Schnellverfahren

Akzeptiert die BNetzA am Montag den Vectoring-Vertrag der Telekom?

Über den Vectoring-Vertrags-Entwurf der Telekom wird noch diskutiert, doch bereits in wenigen Tagen könnte eine Entscheidung fallen. Für Montag wurde eine Sitzung anberaumt.
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Verlegung von Glasfaser Verlegung von Glasfaser
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Viel ist in den vergangenen drei Wochen über den Entwurf für eine Investitionszusage zum Vectoring-Ausbau durch die Telekom gesagt und geklagt worden - nun könnte vielleicht alles ganz schnell gehen. Dem Handels­blatt liegen Infor­mationen vor, nach denen eine Ent­scheidung über das Angebot der Telekom bereits am kommen­den Montag verkündet werden könnte. Dies schreibt das Blatt in seiner heutigen Ausgabe.

Die BNetzA hat vor drei Wochen klargestellt, dass durch das Angebot einer Investitions- und Ausbauzusage weder die behördliche Entscheidung noch "das Regulierungsermessen vorweg genommen" werde. Der Vertragsentwurf soll in einem "förmlichen und transparenten Regulierungsverfahren unter Einbindung aller interessierten Marktakteure" geprüft werden. Hinter vorgehaltener Hand wird aber immer wieder darüber spekuliert, dass die Bundesregierung, die ein großes Interesse hat, die Breitbandstrategie von Minister Dobrindt bis 2018 umzusetzen, insgeheim Druck auf die BNetzA ausübt, das Vertragsangebot der Telekom anzunehmen. Dagegen laufen die Wettbewerberverbände Sturm und befürchten eine gekaufte Regulierung.

Telekom gibt vielleicht nur einseitige Zusage

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Laut der Zeitung sei für Montag eine Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur angesetzt. "Mündlicher Sachstandsbericht" habe ursprünglich - ganz neutral formuliert - auf dem Tagesordnungspunkt eins gestanden. Das Blatt will aber erfahren haben, dass BNetzA-Präsident Jochen Homann nun gleich eine endgültige Entscheidung zum Vectoring-Vertragsentwurf der Telekom präsentieren könnte.

Diese relativ rasche Entscheidung nur drei Wochen nach dem Vertragsangebot der Telekom gibt Anlass zur Spekulation: Steht die BNetzA seitens der Bundesregierung so unter Druck, dass sie den Vertragsentwurf mehr oder weniger kritiklos annimmt, trotz vieler Einsprüche von Wettbewerbern und Marktbeobachtern? Oder ist der Telekom-Entwurf so beschaffen, dass die Regulierungsbehörde ihn offensichtlich nicht unterschreiben kann?

Das Handelsblatt geht davon aus, dass die BNetzA keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterschreibt, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Offenbar verhandelt die Telekom daher mit dem Bundeswirtschaftsministerium über eine einseitige Zusage, die nicht an regulatorische Erleichterungen gebunden ist.

Interessant ist der Hinweis, dass die Angebote der Wettbewerber offensichtlich Einfluss auf das Verfahren haben. Die Stadtwerke Neumünster (SWN) haben eine Ausbauverpflichtung für ein Viertel Schleswig-Holsteins mit echten Glas­faser­an­schlüssen abgegeben. Auch die Deutsche Glasfaser und die R-Kom aus Regensburg sollen bereits einseitige Investitionszusagen gemacht haben.

Falls am Montag oder bei der darauffolgenden Beiratssitzung im Januar eine Entscheidung fallen sollte, wird das Abkommen laut dem Handelsblatt von der EU-Kommission geprüft. Auch andere EU-Staaten würden das Verfahren beobachten, nicht zuletzt weil Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der BNetzA, offenbar Chefregulierer in Europa werden soll.

Was die Telekom in ihrem Vertragsentwurf genau vorgeschlagen hat, haben wir in einem Hintergrund-Artikel zusammengetragen.

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