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Telekom-VDSL-Vectoring-Antrag offenbar weitgehend genehmigt

Wettbewerber können Zugang zum Kvz verlieren
Von Thorsten Neuhetzki

Der Zugang zum Kabelverzweiger der Telekom - hier ein altes Modell - wird für die Wettbewerber eingeschränkter möglich sein. Der Zugang zum Kabelverzweiger der Telekom - hier ein altes Modell - wird für die Wettbewerber eingeschränkter möglich sein.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Deutschen Telekom zur Regulierung des VDSL-Zugangs bezüglich VDSL Vectoring offenbar weitgehend genehmigt. Das geht aus Unterlagen hervor, die der teltarif.de-Redaktion vorliegen. Demnach heißt es in einem uns vorliegenden Konsultationsentwurf der Behörde, dass die Deutsche Telekom die erstmalige Bereitstellung des Zugangs zum entbündelten Teilnehmeranschluss an einem Kabelverzweiger (Kvz) verweigern kann, wenn sie selbst VDSL Vectoring ermöglicht und ihren Wettbewerbern einen Bitstrom-Zugang anbietet.

Auch, wenn die Telekom nur beabsichtigt, einen Kabelverzweiger mit Vectoring auszubauen, kann sie ihren Mitbewerbern den Zugang verweigern. Sollte ein Wettbewerber schon VDSL einsetzen, so wird er per Regulierungsverfügung aufgefordert, bei Nachfrage eines Dritten (einem anderen Wettbewerber oder der Telekom) auch VDSL Vectoring anzubieten. Andernfalls gilt er als nicht schutzwürdig und kann den Zugang zum Kvz sogar verlieren.

Eigentumsrecht: Telekom darf Wettbewerbern kündigen

Der Zugang zum Kabelverzweiger der Telekom - hier ein altes Modell - wird für die Wettbewerber eingeschränkter möglich sein. Der Zugang zum Kabelverzweiger der Telekom - hier ein altes Modell - wird für die Wettbewerber eingeschränkter möglich sein.
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Mit Blick auf das Eigentumsrecht hat die Telekom dem uns vorliegenden Entwurf zufolge sogar das Recht, einem bereits vom Wettbewerber genutzten Zugang zu kündigen, wenn die Telekom in einem Ortsnetz mehr Kvz mit Vectoring erschlossen hat als der Wettbeweber und im betreffenden Anschlussbereich mindestens 75 Prozent der Gebäude an eine zum klassischen Festnetz parallele Infrastruktur angeschlossen sind. Das kann beispielsweise entweder ein vollkommen autarkes Glasfasernetz oder ein Kabelnetz sein. Unter diesen Voraussetzungen ist es der Telekom dann möglich, als zweiter einen Wettbewerber zu verdrängen, der als erster einen Kabelverzweiger mit VDSL Vectoring erschlossen hatte, aber zu wenig andere Kvz im Ort erreicht hat.

Aber: Keine Ausnahme ohne Ausnahme. Die Kündigung durch die Telekom als zweiter Marktteilnehmer ist nur dann möglich, wenn es um zukünftig zu erschließende Kabelverzweiger geht. Verteilerkästen, die die Wettbewerber heute schon erschlossen haben, können nach den uns vorliegenden Dokumenten frühestens zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden. Auch dann kann die Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn der Wettbewerber kein Vectoring samt entsprechendem Bitstream-Produkt anbietet.

Apropos Bitstream: Hier scheint es gegenüber den Befürchtungen der Alternativanbieter eine positive Ausnahme zu geben. Im Beschluss ist von einem Bistream-Zugang Layer 2 die Rede, zuvor bot die Telekom nur Layer 3 an. Der Unterschied: mit Layer 2 ist es unter anderem möglich, IPTV über ein Multicast-Protokoll anzubieten. Für IPTV als Massenprodukt ist dieser Standard quasi unerlässlich.

Erste Reaktion vom Breko: "Keine gute Botschaft für den Breitbandausbau"

Gegenüber unserer Redaktion sprach Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Breko-Verbandes, von "keiner guten Botschaft für den Breitbandausbau". In einer ersten Reaktion auf die scheinbaren Sachverhalte hieß es von ihm, dass damit kein uneingeschränkter Kvz-Zugang mehr möglich sei und eine der Säulen des Wettbewerbs wegfalle. Zudem gehe die Bundesnetzagentur gemäß den derzeitigen Informationen weiter, als es notwendig gewesen wäre, so Albers.

teltarif.de wird im Laufe des Dienstags weiter über das Thema VDSL Vectoring berichten und dann auch erste Stellungnahmen von Wettbewerbern und anderen Verbänden sowie der Telekom veröffentlichen können. Zudem ist für morgen auch die offizielle Bestätigung der uns vorliegenden Informationen zu erwarten.

Update 9. April 2013

Inzwischen hat die Bundesnetzagentur den Konsultationsentwurf offiziell bestätigt.

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