BNetzA: Deutlich mehr Strafen für unerlaubte Telefonwerbung
Strafen für Call-Center
Bild: Yuri Arcurs - Fotolia.com
Die Höhe der Bußgelder für unerlaubte
Telefonwerbung ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr drastisch gestiegen.
Nach einem Bericht der "Nürnberger Nachrichten" (heutige Ausgabe) verhängte
die Bundesnetzagentur Strafzahlungen von rund 8,4 Millionen Euro
gegen Call-Center und ihre Auftraggeber. Das waren 15 Mal so viel wie
im Vorjahr, als die Höhe der Bußgelder rund 569 000 Euro betrug.
Strafen für Call-Center
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Zugleich gingen die Beschwerden von Verbrauchern deutlich zurück,
wie die Zeitung unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung
auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion berichtet. Demnach gingen
2011 bei der Bundesnetzagentur exakt 30 231 schriftliche Beschwerden
ein, gut 13 200 weniger als im Jahr davor. Der Wert liege damit
wieder in etwa auf dem Niveau von 2009.
Strafen sollen weiter steigen
Den wesentlichen Grund für diese Entwicklungen sieht das Bundesjustizministerium laut "Nürnberger Nachrichten" jedoch nicht zwingend in einem enormen Anstieg der unzulässigen Telefonwerbung selbst, sondern im neuen Telefonwerbegesetz, das seit August 2009 in Kraft ist. Es sieht unter anderem härtere Strafen vor. Die bereits jetzt deutlich erhöhten Strafen zahlen sich also bereits aus, sollen jedoch nicht das Ende der Fahnenstange sein. An einer weiteren Verschärfung der Vorschriften wird derzeit gearbeitet. So soll zum Beispiel die Obergrenze für Bußgelder von derzeit 50 000 auf 300 000 Euro erhöht werden.
Wenn Sie einen so genannten Cold Call, also einen Werbeanruf, dem Sie nicht vorher zugestimmt haben, bekommen, sollten Sie die BNetzA darüber informieren. Hierfür hat die Behörde einen eigenen Bereich auf Ihrer Website eingerichtet [Link entfernt] . Im Idealfall notieren Sie sich die Rufnummer und die Uhrzeit, den Namen des Anrufers sowie den Auftraggeber. Diese Informationen helfen der BNetzA, den Fall weiter zu verfolgen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.