Kontrolle

Amazon: Kartellamt ermittelt gegen Best-Preis-Klauseln

Vertragsbedingungen behindern Wettbewerb
Von dpa / Jennifer Buchholz

Amazons Marketplace ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge Amazons Marketplace ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge
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Das Bundes­kartellamt will im Kampf gegen wettbewerbs­behindernde Preisklauseln den Druck auf Amazon erhöhen. "Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbs­behindernde Wirkung", sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, der Süddeutschen Zeitung heute. Amazon zeigte sich dagegen überrascht: Das Unternehmen habe bereits bekanntgegeben, in Deutschland auf die sogenannte Preisparität zu verzichten, betonte der Online-Händler in einer Stellung­nahme.

Stein des Anstoßes sind Vertrags­bedingungen, nach denen Händler ihre Ware auf keiner anderen Platt­form günstiger anbieten dürfen als bei Amazon. Ähnliche Preis­klauseln finden sich auch in Verträgen anderer Online-Händler, etwa bei dem Hotel-Portal HRS, wie Mundt sagte. Außerdem greifen oft Marken­hersteller darauf zurück, um den Vertrieb ihrer Produkte zu kontrollieren. Das Kartellamt prüft auch das Vorgehen von Adidas und Asics.

Verfahren gegen Amazon läuft

Amazons Marketplace ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge Amazons Marketplace ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge
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Gegen Amazon ermittelt die Kartellbehörde seit Februar. "Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um die Wett­bewerbs­behinderung zu beseitigen", sagte Mundt der Zeitung. Falls keine gütliche Einigung zustande kommt, werde das Amt nötigenfalls "eine glasklare Verfügung erlassen". Amazon hat allerdings bereits im August bekannt­gegeben, dass das Unternehmen in Deutschland auf die Preis­parität verzichtet. "Dies haben wir sowohl Verkäufern als auch Medien seinerzeit mitgeteilt", heißt es in der Stellungnahme.

Die Änderungen gehen dem Kartellamt aber offenbar nicht weit genug. Die neuen Geschäfts­bedingungen ohne "Best Price"-Klausel seien nur an einige Händler verschickt worden, vor allem für Amazons Platin­händler mit großem Handels­volumen würden nach wie vor die alten Regeln gelten, berichtete die "SZ". Sollte die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung erlassen, wäre Amazon gezwungen, seine Geschäfts­praktiken zu ändern. Mundt sieht gute Chancen für eine Einigung: "Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon. "Eine Entscheidung der Kartell­behörde kann man da nicht mal einfach ignorieren."

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