heraus­gabe des Geräts

Im Herbst 2019 hatten wir über dieses Smart­phone mit Wärme­bild­kamera des Herstel­lers Black­view aus Honkong berichtet. Einer unserer Leser hat es daraufhin über die Kick­starter-Kampagne zur Liefe­rung aus Asien nach Deutsch­land bestellt.

Das Gerät wurde aller­dings vom örtli­chen Zollamt einbe­halten. In einem Schreiben von der Zoll­behörde an den Kunden, das uns vorliegt, heißt es: "Kontrolle hinsicht­lich der Produkt­sicher­heit i.S.d. VO (EG) 765/2008: Die zustän­dige Markt­über­wachungs­behörde (Bundes­netz­agentur, Referat 411, 28789 Leer) hat zwischen­zeit­lich mitge­teilt, dass es sich bei dem vorlie­genden Produkt um ein nicht­konformes Erzeugnis i.S.d. VO (EG) 765/2008 handelt, das zum Schutz der mensch­lichen Gesund­heit nicht in die EU einge­führt werden darf."

Eine weitere Begrün­dung enthält das Schreiben aller­dings nicht. Dem Leser wurden vom Zollamt nur zwei Optionen ange­boten: Die Rück­sendung an den Absender oder die Vernich­tung des Arti­kels durch den Zoll. Eine Heraus­gabe des Geräts an den Kunden stand nicht zur Diskus­sion. Sollte der Kunde etwas länger für seine Entschei­dung benö­tigen, würde das Zollamt ihm für die Lage­rung des Geräts 50 Cent Lager­kosten pro Tag in Rech­nung stellen. Bislang hat Black­view den Kauf­preis nicht erstattet. Blackview-Smartphone mit Wärmebildkamera: Einfuhr in die EU verboten Blackview-Smartphone mit Wärmebildkamera: Einfuhr in die EU verboten
Bild: Blackview, Screenshot: teltarif.de

Bundes­netz­agentur äußert sich

Als der Leser uns das Schreiben des Zoll­amtes zukommen ließ, wunderten wir uns - ebenso wie der Kunde - darüber, dass das Schreiben keinerlei Angaben über den Grund enthielt, warum denn das Smart­phone nun nicht in die EU einge­führt werden darf. Sollte es an der unge­wöhn­lichen Wärme­bild­kamera liegen? Wir wandten uns daher an die Bundes­netz­agentur.

Auf unsere Frage, inwie­weit das betref­fende Gerät Black­view BV9800 (Pro) gegen die genannte EU-Verord­nung verstoßen, habe, nannte uns die BNetzA drei primäre Gründe: "Folgende Mängel wurden fest­gestellt: Keine CE-Kenn­zeich­nung auf dem Produkt (§19 Funk­anla­genge­setz), keine Konfor­mitäts­erklä­rung verfügbar (§20 Absatz 2 Funk­anla­genge­setz), kein Iden­tifi­zierungs­merkmal auf dem Produkt (§10 Absatz 1 Funk­anla­genge­setz)."

Zu unserer Frage, welche genauen tech­nischen Details des Geräts zu dem Verstoß geführt hätten, antwortet die Behörde: "Die Anfor­derungen zum Inver­kehr­bringen/ Inbe­trieb­nehmen wurden nicht erfüllt. Aufgrund dessen wurde die Über­führung in den zoll­recht­lichen freien Verkehr durch das zustän­dige Zollamt nicht gestattet."

Die Frage nach der Wärme­bild­kamera

Ganz beson­ders hat uns natür­lich inter­essiert, ob der Verstoß etwas mit der einge­bauten Wärme­bild­kamera zu tun hat. Hierzu erhielten wir zur Antwort: "Einzelne Features des Produktes haben hier nicht allein zu dem vorlie­genden Ergebnis geführt. Die Konfor­mität des Produktes wurde nicht nach­gewiesen, aus diesem Grund war eine Frei­gabe nicht möglich."

Zu unserer Frage, ob das Gerät durch eine einfache Modi­fika­tion eine Betriebs­erlaubnis für die EU erhalten könnte, verwies die BNetzA eben­falls auf die Kenn­zeich­nung: "Durch den Nach­weis des voll­ständig (und erfolg­reich) durch­geführten Konfor­mitäts­bewer­tungs­verfahren und der hiermit verbun­denen korrekten Kenn­zeich­nung wäre ein Inver­kehr­bringen möglich."

Nicht beson­ders detail­liert ging die Behörde aller­dings auf unsere Frage ein, welche konkrete Gesund­heits­gefahr bei einem Betrieb des Black­view BV9800 (Pro) bestanden hätte: "Durch die Nicht­einhal­tung der grund­legenden Anfor­derungen können diese viel­fältig sein."

Eigent­lich betreibt die EU-Kommis­sion mit dem ICSMS ein Infor­mations- und Kommu­nika­tions­system für die pan-euro­päische Markt­über­wachung mit einer Daten­bank gefähr­licher Geräte. Dort konnten wir das Black­view BV9800 (Pro) aller­dings nicht finden. Auf unsere Frage, ob die Prüf­berichte der Bundes­netz­agentur zur Produkt­sicher­heit einzelner Smart­phones irgendwo veröf­fent­licht werden, schrieb uns die BNetzA: "Zum derzei­tigen Zeit­punkt werden vom Zoll an die Bundes­netz­agentur gemel­dete Produkte nicht in ICSMS veröf­fent­licht. Bei dem vorlie­genden Modell wurden von der Bundes­netz­agentur keine mess­tech­nischen Prüfungen durch­geführt. Es erfolgte jeweils eine formelle Prüfung."

Eine Einschät­zung

Unserem Leser wurde nach dieser Auskunft durch die Bundes­netz­agentur die Einfuhr des Smart­phones also gar nicht deswegen verwehrt, weil das Gerät tech­nisch geprüft und für gefähr­lich befunden wurde. Es verfügte ledig­lich nicht über die für die EU vorge­schrie­benen Produkt-Kenn­zeich­nungen - das allein hat zur Ableh­nung der Einfuhr geführt. Das Problem bei Kenn­zeich­nungen wie dem CE-Siegel ist aller­dings: Selbst wenn dieses (ohne Kenn­nummer) gut sichtbar auf einem Gerät oder der Verpa­ckung prangt, heißt das ledig­lich, dass der Hersteller die Vorschriften kennt, nicht aber, dass das Gerät eine echte Prüfung durch­laufen hat.

Dazu kommt, dass inzwi­schen mehrere Amazon-Händler das Black­view BV9800 (Pro) über Amazon Deutsch­land verkaufen, die Auslie­ferung erfolgt damit aus deut­schen Lagern. Irgendwie muss das Gerät also inzwi­schen doch legal nach Deutsch­land gelangt sein.

Auf jeden Fall tun Inter­essenten gut daran, Geräte aus Asien bei einem deut­schen Online-Shop zu bestellen, denn dann befindet sich das Gerät bereits in Deutsch­land, die Zoll-Forma­litäten wurden bereits vom Händler abge­wickelt und der Kunde hat eine zwei­jährige gesetz­liche Gewähr­leis­tungs­frist.

Die Fort­setzung zu diesem Bericht, in der wir erläu­tern, nach welch aben­teuer­lichen Erleb­nissen der Kunde sein Geld wieder bekommen hat, lesen Sie hier: Black­view Einfuhr-Verbot - Kunde erhält sein Geld zurück.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur