Zweifel

"Focus": Sachverständige bemängeln Gesetzentwurf gegen Hass im Netz

Das geplante Gesetz gegen Hasskommentare auf Facebook von Minister Maas stößt bei den Sachverständigen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags auf Bedenken. Es verstoße gegen das Grundgesetz und Europarecht.
Von dpa /

Maas' Entwurf gegen Hasskommentare weiter in der Kritik Maas' Entwurf gegen Hasskommentare weiter in der Kritik
Bild: dpa Bildfunk
Das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz ("Hate Speech") stößt nach einem "Focus"-Bericht beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf Bedenken. Die Sachverständigen kämen in ihrem Gutachten für einen CDU-Bundestagsabgeordneten zu dem Ergebnis, dass Maas' Entwurf gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstoße, schreibt das Magazin.

Der Minister will erreichen, dass offenkundig strafbare Inhalte im Internet innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Eine Maas-Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Unsere Gesetze werden im Haus selbstverständlich auf Konformität mit Verfassung und Europarecht geprüft."

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Mehrere Abgeordnete der Unionsfraktion sprachen sich laut "Focus" dagegen aus, das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" wie geplant noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Fraktionsvize Arnold Vaatz: "Heiko Maas hat - zum wiederholten Male - handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt." Die Regeln für Löschungen im Netz durch Private "scheinen mir noch nicht der Weisheit letzter Schluss".

Auch Facebook wehrt sich: Der Maas-Entwurf sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken. Erheblicher Widerstand kommt auch von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Maas hält dem entgegen: "Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit." Er will das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenn ihm das nicht gelingt, wäre der Gesetzentwurf mit Ablauf der Wahlperiode nichtig.

In einem weiteren Artikel lesen Sie, warum das Maas-Gesetz so umstritten ist.

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