Datenhehlerei
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Heftige Kritik an Plan zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung will heute einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg bringen. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Streitpunkt bei Vorratsdatenspeicherung Streitpunkt bei Vorratsdatenspeicherung
Bild: dpa
Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzentwurf zur Vorrats­daten­speicherung beschließen. Er sieht vor, dass Informationen über Telefonate und SMS aller Menschen zehn Wochen lang gespeichert werden, damit Ermittler darauf zugreifen können. Informationen über den Aufenthalts­ort sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Nach dem Beschluss des Kabinetts geht der Gesetz­entwurf an den Bundestag.

Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland schon einmal, doch das Bundes­verfassungs­gericht kassierte die Regelung 2010 als verfassungs­widrig. Bundes­justizminister Heiko Maas (SPD) legte auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel nun einen neuen Vorschlag vor. Das Gesetz spricht von einer "Höchstspeicher­frist für Verkehrsdaten". Die Dauer der Speicherung wurde verkürzt, Vorgaben für die Sicherheit der Daten kamen hinzu.

Update: Die Bundesnetzagentur schätzt die Kosten der Vorratsdaten­speicherung auf rund 260 Millionen Euro - teltarif.de berichtet überr die Details in einer eigenen Meldung.

Brauchen wir das überhaupt?

Streitpunkt bei Vorratsdatenspeicherung Streitpunkt bei Vorratsdatenspeicherung
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Der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, Peter Schaar, warnt vor einer erneuten Einführung der Vorratsdaten­speicherung. "Es ist rechtlich sehr problematisch, dass Daten über sämtlichen Telefon- und Internet­nutzern aufgezeichnet werden sollen - auch von denjenigen, die nicht im Entferntesten im Verdacht stehen, irgendetwas mit schweren oder sogar terroristischen Straftaten zu tun zu haben", sagte Schaar der Deutschen Presse-Agentur.

Schaar ist dennoch gegen eine Wiedereinführung. "Die erste Frage ist doch: Brauchen wir das überhaupt?" fragte er. "Die Bundesregierung bleibt den Nachweis schuldig, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff unerlässlich ist". Seine Haltung ist klar: "Eine anlasslose, alle Telefonkunden und Internetnutzer betreffende Vorratsdatenspeicherung halte ich für grundrechtlich nicht vertretbar."

Schon die Speicherung ist problematisch

Auch die Daten von Ärzten, Anwälten oder Journalisten, die eine Schweigepflicht oder das Recht zur Zeugnisverweigerung haben, sollen gespeichert werden. Ermittler dürfen die Daten zwar nicht verwerten, doch Schaar bewertet schon die Speicherung als problematisch. "Die Regelung betrifft den typische Whistleblower-Fall, bei dem die Daten ja aus geheimen Quellen stammen", sagte Schaar.

"Wenn es diesen Straftatbestand vor eineinhalb Jahren schon gegeben hätte, dann wären viele der Berichte über die NSA-Spähaffäre strafbar gewesen", ist Schaar überzeugt. "Die Betreiber entsprechender Plattformen und Blogger wären als 'Datenhehler' verfolgt worden."

Die Schnelligkeit des Verfahrens kritisiert Schaar ebenfalls, da die Bundesregierung das Gesetz rasch verabschieden will. Auch aus der Wirtschaft kommen kritische Worte. So halte der Internetverband eco die Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung für nicht umsetzbar. Warnungen kommen auch von der Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen. Dieses sehen eine Gefahr darin, dass die neue Regelung für Journalisten und ihre Informanten abschreckend wirken könnte. Bis 2013 fungierte Schaar zehn Jahre lang als Bundesdatenschutzbeauftragter.

Erst kürzlich hat der Gesetzesentwurf Gegenwind von dem AK Vorrat bekommen. Diese sehen dadurch die eigenen Grundrechte angegriffen. In einem weiteren Hintergrundartikel erfahren Sie, was Sie über die Vorratsdatenspeicherung wissen müssen.

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