Online-Auktionen

eBay-Verkäufer geben oft unwissend zwei Jahre Gewährleistung

Zwei Jahre Nachbesserung, Rücknahme, Minderung oder Geld zurück
Von mit Material von dpa

eBay-Verkäufer geben oft unwissend zwei Jahre Gewährleistung eBay-Verkäufer geben oft unwissend zwei Jahre Gewährleistung
Logo: eBay, Bild/Montage: teltarif.de
Privat­ver­käufer bei eBay ver­zichten oft auf die Mög­lich­keit, eine Ge­währ­leistung aus­zu­schließen. Bei einer Stich­probe der Ver­braucher­zentrale Nord­rhein-West­falen von 200 an­ge­botenen technischen Ar­tikeln ließen 75 Verkäufer eine ent­sprechende Klausel bewusst oder unbewusst weg, und 71 nutzten rechtlich frag­würdige oder proble­matische Phrasen. Nur 54 Hobby­händler formu­lierten den Aus­schluss der Ge­währ­leistung recht­lich ein­wand­frei. Im Gegen­satz zu ge­werb­lichen Händlern räumt das Gesetz privaten Ver­käufern die Aus­schluss-Mög­lich­keit ein.

Allein mit dem kurzen Hinweis "keine Gewährleistung" seien Hobbyhändler auf der sicheren Seite, erklären die Ver­braucher­schützer. Längere Erklärungen oder Phrasen brauche es nicht. Im Gegenteil: Wer versucht, die "Garantie", den "Umtausch", die "Rückgabe" oder die "Geldrückgabe" auszuschließen, begebe sich auf rechtlich unsicheres Terrain. So manchem Richter dürften solche Formulierungen nicht genügen, um die Gewährleistungsansprüche eines Käufers abzuwehren, warnen die Experten.

Nach Informationen der Verbraucherzentrale spielte es übrigens keine Rolle, ob es sich um Profis oder Neulinge auf der Auktionsplattform handelte - die Quote blieb in etwa gleich. Das belegte ein Blick der Verbraucherschützer auf Auktionen und Sofortverkäufe privater Händler, die weniger als 50 Transaktionen mit ihrem Account getätigt hatten. Leichte Unterschiede gab es dagegen beim Vergleich zwischen teuren und billigen Produkten. Bei Fernsehgeräten und Mobiltelefonen über 200 Euro sei bei fast jedem dritten Gerät die Gewährleistung korrekt verweigert worden, bei Toastern und MP3-Playern unter 30 Euro nur bei jedem fünften.

Die Folge: Zwei Jahre Nachbesserung, Rücknahme, Minderung oder Geld zurück

eBay-Verkäufer geben oft unwissend zwei Jahre Gewährleistung eBay-Verkäufer geben oft unwissend zwei Jahre Gewährleistung
Logo: eBay, Bild/Montage: teltarif.de
Wer die gesetzliche Gewährleistung als Privatverkäufer nicht oder nicht wirksam ausschließt, muss bei auftretenden Defekten den verkauften Artikel nachbessern, den Kaufpreis mindern oder auch das Geschäft rückabwickeln - und das alles bis zu zwei Jahre lang.

Garantie und Umtausch sind dagegen freiwillige Leistungen eines Verkäufers oder Herstellers, erklären die Ver­braucher­schützer. Wer keine Garantie geben will, muss das also im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließen. Ausführliche Tipps gibt die Verbraucherzentrale unter Virtuelle Schnäppchenjagd: Regeln für Online-Auktionen [Link entfernt] .

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