Kritik

Verbraucherschützer kritisieren Internet-Gesetz der Regierung

Gesetzesentwurf sorge nicht für ausreichenden Schutz des Verbrauchers
Von ddp / Björn Brodersen

Verbraucherschützer halten die Pläne der Bundesregierung für einen Schutz vor unerwünschten E-Mails für unzureichend. Auch das Abfangen von Kundendaten und Ausspionieren von Internetnutzern werde durch das vom Kabinett verabschiedete Telemediengesetz nicht effektiv verhindert, kritisiert die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, in der Berliner Zeitung. "Die Regierung hat in all diesen Bereichen nicht für ausreichenden Schutz der Verbraucher gesorgt", sagt Müller

Besonders die Bekämpfung von Spam, also unerwünschten Werbemails, werde durch das neue Gesetz verhindert, moniert sie. Zwar würden Spam-Mails mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings müsse dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werden. "Dieser Nachweis wird nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu führen sein", sagt Müller.

Beim Schutz der Daten von Internet-Nutzern gehe der Gesetzesentwurf ebenfalls nicht weit genug, kritisiert sie. "Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Online-Shoppen, beim legalen Musik-Download oder beim Surfen im Internet ebenso frei und unerkannt bewegen können wie beim Einkaufen in der Fußgängerzone", sagt Müller. "Der beste Schutz vor Datenmissbrauch oder kriminellen Attacken via Internet besteht darin, dass Anbieter und Internet-Provider, die den Netzzugang zur Verfügung stellen, so wenig persönliche Daten wie möglich erheben und speichern", sagt Müller. Das Telemediengesetz soll von 2007 an das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich regeln.