Statement

1&1: Kunden mit eigenem Router haben Nachteile

1&1 bestätigt gegenüber teltarif.de die Praktiken beim Router-Vertrieb: Wer auf den Zwangs-Router verzichtet, hat auch tarifliche Nachteile. Die 1&1-Hardware sei "optimal" auf die DSL-Anschlüsse abgestimmt.
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1und1: Router bei Online-Bestellung nicht abwählbar 1&1: Router bei Online-Bestellung nicht abwählbar
Bild: 1und1
teltarif.de hat aufgedeckt, dass einige DSL-Provider über die Hintertür einen erneuten vertraglichen Routerzwang eingeführt haben, obwohl die Politik einen technischen Routerzwang seit Mitte 2016 verboten hat. Die Gängelung bei den entsprechenden DSL-Tarifen besteht darin, dass der zugesandte Router zwar nicht genutzt, aber trotzdem aufbewahrt und zurückgeschickt werden muss. Doch das ist noch nicht alles.

In einem separaten Bericht zur Zwangsrouter-Praxis bei 1&1 haben wir aufgedeckt, dass hier einerseits der Router in eine Tarif-Option verpackt wird und andererseits Probleme bei der Herstellergarantie bestehen. 1&1 hat sich nun gegenüber unserer Redaktion zu dieser Praxis geäußert.

1&1 erläutert Nachteile beim Verzicht auf Hardware

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Bild: 1und1
In Reaktion auf unsere Berichte zum Router-Vertrieb bei 1&1 hatten einzelne teltarif.de-Leser im Forum angemerkt, dass sich das von uns beschriebene Verfahren auf den Online-Vertrieb von DSL-Tarifen bei 1&1 bezieht. Die Leser haben offenbar bei der Bestellhotline von 1&1 angerufen, einen DSL-Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit bestellt und diesen ohne Zwangs-Router und damit zusätzliche Kosten gewährt bekommen. Dabei handelt es sich allerdings stets um individuelle Vereinbarungen zwischen Kunde und Provider.

Andere Forennutzer berichten, dass sie das versucht hätten, an der Hotline allerdings nicht erfolgreich gewesen seien. teltarif.de empfiehlt grundsätzlich, alle den Vertrag und Zusatzoptionen betreffenden Fragen mit dem Provider schriftlich zu klären oder sich nachträglich alles schriftlich bestätigen zu lassen, wenn die Vereinbarung am Telefon ausgehandelt wurde.

In der offiziellen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion hat 1&1 nun sogar zugegeben, dass die Ausgestaltung der DSL-Hardware-Option, in die der Zwangs-Router eingeschlossen ist, für den Kunden nachteilig sein kann. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Kunde die Hardware-Option kündigt. 1&1 schrieb an uns:

Auf Wunsch unterbreiten wir unseren Kunden telefonisch gerne ein individuelles Angebot. Allerdings ist zu bedenken, dass die 1&1-Hardware optimal auf 1&1-DSL-Anschlüsse abgestimmt ist und gemeinsam mit dem Hersteller AVM beständig weiterentwickelt wird. Zum Beispiel können wir im Falle einer Störung nur mit passender und moderner 1&1-Hardware den vollen und für den Kunden bequemsten Service zur Störungsbehebung anbieten. Darum ist es vorgesehen, dass zu den online vertriebenen Tarifen immer Hardware hinzu gebucht wird. Dabei hat der Kunde in allen Laufzeit-Tarifen auch die Möglichkeit, ein kostenloses 1&1-DSL-Modem hinzuzubuchen. Verzichtet der Kunde auf die Hardware-Option, entfällt zudem der 1&1 Online-Speicher als Bestandteil der Hardware Tarif-Option. Außerdem kann das IP-TV Angebot nicht hinzugebucht werden.
Darüber hinaus steht unseren Kunden frei, einen anderen als den mitgelieferten Router zu verwenden. Unsere Kunden erhalten die für Einrichtung und Betrieb notwendigen Zugangsdaten nach der Bestellung und können diese außerdem jederzeit bequem online im geschützten Kundenbereich, dem 1&1 Control-Center, abrufen. Allerdings ist zu beachten, dass 1&1 Kunden, die einen anderen als den mitgelieferten Router verwenden, nicht in vergleichbarem Umfang mit Firmware-Updates, Print- oder Online-Anleitungen bzw. individuellem Support zu ihrem Router-Modell unterstützen kann.

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