Scjadensersatz

Eltern haften für ihre Kinder - auch im Internet

Ein Internet-Computer ist ein "gefährlicher Gegenstand"
Von ddp / Marie-Anne Winter

Eltern haften einem aktuellen Urteil des Landgerichts München zufolge für Vergehen ihrer Kinder im Internet. Sie seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen, urteilte das Gericht in einer heute bekannt gewordenen Entscheidung. Außerdem erfordere die elterliche Aufsichtspflicht "auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt", hieß es zur Begründung (Az. 7 O 16402/07).

In dem vorliegenden Fall hatte ein 16-jähriges Mädchen 70 urheberrechtlich geschützte Fotos zusammengestellt und auf zwei Internetportalen veröffentlicht. Die Rechteinhaberin der Fotos verklagte deshalb die Familie in einem Zivilverfahren auf Schadenersatz. Die Eltern hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, so der Vorwurf der Klägerin.

Die Eltern argumentierten, ihre Tochter sei bezüglich der Internetnutzung versierter als sie. Sie habe in der Schule sogar einen IT-Kurs belegt. Generell sei der Zugang zum Internet für Eltern heutzutage schlechthin nicht zu kontrollieren.

Das Gericht kam zu einer anderen Auffassung. Die Beklagten hätten ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt. Sie müssten generell Maßnahmen dafür treffen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Ein mit dem Internet verbundener Computer sei hier gleichzusetzen mit einem "gefährlichen Gegenstand". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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