Handydaten

Funkzellenabfragen: Datenschützer warnen vor Missbrauch

Datenschützer Alexander Dix fordert höhere Einsatz-Hürden
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage. Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage.
Bild: dpa
Der Berliner Datenschutz­beauftragte Alexander Dix hat eine Flut von sogenannten Funk­zellen­abfragen durch die Straf­ver­folgungs­behörden kritisiert. Die massenhafte Auswertung von Handy-Daten sei zum alltäglichen Ermittlungs­instrument geworden, obwohl sie eigentlich nur zurück­haltend eingesetzt werden sollte, sagte Dix bei der Vorstellung seines Tätigkeits­berichts für 2012. "Hier sollte der Gesetzgeber die Hürden höher legen."

Millionen Handy-Nutzer schon betroffen

Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage. Alexander Dix warnt vor Missbrauch der Funkzellenabfrage.
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Laut Dix waren bereits Millionen Handy-Nutzer von den Abfragen betroffen. Die vorgeschriebenen anschließenden Benach­richtigungen über die Aktionen seien aber "großflächig" unterlassen worden. Dix' Behörde hatte stichprobenartig den Umgang mit Funkzellen­abfragen in 108 Ermittlungs­verfahren in den Jahren 2009 bis 2011 überprüft.

Der Berliner Staatsanwaltschaft hielt Dix vor, ihm zu Unrecht eine Kontrollbefugnis beim Umgang mit Funk­zellenab­fragen abzusprechen. "Wenn die Staats­anwalt­schaft bei ihrer Linie bleibt, wird es erneut zum Konflikt kommen", sagte der Datenschützer. Die Staats­anwaltschaft macht geltend, dass die Abfragen bereits unter richterlicher Kontrolle stehen.

Alexander Dix macht lasche Gesetzesvorgaben verantwortlich

Aus Sicht von Dix und seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern ist es zu so vielen Funk­zellen­abfragen gekommen, weil es unklare Gesetzesvorgaben gebe. Deshalb hatte das Berliner Abgeordnetenhaus erst Anfang März von der Justizverwaltung eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft verlangt, Funkzellenabfragen stärker auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Der Senat soll sich nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesrat dafür einsetzen, die Handydaten-Auswertung auf Fälle schwerer Straftaten zu beschränken.

Auch im Bundestag gab es schon eine entsprechende Gesetzesinitiative der Grünen. Ende Februar hatte der Bundestag die Initiative mit den Stimmen der Regierungskoalition und SPD abgelehnt. Diese hatten höhere Hürden für eine Funk­zellen­abfrage gefordert.

Massenhafte Auswertungen in Berlin und Dresden

Für Aufsehen hatten Fälle in Dresden und Berlin gesorgt. Im Oktober 2009 brannte im Berliner Stadtteil Friedrichshain ein Auto. Die Polizei setzte unter anderem auf eine Funkzellenabfrage. Dabei wurden sämtliche Handy-Nutzer erfasst, die zum fraglichen Zeitpunkt im Netz eingebucht waren. In Dresden wertete die Polizei wegen Krawallen nach einer Gegenveranstaltung zu einem Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 massenhaft Daten aus. Diese sollen in einigen Fällen auch in Verfahren verwendet worden sein, in denen es lediglich um Störung der Nazi-Demonstration ging. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft letztlich zu der Ansicht gekommen, dass eine solche Auswertung nicht notwendig gewesen sei.

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