Offiziell

Bestätigt: Telekom darf VDSL Vectoring einsetzen

Telekom begrüßt Entscheidung, kritisiert aber Bitstream-Zugang
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat ihren Vorschlag zum Einsatz von VDSL Vectoring vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat ihren Vorschlag zum Einsatz von VDSL Vectoring vorgelegt.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute - wie bereits bereits gestern Abend von teltarif.de vorab berichtet - ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der VDSL-Vectoring-Technologie im Netz der Telekom veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (Kvz) zwar grundsätzlich weiterhin gewähren muss, sie jedoch unter bestimmten Bedingungen auch verweigern kann.

Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung der Telekom ist wie berichtet, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites "Festnetz" gibt, sie mehr Kvz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und gleichzeitig als Ersatz für den Zugang zur Kvz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur - das sind vor allem ländliche Räume ohne Kabelnetz-Infrastruktur - kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur Kvz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den Kvz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat. Allerdings muss dieser seinerseits Vectoring einsetzen und ebenfalls ein "angemessenes Bitstromprodukt" anbieten.

Bestandsschutz für Wettbewerber bis Ende 2016 ohne Vectoring-Verpflichtung

Die Bundesnetzagentur hat ihren Vorschlag zum Einsatz von VDSL Vectoring vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat ihren Vorschlag zum Einsatz von VDSL Vectoring vorgelegt.
Foto: dpa
Für Kabelverzweiger, die bereits erschlossen sind, ändert sich für die Wettbewerber zunächst nichts. Erst ab 2017 können sie von der Telekom dazu verpflichtet werden, ebenfalls Vectoring einzusetzen und Bitstream anzubieten. Andernfalls ist die Telekom berechtigt, ihnen den Zugang zum Kabelverzweiger zu kündigen, wenn sie dem Wunsch nicht nachkommen.

"Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermögliche auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. "Zugleich stellt der Open-Access-Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: Weder für die Telekom noch für die Wettbewerber."

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 10. Mai Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 24. April findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung in Bonn statt. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Telekom hält an Ausbau-Plänen fest

In einer ersten Reaktion begrüßte die Deutsche Telekom gegenüber teltarif.de, dass die Bundesnetzagentur grünes Licht für den Einsatz von Vectoring in Deutschland geben will. Das sei eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen der Telekom in neue hochleistungsfähige Breitbandnetze. "Wir wollen weiterhin 65 Prozent der Haushalte mit Vectoring versorgen. Die Entscheidung der Behörde gibt uns allerdings keine endgültige Rechtssicherheit, da für uns wesentliche Regelungen unter dem Vorbehalt eines BSA-Standardangebotes stehen." Damit ist der Bitstream-Zugang gemeint, der seitens der Bundesnetzagentur auf Layer-2-Ebene definiert wurde. Dieser war von den Wettbewerbern gefordert worden, die Telekom wollte nur einen Layer-3-Zugang anbieten. Der Unterschied dieser Netzebenen macht beispielsweise für Netzbetreiber und Kunden aus, ob sie IPTV-Produkte realsieren können oder nicht. "Dieses Angebot muss erst in einem weiteren zeitaufwändigen und bürokratischen Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur festgelegt werden", kritisiert die Telekom. "Zudem reduziert der Konsultationsentwurf die Anreize der Telekom, im ländlichen Raum zu investieren, erheblich. In diesen Gebieten werden die Wettbewerber gefordert sein."

VDSL Vectoring ermöglicht bis zu 100 MBit/s im Downstream

VDSL Vectoring ist eine Erweiterung des bisherigen VDSL-Standards. Er ermöglicht es den Netzbetreibern, Anschlüsse mit bis zu 100 MBit/s im Down- und 40 MBit/s im Upstream anzubieten. Die Deutsche Telekom hat angekündigt, mit dem Einsatz dieser Technik ihr VDSL-Netz deutlich auszubauen. Nachteil dieser Technik ist, dass nur ein Anbieter diese VDSL-Vectoring-Technologie an einem Kabelverzweiger einsetzen kann. Hier kommen technische Gründe zum Tragen. Unter diesem Hintergrund war es notwendig geworden, dass die Bundesnetzagentur eine Regelung treffen musste, unter welchen Bedingungen welcher Netzbetreiber an welchem Kabelverweiger ausbauen darf. Um dieses Thema hatte es in den vergangenen Monaten viele Debatten gegeben. Mit dem heutigen Konsultationsentwurf hat die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

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