Themenspezial: Verbraucher & Service Bundesnetzagentur

Hier beschweren: Geoblocking beim Geschenke-Kauf

Wer sein Weih­nachts­geschenk bei einem auslän­dischen Online-Shop bestellt, wird nach wie vor mit Geoblo­cking konfron­tiert. Die Bundes­netz­agentur sammelt hierzu alle Beschwerden und verhängt Bußgelder.
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Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf
Bild: dpa
Weih­nachts­ein­käufe in über­füllten Geschäften und Einkaufs­pas­sagen sind für viele in diesem Jahr ein Graus. Also werden zahl­reiche Geschenke kurzer­hand im Internet bestellt. Und wer dabei Preis­ver­gleichs-Portale benutzt, stellt nicht selten fest: Das gesuchte Produkt gibt es bei einem auslän­dischen Online-Shop mögli­cher­weise deut­lich güns­tiger als hier­zulande. Doch oft ist die Bestel­lung wegen Geoblo­cking erschwert oder ganz unmög­lich.

"Beson­ders in diesem Jahr kaufen wir vermehrt online ein. Manch einer sucht dabei in anderen EU-Ländern nach attrak­tiven Ange­boten", sagt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. "Wir unter­stützen die Verbrau­cher, damit sie EU-weit unge­hin­dert und zu glei­chen Kondi­tionen wie Einhei­mische einkaufen können". Denn laut der Behörde bleibt unge­recht­fer­tigtes Geoblo­cking auch zwei Jahre nach Inkraft­treten der Geoblo­cking-Verord­nung ein Hindernis für grenz­über­schrei­tende Einkäufe.

Es gibt auch "Geoblo­cking" außer­halb des Inter­nets

Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf
Bild: dpa
Die Bundes­netz­agentur will nach eigenen Angaben bei grenz­über­schrei­tenden Einkäufen inner­halb der EU sicher stellen, dass es für die Verbrau­cher keine unge­recht­fer­tigten Diskri­minie­rungen gibt.

Die BNetzA errei­chen offenbar immer wieder Beschwerden, weil Kunden daran gehin­dert werden, etwa eine länder­spe­zifi­sche Version des Online-Shops eines Anbie­ters zu nutzen - beispiels­weise bei Bestel­lungen von Beklei­dung und Elek­tro­arti­keln. Weitere Beschwerden würden von Kunden kommen, die in einem Online-Shop ihre Liefer­adresse nicht angeben können, obwohl sie sich im Liefer­gebiet des Anbie­ters befindet oder die in einem auslän­dischen Shop nicht mit ihrer Kredit­karte bezahlen können.

Kunden aus dem EU-Ausland haben laut der geltenden Verord­nung das Recht, Waren und Dienst­leis­tungen zu den glei­chen Bedin­gungen einzu­kaufen wie ein inlän­discher Kunde. Unge­recht­fer­tigte Diskri­minie­rungen beispiels­weise aufgrund der Staats­ange­hörig­keit oder des Wohn­ortes sind verboten. Die BNetzA berichtet sogar über Geoblo­cking außer­halb des Inter­nets: Geoblo­cking betreffe auch immer wieder Einkäufe vor Ort, beispiels­weise, wenn von deut­schen Kunden in einem anderen EU-Land unter­schied­liche Preise als für Einhei­mische verlangt werden.

So beschweren Sie sich über Geoblo­cking

In Deutsch­land verfolgt die BNetzA Verstöße gegen die Regeln zum Geoblo­cking und kann Anord­nungen erlassen sowie Bußgelder von bis zu 300 000 Euro verhängen. Betrof­fene können sich bei der Bundes­netz­agentur unter bundesnetzagentur.de/geoblo­cking-beschwerde beschweren.

Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei Strea­ming-Diensten, Finanz-, Gesund­heits- oder Verkehrs­dienst­leis­tungen. Für Einkäufe in Groß­bri­tan­nien können ab Januar 2021 nach einem mögli­cher­weise harten Brexit andere Regeln gelten als inner­halb der EU.

Die BNetzA weist auch darauf hin, dass Anbieter nicht verpflichtet sind, grenz­über­schrei­tend an die Heimat­adresse des Kunden zu liefern, sofern die Adresse nicht in dem ange­gebenen Liefer­gebiet liegt. Verbrau­cher haben laut der Behörde jedoch das Recht, von dem Anbieter eine Liefe­rung inner­halb seines Liefer­gebietes zu verlangen und den Trans­port an ihre Heimat­adresse selbst zu orga­nisieren. Dies kann sich insbe­son­dere bei teureren Produkten oder für Verbrau­cher in Grenz­gebieten lohnen.

In einem sepa­raten Artikel haben wir bereits erläu­tert, was Sie tun können, wenn es bei Bestel­lungen in Frank­reich, Däne­mark, Spanien & Co. hakt.

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