WLAN-Störerhaftung: Abschaffung ohne Hintertüren gefordert
WLAN-Störerhaftung: Abschaffung ohne Hintertüren gefordert
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Der Verein Digitale Gesellschaft hat bei der
Streichung der sogenannten Störerhaftung vor "Hintertüren für die
Abmahnindustrie" gewarnt
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Am Donnerstag will der Bundestag über die
Novelle des Telemediengesetzes abschließend beraten, in der die
Störerhaftung wegfällt. Damit will sie für private
Betreiber von öffentlichen Hotspots Rechtssicherheit gewährleisten.
Betreiber müssten dafür jedoch auch von der Haftung auf Unterlassung
befreit werden, sagte Volker Tripp, Geschäftsführer des Vereins.
"Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko,
welches bis heute das größte Hemmnis für offene Hotspots in
Deutschland darstellt."
WLAN-Störerhaftung: Abschaffung ohne Hintertüren gefordert
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Von Rechtssicherheit könne nur dann die Rede sein, "wenn
WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße
Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden", sagte Tripp. Obwohl SPD
und Union schon vor knapp drei Wochen angekündigt hatten, die
WLAN-Störerhaftung zu abzuschaffen, liege bis heute kein konkreter
Text dazu vor.
Abschaffung der Störerhaftung erfordert gesetzliche Eingriffe
Entfallen sollen demnach Auflagen, die der Betreiber bei der Gewährung der Zugänge einhalten muss, die zuvor als praxisfern eingeschätzt wurden. Dafür sollen auch private Anbieter als Diensteanbieter gelten und Providern rechtlich gleichgestellt werden. Allerdings sollen Hotspot-Betreiber bei einem systematischen Missbrauch dennoch Abmahnungen erhalten können.
Vor dieser "Hintertür" hatte zuletzt auch Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Experte für Netzpolitik im Deutschlandfunk gewarnt. Man wolle WLAN-Anbieter zwar klassischen Providern gleichstellen, aber bislang sei der Unterlassungsanspruch nicht gesetzlich ausgeschlossen. Das hieße, sie könnten weiter abgemahnt werden. Die Abschaffung der Störerhaftung erfordere zwei gesetzliche Eingriffe. "Bislang ist, soweit die Koalitionsvertreter sich geäußert haben, aber nur einer dieser beiden gesetzlichen Schritte geplant." Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde er deshalb noch nicht empfehlen, seinem Nachbarn das eigene WLAN zu öffnen.
Bereits im Dezember seien sich alle Experten einig gewesen, dass es beide Elemente braucht, um die Störerhaftung tatsächlich abzuschaffen, sagt Buermeyer. Auch für den Schutz von Rechteinhabern gegen den Missbrauch urheberrechtlich geschützte Inhalte sei ein Unterlassungsanspruch nicht nötig. Für extreme Fälle, in denen Dritte geschützte Inhalte über ein offenes WLAN verbreiten, reiche zum Beispiel eine Sperrverfügung vor Gericht. "Das heißt, man kann gesetzlich den Unterlassungsanspruch abschaffen. Dann wären die Abmahnungen vom Tisch."
Offene WLAN-Hotspots: Deutschland hinkt hinterher
Mitte Mai hatten sich Vertreter von Union und SPD auf den Wegfall der Störerhaftung geeinigt. Diese gilt als eine der größten Bremsen für das offene WLAN in Deutschland. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland anderen Ländern deutlich hinterher. Nutzer, die ihr WLAN-Netz für Dritte öffnen, sollen nach den neuen Plänen nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Daher sollen auch private und nebengewerbliche Anbieter wie Café-Betreiber, Ladenbesitzer und Restaurant-Inhaber das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Die entsprechenden Weichen dazu sollen nun gestellt werden, sodass das Gesetz ab Herbst in Kraft treten könnte.
Stimmen zur Entscheidung der Bundesregierung lesen Sie in der Meldung Störerhaftung-Abschaffung: Stimmen & Bedeutung.