Klage

E-Plus-Übernahme durch Telefónica: Verfahren könnte neu aufgerollt werden

Airdata klagt gegen die Genehmigung der Übernahme von E-Plus durch den früheren Wettbewerber Telefónica. In unserer Meldung lesen Sie, welche Bedenken Airdata anmeldet und was sich das Unternehmen von der Klage verspricht.
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Airdata zieht vor Gericht Airdata zieht vor Gericht
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Das Verfahren zur Genehmigung der Übernahme von E-Plus durch den bisherigen Mitbewerber Telefónica könnte neu aufgerollt werden. Das zumindest erhofft sich Airdata, das die mit der Freigabe verbundenen unzureichenden Auflagen der EU-Kommission bemängelt und nach eigenen Angaben Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht hat.

"Die Genehmigung der Übernahme ist nicht rechtmäßig. Die von Telefónica gemachten Zusagen waren völlig unzureichend, um einen lebendigen Wettbewerb im Interesse der Verbraucher aufrecht zu erhalten. Deshalb hätte die EU-Kommission die Fusion nicht freigeben dürfen", sagte Airdata-Vorstand Christian Irmler. Immerhin habe auch die Monopolkommission die Marktverengung auf drei Mobilfunkanbieter in Deutschland deutlich kritisiert.

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Als Folge der Übernahme hat sich die Zahl der Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland von vier auf drei verringert. "Heute diktieren die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica die Preise", schreibt Airdata [Link entfernt] in einer Presseerklärung. Laut der finnischen Beratungsgesellschaft Rewheel führe eine solche Konsolidierung zu deutlich steigenden Mobilfunkpreisen.

Als Beispiel führt Airdata den österreichischen Markt auf. Nach Angaben der dortigen Regulierungsbehörde seien die Mobilfunkpreise nach der Übernahme der französischen Tochter von Orange durch Hutchison bis September 2014 um 30 Prozent gestiegen. Allerdings sinken in der Alpenrepublik durch den Start neuer Discount-Marken wie zum Beispiel HoT die Preise seit einigen Monaten wieder.

Airdata will Frequenzpaket für Neueinsteiger

Airdata erhofft sich, dass das Verfahren neu aufgerollt wird, wenn die Klage erfolgreich ist. "In diesem Zuge muss dann ein Frequenzpaket für einen Neueinsteiger bereit gestellt werden", so Airdata-Vorstand Christian Irmler. Es sei nun an der EU-Kommission, sich für einen fairen Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt einzusetzen.

Nach Airdata-Angaben sehen die Vergabebedingungen in Deutschland vor, dass Frequenzinhaber über die gesamte Laufzeit der Frequenznutzung wettbewerblich unabhängig sind. Schon nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz hätte daher eine Rückgabe von Frequenzen erfolgen müssen. Das sei aber nicht geschehen. Stattdessen dürfe Telefónica laut Entscheidung der Bundesnetzagentur sogar ungenutzte Frequenzen weiterhin behalten. Dabei handele es sich unter anderem um die von Airdata genutzten Frequenzen im 2,6-GHz-Band.

"Die Bundesnetzagentur hat uns mehrfach aufgefordert, unsere regionalen Breitbandnetze abzuschalten und die Kundenversorgung einzustellen, weil Telefónica die Frequenzen benötige", sagte Irmler. Tatsächlich fände aber keine kommerzielle Nutzung statt. Die Entscheidung der Behörde, dass Telefónica und E-Plus diese Frequenzen im Rahmen der Fusion behalten dürfen, sei daher rechtswidrig und behindere nachhaltig den Wettbewerb im Markt. In Deutschland werde sich das Verwaltungsgericht Köln am 10. Juni in einer öffentlichen Verhandlung mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen.

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