TMG

Einheitlicher Rechtsrahmen für Tele- und Mediendienste

Gesetzentwurf für einheitliche Vorschriften bei "Telemedien"
Von Marie-Anne Winter

Das Bundeskabinett hat einen vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) beschlossen. Kernstück des Entwurfs bildet das neue Telemediengesetz (TMG).

Bundesminister Glos sagte dazu: "Mit dem neuen Telemediengesetz tragen wir zu einer zukunftsorientierten Fortentwicklung der Medienordnung bei. Die neuen Regelungen gelten unabhängig vom Verbreitungsweg der Angebote, sind entwicklungsoffen ausgestaltet und vereinfachen den bestehenden Rechtsrahmen."

Die wesentliche Änderung des künftigen Rechtsrahmens besteht darin, dass künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden wird. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste sind bisher im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt. Mediendienste sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen sowie die Verteildienste. Unter dem Begriff "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengeführt.

Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (z. B. Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip), werden künftig im Telemediengesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt, während die inhaltsbezogenen Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten und das Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.

Streitpunkt Datenschutz

Zugleich soll im TMG eine einfach zu handhabende Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation erfolgen. Dies ist besonders wichtig für den Bereich des Tele-/Mediendienste-Datenschutzes, der ebenfalls in das TMG überführt wird. Mit der deutlichen Abgrenzung des Telemediendatenschutzes gegenüber dem Telekommunikationsdatenschutz wird nach Darstellung des BMWi einem wichtigen Anliegen der Internet-Wirtschaft Rechnung getragen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warnte in diesem Zusammenhang bereits wiederholt vor weiteren Einschränkungen des Datenschutzes durch das neue TMG. Nach dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums dürfen Anbieter von Internetplattformen künftig auch ohne Zustimmung der Nutzer personenbezogene Daten speichern und weitergeben, wenn Anhaltspunkte für eine unerlaubte Nutzung der Onlinedienste vorliegen. Der vzbv fordert eine bessere Absicherung der Nutzer vor zuviel Informationshunger und Datenneugier von dritter Seite als bisher.

Das zukünftige Telemediengesetz soll wie berichtet auch für einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung sorgen. Bundesminister Glos: "Mit dieser Anti-Spamregelung wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen." Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland komme und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst werde, würde mit der neuen Regelung ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt. Der neue Bußgeldtatbestand im TMG schließe eine bislang noch bestehende Regelungslücke.