Diese Ratschläge sollten Verbraucher befolgen
Bild: Kirill M-Fotolia.com
Der Bundestag stimmt heute über die Abschaffung des Routerzwangs ab. Internetanbieter sollen ihre Kunden
nicht länger Zugangsdaten vorenthalten und bestimmte Geräte diktieren
dürfen. Was bedeutet das für den Verbraucher?
Gegen Routerzwang spricht potenzieller Feature-Mangel
Diese Ratschläge sollten Verbraucher befolgen
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Nicht nur wettbewerbsrechtliche Gründe sprechen
gegen einen Routerzwang. Auch Verbraucher können ein Interesse daran
haben, den Internet-Router in jedem Fall frei auswählen zu dürfen:
Vielleicht bietet das vom Provider gestellte, vermietete oder
verkaufte Gerät keine Netzwerkspeicher-Funktionen, lässt das
Einprogrammieren alternativer Anbieter für die Internettelefonie
(VoIP) nicht zu oder entspricht von der WLAN-Leistung her nicht den
Vorstellungen des Verbrauchers.
Während Kunden mit Kabel- oder Glasfaseranschlüssen bisher im Prinzip
keine Wahl hatten, erlauben viele DSL-Anbieter das freie Betreiben
eines beliebigen Routers ohnehin schon seit langem. Unabhängig von
Anbieter und Anschlussart kann man sich fast immer damit behelfen,
den Wunschrouter hinter den Zwangsrouter zu hängen. Der Router des
Anbieters stellt dann die Verbindung ins Internet her und übernimmt
zumeist auch die Telefonie.
Der zweite Router vermittelt die Internetverbindung ins
Heimnetzwerk, stellt das WLAN-Netzwerk bereit und streamt
Medieninhalte oder verteilt Dateien.
Nachteilig an dieser Konstellation ist aber der zusätzliche Platz-
und Stromverbrauch. Außerdem kommen manche Internet-Anwendungen mit
den hintereinandergeschalteten Routern nicht zurecht.
Router einfach selbst konfigurieren
Wesentlich eleganter ist es, wenn man die Zugangsdaten für
Internetzugang und VoIP-Telefonie - wie es der Gesetzentwurf vorsieht
- vom Anbieter direkt erhält, in den Wunschrouter eingeben kann und
kein zweites Gerät parallel laufen muss. Das Einstellungsmenü seines
Routers erreicht man oft über das Eintippen von 192.168.2.1 in der
Adresszeile des Browsers. Dann sucht man den Punkt Internet,
Internetzugang oder ähnlich und gibt dort seinen Benutzernamen und
das Passwort ein.
Gleiches gilt für die Telefonie-Zugangsdaten unter Telefonie,
Sprache, SIP oder ähnlich. Diese bestehen meist aus der
vergebenen Rufnummer und einem Passwort. Zusätzlich müssen noch
diverse Einstellungen rund um das für die VoIP-Telefonie eingesetzte
SIP-Protokoll vorgenommen werden. Hier helfen manchmal selbst bei
Routerzwang die Hotline oder die Support-Seiten des Anbieters weiter. Auch in den Tiefen des Internets können
Betroffene fündig werden.
Update: Der Bundestag hat die Abschaffung des Routerzwangs einstimmig beschlossen.