Verband FRK: Darum ist Kabel-TV günstiger als Internet-TV
Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber weisen über ihren Verband FRK auf irreführende Werbung von Internet-TV-Anbietern hin. Laut Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK), werde in der Werbung zwar mit niedrigen Preisen geworben. Dabei werde aber nicht erwähnt, dass zum Preis des TV-Produkts auch die Kosten für den Internetanschluss hinzukommen. "Rechnet man beides zusammen, wird schnell deutlich, dass der Kabelanschluss bei den lokalen mittelständischen Kabelnetzbetreibern in vielen Fällen die günstigere Variante ist", so Labonte.
Anzumerken ist hierbei, dass in vielen Haushalten in der Regel bereits ein Internetanschluss vorhanden ist. Dieser kann dann einfach für Internet-TV verwendet werden. Anders sieht es natürlich bei Mietern aus, die keinen Internetanschluss haben. Bei dieses könnte der Umstieg von Kabel-TV auf Internet-TV in der Tat mit höheren monatlichen Kosten verbunden sein.
Umsatzverluste bei Kabel-Anbieten drohen
Internet-TV-Anbieter werben mit günstigen Preisen
Quelle: waipu.tv, Screenshot: Michael Fuhr
Dies sei in der Kommunikation vor allem daher wichtig, da jetzt die heiße Phase beginne mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024, dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim TV-Kabel. Mieter könnten nach dem 1. Juli einen anderen Weg wählen, über den sie fernsehen. Das wollten vor allem IPTV- und OTT-Anbieter nutzen, um neue Kunden zu gewinnen.
"Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben“, warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mache Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Ergo müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringe jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber, einige Herausforderungen mit sich.
FRK-Mitglieder sehen sich gut vorbereitet
"Die Übergangsfrist mit dem Stichtag 1. Juli 2024 ist unter den FRK-Mitgliedern bereits seit Inkrafttreten der TKG-Novelle Ende 2021 ein Thema", erklärt Labonte. "Wir haben darüber mehrfach auf unserem Breitbandkongress diskutiert. Unsere Mitglieder sind vorbereitet." Kabelnetzbetreiber müssten gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen auf die Mieter zugehen und sie über die zukünftige TV-Versorgung informieren, denn die Netzbetreiber hätten unter anderem wegen übertriebener Datenschutzvorschriften keine Adressdaten ihrer Kunden, nämlich der Mieter, die den TV-Bezug per Sammelinkasso über die Mietkosten bezahlen, erläutert der FRK-Vorsitzende.
"Das ist durchaus mit einigem Aufwand verbunden, zumal die Wohnungswirtschaft auch noch mit ganz anderen Themen beschäftigt ist“, weiß Labonte. Dennoch führe kein Weg an einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte auch weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern. "Das ist schließlich die Grundlage, um auch andere Produkte wie Internet oder Telefonie vermarkten zu können", ergänzt Labonte.
Mittelständische Kabelnetzbetreiber sehen sich als verlässliche Partner
Im Wettbewerb mit den TK-Konzernen hätten laut Labonte gerade kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber ein Pfund in der Hand: Sie seien für die Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren tätig, kennen die Gebäude, die Verkabelungen und hätten sich als verlässliche Partner vor Ort bewährt. "Diese Regionalität müssen die Kabelnetzbetreiber dem Marketing großer TK-Konzerne entgegenstellen", sagt Labonte. "Dann erwirtschaften sie auch nach dem 1. Juli 2024 ihre TV-Umsätze."
In einer Übersicht klären wir über die Alternativen zum Kabelempfang auf.