Hier beschweren: Geoblocking beim Geschenke-Kauf
Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf
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Weihnachtseinkäufe in überfüllten Geschäften und Einkaufspassagen sind für viele in diesem Jahr ein Graus. Also werden zahlreiche Geschenke kurzerhand im Internet bestellt. Und wer dabei Preisvergleichs-Portale benutzt, stellt nicht selten fest: Das gesuchte Produkt gibt es bei einem ausländischen Online-Shop möglicherweise deutlich günstiger als hierzulande. Doch oft ist die Bestellung wegen Geoblocking erschwert oder ganz unmöglich.
"Besonders in diesem Jahr kaufen wir vermehrt online ein. Manch einer sucht dabei in anderen EU-Ländern nach attraktiven Angeboten", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir unterstützen die Verbraucher, damit sie EU-weit ungehindert und zu gleichen Konditionen wie Einheimische einkaufen können". Denn laut der Behörde bleibt ungerechtfertigtes Geoblocking auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Geoblocking-Verordnung ein Hindernis für grenzüberschreitende Einkäufe.
Es gibt auch "Geoblocking" außerhalb des Internets
Beschwerde über Geoblocking beim Weihnachtseinkauf
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Die Bundesnetzagentur will nach eigenen Angaben bei grenzüberschreitenden Einkäufen innerhalb der EU sicher stellen, dass es für die Verbraucher keine ungerechtfertigten Diskriminierungen gibt.
Die BNetzA erreichen offenbar immer wieder Beschwerden, weil Kunden daran gehindert werden, etwa eine länderspezifische Version des Online-Shops eines Anbieters zu nutzen - beispielsweise bei Bestellungen von Bekleidung und Elektroartikeln. Weitere Beschwerden würden von Kunden kommen, die in einem Online-Shop ihre Lieferadresse nicht angeben können, obwohl sie sich im Liefergebiet des Anbieters befindet oder die in einem ausländischen Shop nicht mit ihrer Kreditkarte bezahlen können.
Kunden aus dem EU-Ausland haben laut der geltenden Verordnung das Recht, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein inländischer Kunde. Ungerechtfertigte Diskriminierungen beispielsweise aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes sind verboten. Die BNetzA berichtet sogar über Geoblocking außerhalb des Internets: Geoblocking betreffe auch immer wieder Einkäufe vor Ort, beispielsweise, wenn von deutschen Kunden in einem anderen EU-Land unterschiedliche Preise als für Einheimische verlangt werden.
So beschweren Sie sich über Geoblocking
In Deutschland verfolgt die BNetzA Verstöße gegen die Regeln zum Geoblocking und kann Anordnungen erlassen sowie Bußgelder von bis zu 300 000 Euro verhängen. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde beschweren.
Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei Streaming-Diensten, Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsdienstleistungen. Für Einkäufe in Großbritannien können ab Januar 2021 nach einem möglicherweise harten Brexit andere Regeln gelten als innerhalb der EU.
Die BNetzA weist auch darauf hin, dass Anbieter nicht verpflichtet sind, grenzüberschreitend an die Heimatadresse des Kunden zu liefern, sofern die Adresse nicht in dem angegebenen Liefergebiet liegt. Verbraucher haben laut der Behörde jedoch das Recht, von dem Anbieter eine Lieferung innerhalb seines Liefergebietes zu verlangen und den Transport an ihre Heimatadresse selbst zu organisieren. Dies kann sich insbesondere bei teureren Produkten oder für Verbraucher in Grenzgebieten lohnen.
In einem separaten Artikel haben wir bereits erläutert, was Sie tun können, wenn es bei Bestellungen in Frankreich, Dänemark, Spanien & Co. hakt.