Funkzellenabfragen: Datenschützer warnen vor Missbrauch
Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage.
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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander
Dix hat eine Flut von sogenannten Funkzellenabfragen durch die
Strafverfolgungsbehörden kritisiert. Die massenhafte Auswertung von
Handy-Daten sei zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden,
obwohl sie eigentlich nur zurückhaltend eingesetzt werden sollte,
sagte Dix bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts
für 2012. "Hier sollte der Gesetzgeber die Hürden höher legen."
Millionen Handy-Nutzer schon betroffen
Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage.
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Laut Dix waren bereits Millionen Handy-Nutzer von den Abfragen
betroffen. Die vorgeschriebenen anschließenden Benachrichtigungen
über die Aktionen seien aber "großflächig" unterlassen worden. Dix'
Behörde hatte stichprobenartig den Umgang mit Funkzellenabfragen in
108 Ermittlungsverfahren in den Jahren 2009 bis 2011 überprüft.
Der Berliner Staatsanwaltschaft hielt Dix vor, ihm zu Unrecht eine Kontrollbefugnis beim Umgang mit Funkzellenabfragen abzusprechen. "Wenn die Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleibt, wird es erneut zum Konflikt kommen", sagte der Datenschützer. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, dass die Abfragen bereits unter richterlicher Kontrolle stehen.
Alexander Dix macht lasche Gesetzesvorgaben verantwortlich
Aus Sicht von Dix und seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern ist es zu so vielen Funkzellenabfragen gekommen, weil es unklare Gesetzesvorgaben gebe. Deshalb hatte das Berliner Abgeordnetenhaus erst Anfang März von der Justizverwaltung eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft verlangt, Funkzellenabfragen stärker auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Der Senat soll sich nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesrat dafür einsetzen, die Handydaten-Auswertung auf Fälle schwerer Straftaten zu beschränken.
Auch im Bundestag gab es schon eine entsprechende Gesetzesinitiative der Grünen. Ende Februar hatte der Bundestag die Initiative mit den Stimmen der Regierungskoalition und SPD abgelehnt. Diese hatten höhere Hürden für eine Funkzellenabfrage gefordert.
Massenhafte Auswertungen in Berlin und Dresden
Für Aufsehen hatten Fälle in Dresden und Berlin gesorgt. Im Oktober 2009 brannte im Berliner Stadtteil Friedrichshain ein Auto. Die Polizei setzte unter anderem auf eine Funkzellenabfrage. Dabei wurden sämtliche Handy-Nutzer erfasst, die zum fraglichen Zeitpunkt im Netz eingebucht waren. In Dresden wertete die Polizei wegen Krawallen nach einer Gegenveranstaltung zu einem Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 massenhaft Daten aus. Diese sollen in einigen Fällen auch in Verfahren verwendet worden sein, in denen es lediglich um Störung der Nazi-Demonstration ging. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft letztlich zu der Ansicht gekommen, dass eine solche Auswertung nicht notwendig gewesen sei.