Themenspezial: Verbraucher & Service Ende

Abschaffung des Routerzwangs: Darum profitieren Verbraucher (Update)

Der Routerzwang hat so seine Tücken und soll künftig abgeschafft werden. Wir geben Tipps, wie Sie davon profitieren können.
Von dpa / Daniel Rottinger

Diese Ratschläge sollten Verbraucher befolgen Diese Ratschläge sollten Verbraucher befolgen
Bild: Kirill M-Fotolia.com
Der Bundestag stimmt heute über die Abschaffung des Routerzwangs ab. Internetanbieter sollen ihre Kunden nicht länger Zugangsdaten vorenthalten und bestimmte Geräte diktieren dürfen. Was bedeutet das für den Verbraucher?

Gegen Routerzwang spricht potenzieller Feature-Mangel

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Bild: Kirill M-Fotolia.com
Nicht nur wettbewerbsrechtliche Gründe sprechen gegen einen Routerzwang. Auch Verbraucher können ein Interesse daran haben, den Internet-Router in jedem Fall frei auswählen zu dürfen: Vielleicht bietet das vom Provider gestellte, vermietete oder verkaufte Gerät keine Netzwerkspeicher-Funktionen, lässt das Einprogrammieren alternativer Anbieter für die Internettelefonie (VoIP) nicht zu oder entspricht von der WLAN-Leistung her nicht den Vorstellungen des Verbrauchers.

Während Kunden mit Kabel- oder Glasfaseranschlüssen bisher im Prinzip keine Wahl hatten, erlauben viele DSL-Anbieter das freie Betreiben eines beliebigen Routers ohnehin schon seit langem. Unabhängig von Anbieter und Anschlussart kann man sich fast immer damit behelfen, den Wunsch­router hinter den Zwangsrouter zu hängen. Der Router des Anbieters stellt dann die Verbindung ins Internet her und übernimmt zumeist auch die Telefonie.

Der zweite Router vermittelt die Internetverbindung ins Heimnetzwerk, stellt das WLAN-Netzwerk bereit und streamt Medieninhalte oder verteilt Dateien. Nachteilig an dieser Konstellation ist aber der zusätzliche Platz- und Stromverbrauch. Außerdem kommen manche Internet-Anwendungen mit den hintereinandergeschalteten Routern nicht zurecht.

Router einfach selbst konfigurieren

Wesentlich eleganter ist es, wenn man die Zugangsdaten für Internetzugang und VoIP-Telefonie - wie es der Gesetzentwurf vorsieht - vom Anbieter direkt erhält, in den Wunschrouter eingeben kann und kein zweites Gerät parallel laufen muss. Das Einstellungsmenü seines Routers erreicht man oft über das Eintippen von 192.168.2.1 in der Adresszeile des Browsers. Dann sucht man den Punkt Internet, Internetzugang oder ähnlich und gibt dort seinen Benutzernamen und das Passwort ein.

Gleiches gilt für die Telefonie-Zugangsdaten unter Telefonie, Sprache, SIP oder ähnlich. Diese bestehen meist aus der vergebenen Rufnummer und einem Passwort. Zusätzlich müssen noch diverse Einstellungen rund um das für die VoIP-Telefonie eingesetzte SIP-Protokoll vorgenommen werden. Hier helfen manchmal selbst bei Routerzwang die Hotline oder die Support-Seiten des Anbieters weiter. Auch in den Tiefen des Internets können Betroffene fündig werden.

Update: Der Bundestag hat die Abschaffung des Routerzwangs einstimmig beschlossen.

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