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Zweckbindung ist meist Augenwischerei


09.02.2006 12:00 - Gestartet von Twister1984
Die Zweckbindung der Daten, wie man es bei den Mautdaten beispielsweise gesetzlich festlegte, fördert natürlich die Akzeptanz. Sie ist eine Beruhigungspille für diejenigen, die eine Maßnahme ablehnen - frei nach dem Motto "keine Sorge, die Daten sind sicher", was nicht umsonst an "die Renten sind sicher" erinnert. Man hat es bei der Kontenabfrage gesehen und sieht es jetzt an den Mautdaten - am Anfang, um das Placet der Datenschützer zu bekommen, hieß es: natürlich werden die Mautdaten nur für die Abrechnung genutzt. aber schon kurz darauf streckte die Strafverfolgung die Hände nach den Daten aus - da ging es noch um einen gestohlenen Müllwagen. Diejenigen, die dann protestieren, werden nicht selten durch Totschlagargumente wie Terrorismus oder Kinderpornographie oder dem Kommentar: Ja, aber es trifft doch nur die Kriminellen
abgewürgt.

Auch die bevorstehende nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wird dieses Prinzip nutzen. Erst natürlich nur gegen schwere Straftaten laut Katalog angewandt, wird sie bald auch auf z.B. Urheberrechtsverletzungen etc. ausgeweitet werden - schon jetzt hat die Musikindustrie derartige Forderungen erhoben. D.h. wenn die Datenspeicherung einmal in Deutschland gesetzlich legitimiert ist (und dann schon heißt es, dass Daten **aller** Handynutzer, Telefonnutzer, Internetznutzer gespeichert werden für den Fall, dass sie irgendwann in den nächsten Monaten mal **eventuell* gebraucht werden könnten --- Fischfang nennt man das) wird sie ähnlich wie die Kontenabfrage zur Aufklärung von Terrorismus zum Einfallstor.

Es wird daher Zeit, dass sich gerade in Bezug auf den Datenschutz die Telefonierer, Handynutzer, Internetnutzer, Verbraucherschützer, Kirchen (denn die Vorratsdatenspeicherung betrifft auch vertrauliche Gespräche z.B. mit Anwälten, Pfarrern, Ärzten), Anwälte, Ärzte usw. usf. zusammen gegen eine Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Und dies auch durch Demos etc. untermauern um zu zeigen, dass ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre nicht hingenommen wird.