Online-Handel: Wer trägt die Kosten für die Rücksendung?
Die Rechtslage bei Retouren
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Umtausch und Reklamation sind im stationären
Handel relativ unkompliziert, obwohl es dort kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt wie im Online-Handel. Denn dafür müssen Kunden nur in den
Laden, in dem sie die Waren gekauft haben und dort um Kulanz bitten. Etwas umständlicher ist
das laut Verbraucherzentrale Bremen im Online-Handel. Hier müssen die
Waren wieder an den Händler zurückgeschickt werden. Da stellt sich die
Frage: Wer trägt dafür die Kosten? Die Antwort: Es kommt darauf an,
warum die Ware zurückgeschickt wird.
Bei mangelhafter Ware muss der Online-Händler die Kosten der Rücksendung tragen. Grundsätzlich haben Kunden einen Anspruch darauf, dass die Ware zwei Jahre ab Kauf einwandfrei funktioniert. Treten in dieser Zeit Mängel auf, kann die Ware reklamiert werden.
Unterschied bei Mängeln und Widerruf
Die Rechtslage bei Retouren
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird angenommen, dass die
Mängel bereits bei Lieferung vorhanden waren. Nach Ablauf dieser Zeit
müssen Kunden im Zweifel beweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung vorlag. Wichtig zu beachten: Auch Transportschäden zählen
zur Gewährleistung. Kommt die Ware defekt an, ist laut
Verbraucherzentrale ebenfalls der Online-Händler für die
Rücksendekosten verantwortlich.
Anders ist es beim Widerruf: Macht ein Kunde innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch, ist er zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet. Allerdings muss er darauf vom Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein. Ohne entsprechenden Hinweis muss der Händler die Kosten tragen.
Verbraucher sollten daher vor der Rücksendung gegenüber dem Händler deutlich machen, auf welche Rechte sie sich berufen wollen, raten die Verbraucherschützer. Wollen sie an dem Vertrag als solchem nicht festhalten, sollte der Widerruf erklärt werden. Wollen sie die Ware grundsätzlich behalten, aber diese frei von Mängeln haben, sollten sie sich auf ihre Gewährleistungsrechte berufen und Nacherfüllung verlangen.
Wenn ein Gerät kaputtgeht, sollte es repariert oder umgetauscht werden. Doch oft verwechseln Kunden Gewährleistung und Garantie oder wissen nicht, an wen sie sich im Schadensfall wenden müssen. Wir geben wichtige Tipps.