Benutzer matthias.maetsch schrieb:
Aber verkauft ein Händler den Würfel, der aus der Autopresse kommt, ist das eindeutig.
Na ja, der wird ja nicht mehr als "Auto", sondern als "Schrott, durchsetzt mit anderen Materialien" verkauft. Und selbst da gibt es Gewährleistung: Hat der Schrotthändler nämlich das Altauto vor der Presse nicht korrekt "trockengelegt", also Altöl, Restbenzin, Bremsflüssigkeit usw. rausgeholt, haftet er, wenn von dem Altmetallwürfel dann plötzlich ein Umweltschaden ausgeht.
Das Prinzip bleibt: Auf (eindeutig) defekte Dinge muss keine Gewährleistung gegeben werden.
Eben nicht. Eine Gewährleistung, dass das defekte Gerät ungefähr der Beschreibung entspricht, gibt es eben doch. Wer also ein "Apple iPhone 4, defekt" verkauft, kann nicht stattdessen ein Samsung Galaxy S verschicken.
Kai